Um das Brandrisiko in Ihrem Unternehmen so gering wie möglich zu halten, reicht es nicht aus, nur Feuerlöscher bereitzuhalten. Es bedarf einer Person, die den Brandschutz im Betrieb sicherstellt, auf die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften achtet und die Betriebsleitung, die Beschäftigten und andere Fachkräfte in allen Fragen des betrieblichen Brandschutzes berät und unterstützt. Diese wichtige Funktion übernimmt der Brandschutzbeauftragte im Betrieb. In diesem Artikel erfahren Sie alles über seine Aufgaben und Pflichten, die Ausbildung und die Anforderungen. Inklusive Checkliste für Arbeitgeber zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.
Ein Brandschutzbeauftragter ist verantwortlich für die Planung und Umsetzung des Brandschutzes in Unternehmen.
Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Beratung der Unternehmensleitung in Brandschutzfragen, die Durchführung von Unterweisungen und regelmäßige Sicherheitsbegehungen.
Die Qualifizierung erfolgt durch Fachlehrgänge, die fundierte Kenntnisse der gesetzlichen Brandschutzvorschriften und des Notfallmanagements vermitteln.
Neben fachlichem Know-how zeichnen sich Brandschutzbeauftragte durch Teamfähigkeit und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit aus.
Um auf dem aktuellen Stand der Technik und der Gesetzgebung im Brandschutz zu bleiben, ist eine kontinuierliche Fortbildung zentral.
Jährlich ereignen sich rund 200 Großbrände in deutschen Unternehmen. Angesichts der Tatsache, dass Brände neben den direkten Schäden auch erhebliche Folgekosten für die Wirtschaft verursachen können und 71 Prozent der von einem Vollbrand betroffenen Unternehmen über kurz oder lang insolvent werden, ist der präventive Einsatz eines Brandschutzbeauftragten eine entscheidende Investition in die Zukunftssicherheit und langfristige Stabilität eines Unternehmens.
Der Brandschutzbeauftragte nimmt als fachlich ausgebildeter Experte eine Schlüsselposition im betrieblichen Brandschutz ein. Durch seine Arbeit
trägt er zur Rechtssicherheit bei,
reduziert Kosten durch Brandverhütung und
fördert eine Kultur der Arbeitssicherheit, die letztlich Ausfallzeiten und mögliche Schäden verhindert.
Nach § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber für die Sicherheit seiner Beschäftigten verantwortlich. Da der Geschäftsführer, der Vorstand oder der Unternehmer sich aber nicht um alles kümmern kann, überträgt er gemäß § 13 Abs. 2 ArbSchG einen Teil seiner Pflichten auf „zuverlässige und fachkundige Personen“ – unter anderem auf den Brandschutzbeauftragten.
In Deutschland ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nicht grundsätzlich vorgeschrieben, die rechtlichen Grundlagen sind je nach Bundesland unterschiedlich. Ein Brandschutzbeauftragter ist insbesondere in folgenden Fällen zu benennen:
Gemäß Musterbauordnung, oft abhängig von der Größe der Nutzfläche, z. B. im Einzelhandel ab 2.000 m².
Wenn die Versicherung dies aufgrund des Brandrisikos verlangt, unabhängig von der Betriebsgröße. So kann auch für einen kleinen Betrieb ein Brandschutzbeauftragter ratsam sein, wenn ein erhöhtes Risiko besteht (z. B. Schreinerei, Schweißbetrieb)
Aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG, wenn eine Brandgefährdung festgestellt wird, die über die normale Brandgefährdung (vergleichbar mit einer Büronutzung) hinausgeht. Damit lassen sich versicherungsrechtliche Probleme im Schadensfall vermeiden.
Für bestimmte Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Tagespflegeeinrichtungen kann die zuständige Behörde die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten fordern.
Grundsätzlich sind auch das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung sowie die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für die Frage relevant, ob für Ihr Unternehmen ein Brandschutzbeauftragter notwendig ist.
Ist eine Werkfeuerwehr vorhanden, so kann auch diese die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten wahrnehmen.
Der Brandschutzbeauftragte ist vom Arbeitgerber beziehungsweise Unternehmer schriftlich zu bestellen. Bei der Bestellung werden der
Zuständigkeitsbereich,
die genauen Aufgaben und Pflichten sowie
die Rahmenbedingungen vertraglich festgehalten.
Wichtig: Die Bestellung erfolgt erst nach einer Einführung in die betrieblichen Abläufe.
Der Unternehmer/Arbeitgeber benennt/bestellt den Brandschutzbeauftragten
Der Unternehmer/Arbeitgeber entscheidet Maßnahmen des baulichen, anlagetechnischen und organisatorischen Brandschutzes auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung bzgl. Brandgefahren und -risiken.
Der Brandschutzbeauftragte berät den Unternehmer/Arbeitgeber
Der Brandschutzbeauftragte unterstützt Maßnahmen des baulichen, anlagetechnischen und organisatorischen Brandschutzes auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung bzgl. Brandgefahren und -risiken.
Damit Sie als Arbeitgeber bei der Bestellung eines Brandschutzbeauftragten alle wichtigen Punkte im Blick haben, haben wir diese in einer Checkliste für Sie zusammengestellt.
Der Brandschutzbeauftragte ist gemäß DGUV dem Unternehmer unmittelbar unterstellt und arbeitet mit ihr zusammen. Er ist jedoch in der Ausübung seiner Tätigkeit weisungsfrei und darf nicht benachteiligt werden. Ihm sind alle für die Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Ressourcen und Informationen zur Verfügung zu stellen (Arbeitszeit, Unterlagen etc.). Einmal jährlich berichtet er über den Stand seiner Aufgaben.
In den meisten Fällen genügt ein Brandschutzbeauftragter, um die Einhaltung der Brandschutzvorschriften zu gewährleisten. Je nach Betriebsgröße und Komplexität des Unternehmens kann es durchaus sinnvoll sein, mehrere Brandschutzbeauftragte zu bestellen, um verschiedene Bereiche oder Standorte abzudecken (z. B. in Industriebetrieben oder Krankenhäusern). Die genaue Anzahl hängt von den spezifischen Anforderungen und Risiken Ihres Unternehmens ab.
Obwohl die Begriffe Brandschutzbeauftragter und Brandschutzhelfer sehr ähnlich klingen, sind ihre Aufgaben im betrieblichen Brandschutz unterschiedlich.
Der Brandschutzbeauftragte hat eine umfassende Rolle im Brandschutz, seine Aufgaben umfassen alle Belange des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes.
Der Brandschutzhelfer hingegen übernimmt ein Amt, das er freiwillig neben seiner eigentlichen Tätigkeit ausübt. Er ist daher nicht direkt der Geschäftsleitung unterstellt, sondern entsprechend seiner Haupttätigkeit in der jeweiligen Abteilung angesiedelt. Zu seinen Pflichten gehören:
Erste Hilfe und Brandbekämpfung bis zum Eintreffen der Feuerwehr
Unterstützung bei der Evakuierung von Personen
Grundkenntnisse im Bereich Brandschutz
Kurz: Der Brandschutzbeauftragte hat eine übergeordnete, planende und koordinierende Funktion, während der Brandschutzhelfer meist für die praktische Umsetzung im Brandfall zuständig ist.
Wenn kein geeignetes Personal für die Bestellung zum Brandschutzbeauftragten im Betrieb vorhanden ist oder ausgebildet werden kann, können Sie einen externen Brandschutzbeauftragten per Vertrag beauftragen. Ihr Unternehmen profitiert dabei von folgenden Vorteilen:
Fachkompetenz: Externe Brandschutzbeauftragte verfügen über umfangreiche Erfahrungen im Brandschutz, aktuelles Fachwissen und sind mit Best Practices bestens vertraut. Darüber hinaus kennen sie sich in Unternehmen mit komplexen Brandschutzanforderungen aus, z. B. in großen Gebäuden.
Objektivität: Externe Brandschutzbeauftragte handeln frei von betrieblicher Routine und können mit diesem Blick „von außen“ Risiken klar erkennen und bewerten.
Zeit- und Kostenersparnis: Externe Brandschutzbeauftragte übernehmen alle Aufgaben rund um den Brandschutz und entlasten so Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zudem entfallen Kosten für die Aus- und Weiterbildung interner Kolleginnen und Kollegen.
Die Aufgaben und Pflichten eines Brandschutzbeauftragten sind vielfältig und reichen von der Erstellung und laufenden Aktualisierung der Brandschutzordnung über die sorgfältige Planung und Durchführung von Brandschutzübungen bis hin zur regelmäßigen Überprüfung und Wartung der Brandschutzeinrichtungen.
Sie gliedern sich in Aufgaben des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes laut DGUV Information 205-003.
Erstellung/Aktualisierung der Brandschutzordnung
Mitwirkung bei der Beurteilung der Brandgefährdung am Arbeitsplatz
Beratung bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei der Verwendung brennbarer Arbeitsstoffe
Mitwirkung bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
Unterstützen bei Sicherheitsunterweisungen zum Brand- und Explosionsschutz
Mitwirkung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
Mitwirkung bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, sofern sie den Brandschutz betreffen
Mitwirkung bei der Umsetzung von behördlichen Anordnungen und Auflagen des Feuerversicherers, sofern sie den Brandschutz betreffen
Mitwirkung bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
Beratung bei der Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Auswahl von Löschmitteln
Mitwirkung bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
Überprüfung der Aktualität von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen, Alarmplänen usw., ggf. Veranlassung und Mitwirkung bei deren Aktualisierung
Planung, Organisation und Durchführung von Räumungs-, Löschungs-, und Evakuierungsübungen
Teilnahme an behördlichen Brandschauen und Durchführung interner Brandschutzbegehungen
Melden von festgestellten Mängeln, Vorschlagen von Maßnahmen zur Mängelbeseitigung und Überwachen der Mängelbeseitigung
Unterstützung der Führungskräfte bei der regelmäßigen Brandschutzunterweisung
Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall, z.B. im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen
Überprüfung der Lagerung bzw. der Lagereinrichtungen von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
Kontrolle der Sicherheitskennzeichnung von Brandschutzeinrichtungen und Flucht und Rettungswegen
Kontrolle der Nutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung der brandschutztechnischen Einrichtungen
Kontrolle der Einhaltung der festgelegten Brandschutzmaßnahmen, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten
Mitwirkung bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebnahme brandschutztechnischer Einrichtungen
Unterstützung des Unternehmers bzw. der Unternehmerin bei Gesprächen mit Brandschutzbehörden und Feuerwehren, Feuerversicherern, gesetzlichen Unfallversicherungsträgern, staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die den Brandschutz am Standort betreffen
Mitwirkung bei der Umsetzung von präventiven und reaktiven (Schutz-)Maßnahmen im Notfallmanagement z. B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
Dokumentation der Tätigkeiten im Betrieb, z.B. Begehungsprotokolle, Prüfberichte, Mängelberichte und Jahresbericht
Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist eine Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens, um die Sicherheit und den Brandschutz langfristig zu gewährleisten.
Der finanzielle Aufwand für die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten hängt davon ab, ob Sie eigenes Personal ausbilden oder einen externen Brandschutzbeauftragten engagieren.
Die Ausbildung eigener Mitarbeiter erfordert Investitionen in deren Schulung. Die Kosten für die Qualifizierung zum Brandschutzbeauftragten variieren je nach Anbieter, Umfang der Ausbildung und Standort und liegen in der Regel zwischen einigen hundert und mehreren tausend Euro.
Die Leistungen eines externen Brandschutzbeauftragten werden nach Aufwand vergütet und variieren je nach Leistungsumfang. Je nach Betriebsgröße kann der jährliche Betreuungsaufwand zwischen 50 und 100 Stunden liegen. Die Gesamtkosten hängen somit von den spezifischen Anforderungen des Unternehmens und der Häufigkeit der Beratungen mit dem Brandschutzbeauftragten ab.
Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten wird von verschiedensten Ausbildungseinrichtungen angeboten. Auch Einrichtungen der Versicherer, Feuerwehrschulen oder Hochschulen dürfen Brandschutzbeauftragte ausbilden.
Sie umfasst mindestens 64 Unterrichtseinheiten gemäß DGUV Information 205-003, vfdb-Richtlinie 12/09-01 und VdS-Richtlinie 3111. Kurse mit weniger Unterrichtseinheiten entsprechen nicht den in Deutschland anerkannten Standards. Die Ausbildung kann sowohl in Form von Präsenzveranstaltungen als auch in Kombination mit anderen Methoden wie Praxisphasen und Online-Seminaren durchgeführt werden. Das Lehrpersonal muss qualifiziert und fachkundig sein. Nach Abschluss der Ausbildung ist eine Prüfung zur Erlangung des Personenzertifikats erforderlich.
Nachdem die wichtige Rolle, die Aufgaben und Pflichten sowie die Ausbildung des Brandschutzbeauftragten geklärt sind, stellt sich die Frage, welche Qualifikation ein Brandschutzbeauftragter mitbringen sollte.
Nicht jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin kann automatisch diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen. Der zukünftige Brandschutzbeauftragte muss über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und eine spezielle Weiterbildung absolvieren, zum Beispiel einen Zertifikatslehrgang „Brandschutzbeauftragter“.
Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten vermittelt umfassende Kenntnisse von den rechtlichen Grundlagen des Brandschutzes über das Erkennen von Brandrisiken und -ursachen bis hin zu vorbeugenden Maßnahmen. Die Teilnehmenden lernen, Notfallpläne zu erstellen und Brandschutzübungen durchzuführen. Auch der Umgang mit Löschmitteln und -geräten sowie die Brandschutzunterweisung des Personals gehören zum Lehrgang.
Die Themen der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten im Überblick:
Brandschutzrecht
Brandursachen
vorbeugende Brandschutzmaßnahmen
organisatorische Aspekte des Brandschutzes
Brandschutztechnik
Darüber hinaus ist ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit gefragt, da der Brandschutzbeauftragte mit einer Vielzahl von beteiligten Personen und Stellen schriftlich und mündlich kommuniziert, u. a. mit dem Unternehmer, den Beschäftigten, den Brandschutzhelfern sowie den zuständigen Behörden und Versicherungen. Zuverlässigkeit ist ein weiteres wichtiges Auswahlkriterium, denn beim Brandschutz geht es um das Leben und die Gesundheit vieler Menschen.
Wenn in Ihrem Betrieb ein erhöhtes Brandrisiko vorliegt, sind Zusatzqualifikationen sinnvoll, z. B. eine feuerwehrtechnische Ausbildung oder eine Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Brandschutzbeauftragte haben ihre Kenntnisse regelmäßig aufzufrischen, um auf dem neuesten Stand der Technik und der Brandschutzvorschriften zu bleiben. Die erforderliche Fortbildung muss innerhalb von drei Jahren mindestens 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfassen. Dies entspricht in der Regel entweder zwei eintägigen Veranstaltungen oder einer zweitägigen Veranstaltung. Eine Auffrischung des Fachwissens kann auch dann angebracht sein, wenn sich gesetzliche Vorschriften oder Richtlinien zum Brandschutz ändern oder größere Umstrukturierungen im Betrieb anstehen.
Mit der Bestellung von Brandschutzbeauftragten im Betrieb leisten Sie als Arbeitgeber einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung Ihrer Fürsorgepflicht und zum Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen. DENIOS unterstützt Sie im Bereich des betrieblichen Brandschutzes nicht nur mit umfangreichen Informationen in unserem Magazin und geeigneten Brandschutzprodukten in unserem Online-Shop, sondern bildet Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch zu Brandschutzbeauftragten in Schulungen unserer DENIOS Academy aus.
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