Alle fünf Minuten brennt es in deutschen Unternehmen: Sind Sie in Ihrem Unternehmen auf einen Brandfall vorbereitet? Zum betrieblichen Brandschutz gehört nicht nur die regelmäßige Unterweisung aller Mitarbeitenden, sondern auch die Ausbildung einer ausreichenden Anzahl von Brandschutzhelfern. Sind in einem Betrieb keine Brandhelfer vorhanden, haftet das Unternehmen im Schadensfall für alle daraus resultierenden Schäden, was im schlimmsten Fall zur Insolvenz führen kann. Dieser Artikel gibt einen kompakten Überblick über den Brandschutzhelfer – Aufgaben, Anforderungen sowie Organisationen, die Brandschutzhelfer ausbilden.
Brandschutzhelfer sind zuständig für die Evakuierung, Menschenrettung und Brandbekämpfung im Unternehmen.
Eine betriebsspezifische Ausbildung ist für Brandschutzhelfer erforderlich und muss dokumentiert werden.
Unternehmen unterliegen der Pflicht, eine bestimmte Anzahl von Brandschutzhelfern auszubilden (5 % der Beschäftigten).
Die Ausbildung sollte alle 2-5 Jahre durch eine Schulung aufgefrischt werden, insbesondere bei betrieblichen oder personellen Änderungen.
Brandschutzhelfer spielen im Brandfall eine entscheidende Rolle: Sie helfen, Personen zu retten und die Existenz von Unternehmen zu sichern. Laut IHK Trier müssen 43 % der Unternehmen nach einem Brand Insolvenz anmelden.
Nachfolgend ein Überblick über die Aufgaben und die Ausbildung zum Brandschutzhelfer sowie über die Unterschiede zum Brandschutzbeauftragten.
Ein Brandschutzhelfer ist eine vom Arbeitgeber benannte Person im Unternehmen, die bestimmte Aufgaben im Brandschutz übernimmt. Zu den Aufgaben gehören die Evakuierung und Menschenrettung im Brandfall sowie die Brandbekämpfung. Darüber hinaus unterstützt der Brandschutzhelfer den Brandschutzbeauftragten.
Für die Bestellung eines Brandschutzhelfers nach den Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist eine schriftliche Dokumentation erforderlich. Diese kann entweder durch eine schriftliche Vereinbarung oder durch einen Arbeitsvertrag erfolgen. Die Bestellung ist in einem Formblatt festzuhalten, das den Anforderungen des § 10 ArbSchG, der DGUV Vorschrift 1, der ASR A2.2 sowie der DGUV Information 205-023 entspricht. Wichtig ist, dass die als Brandschutzhelfer benannte Person mit den betrieblichen Verhältnissen und Gegebenheiten vertraut ist und eine entsprechende Unterweisung erhält.
Die Brandschutzhelfer sollten für alle Mitarbeitenden und externen Rettungskräfte klar erkennbar sein. Dies vermeidet Missverständnisse bei der Evakuierung und ermöglicht eine schnelle und effiziente Reaktion im Ernstfall.
Im Gegensatz zum Brandschutzhelfer ist der Brandschutzbeauftragte eine vom Arbeitgeber schriftlich bestellte und qualifiziert ausgebildete Person, die für den betrieblichen Brandschutz verantwortlich ist. Diese Funktion beinhaltet eine beratende Funktion gegenüber der Geschäftsführung in Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes. Der Brandschutzbeauftragte beurteilt mögliche Brandgefahren, plant und koordiniert betriebliche Brandschutzmaßnahmen und stellt die Einhaltung der gesetzlichen Brandschutzvorschriften sicher.
Hier ein Überblick über die Unterschiede zwischen Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragtem.
Kriterium | Brandschutzhelfer | Brandschutzbeauftragter |
---|---|---|
Aufgabenbereich | Erstmaßnahmen im Brandfall Vorbeugender Brandschutz | Vorbeugender Brandschutz |
Rolle | Brandschutzhelfer-Amt zusätzlich zur Tätigkeit im Unternehmen | Arbeitgeber unterstellt und weisungsbefugt |
Ausbildung | Halb- bis ganztägige Schulung | Nachgewiesene Fachkunde, 5-tägige Ausbildung, Auffrischung alle 3-6 Jahre empfohlen |
Einsatz im Betrieb | Generell Pflicht | Nur unter bestimmten Umständen nötig |
Wichtig: Die Verantwortung für den betrieblichen Brandschutz liegt allein beim Arbeitgeber, die Brandschutzhelfer unterstützen ihn nur im Rahmen ihrer Möglichkeiten und leisten im Ernstfall Hilfe, soweit sie dazu befähigt sind und sich nicht selbst gefährden.
Sind die Brandschutzhelfer in Ihrem Unternehmen in der Lage, ihre Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz und im Brandfall optimal zu erfüllen? Diese Checkliste zum kostenlosen Download hilft Ihnen, alle relevanten Fragen rund um die Tätigkeit der Brandschutzhelfer im Blick zu behalten.
Jeder Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht für seine Mitarbeitenden und muss sie daher vor Unfällen und Gefahren schützen. Deshalb ist in Deutschland die Bestellung von Brandschutzhelfern für jedes Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß § 10 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, insbesondere eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten zu bestellen, die die Aufgaben der Brandschutzhelfer wahrnehmen.
Laut Abschnitt 7.3 der ASR A2.2 wird empfohlen, in Betrieben mit normaler Brandgefährdung (z. B. in Büros) mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden. Die genaue Anzahl der erforderlichen Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Nach den Vorgaben der DGUV müssen bei normaler Brandgefährdung mindestens 5 % der Belegschaft als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Bei erhöhter Brandgefahr ist diese Quote entsprechend zu erhöhen.
mind. 3 Brandschutzhelfer bei normaler Brandgefährdung
3 bis 4 Brandschutzhelfer bei normaler Brandgefährdung
mind. 5 Brandschutzhelfer bei normaler Brandgefährdung
Je nach
Art des Unternehmens,
der Brandgefahr,
der Wertkonzentration und
der Anzahl der während der Arbeitszeit anwesenden Personen (wie Mitarbeitende, externe Personen, Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität)
kann die Anzahl der Brandschutzhelfer für die Bekämpfung von Entstehungsbränden wesentlich höher sein. Bei der Festlegung der Anzahl der Brandschutzhelfer sollten auch Faktoren wie Schichtarbeit und Abwesenheit von Mitarbeitenden aufgrund von Fortbildung, Urlaub, Krankheit oder Personalwechsel berücksichtigt werden.
Grundsätzlich kann jede Person zum Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Für die Ausbildung durch betriebsinterne Seminare, Rettungsorganisationen oder zertifizierte Schulungsanbieter sind keine besonderen Vorkenntnisse oder Qualifikationen erforderlich. Es sollten jedoch nur Personen zu Brandschutzhelfern ausgebildet werden, die häufig oder regelmäßig im Betrieb präsent sind. Aushilfskräfte sind daher als Brandschutzhelfer weniger geeignet.
Darüber hinaus sollten sie über eine ausreichende gesundheitliche Eignung verfügen, da die Aufgaben eines Brandhelfers körperlich anstrengend sind. Aus diesen Gründen sind Mitarbeitende mit körperlichen oder psychischen Einschränkungen nicht unbedingt als Brandschutzhelfer geeignet.
Tipp: Achten Sie bei der Auswahl der Brandschutzhelferinnen und -helfer sowohl auf die fachliche Qualifikation als auch auf die persönliche Eignung. Verantwortungsbewusste Mitarbeitende mit einer schnellen Auffassungsgabe und einem guten Auge für Gefahren im Betrieb sind in der Regel ideal für diese Aufgabe. Aktive Feuerwehrleute mit abgeschlossener feuerwehrtechnischer Grundausbildung benötigen keine zusätzliche Ausbildung, um als Brandschutzhelfer im Unternehmen tätig zu sein.
Brandschutzhelfer übernehmen eine Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben, die dazu beitragen sollen, Brandgefahren zu reduzieren und die Auswirkungen von Bränden im Betrieb zu begrenzen.
Brandschutzhelfer leiten die Evakuierung von Gebäuden und sorgen dafür, dass alle Personen das Gebäude verlassen. Sie unterstützen hilfsbedürftige Personen und informieren die Feuerwehr über die Situation am Sammelplatz.
Bei Entstehungsbränden sind Brandschutzhelfer für die erste Brandbekämpfung zuständig. Sie setzen Feuerlöscher und andere Geräte ein, alarmieren die Feuerwehr und machen wichtige Angaben zum Brand (Wo? Was brennt? Wie viel brennt? Welche Gefahren bestehen?).
Brandschutzhelfer assistieren den Brandschutzbeauftragten, z. B. bei der Erstellung von Brandschutzordnungen und dem Aushang von Flucht- und Rettungsplänen.
Brandhelfer müssen die Brandschutzeinrichtungen wie Wandhydranten, Feuermelder und Feuerlöscher kennen und bedienen können.
Im Brandfall öffnen Brandschutzhelfer manuell vorhandene Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, um Rauch und Verbrennungsprodukte aus dem Gebäude zu leiten.
Brandschutzhelfer überprüfen regelmäßig die Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit von Brandschutzeinrichtungen wie Brandschutztüren und Feuerlöschern.
Brandschutzhelfer sorgen dafür, dass Flucht- und Rettungswege jederzeit frei von Hindernissen sind.
Brandhelfer nehmen an Alarmübungen im Unternehmen teil, um die Abläufe im Ernstfall zu trainieren.
Im Einsatzfall weisen Brandschutzhelfer die Feuerwehr ein und informieren über besondere Gefahren oder wichtige Details zum Brandort.
Brandschutzhelfer überwachen Arbeiten, die mit Hitze oder Feuer verbunden sind, um die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu gewährleisten.
Die Schulung zum Brandschutzhelfer umfasst theoretische und praktische Inhalte, die in der DGUV-Information 205-023 geregelt sind.
Grundlagen des Brandschutzes: Vermittlung von Grundkenntnissen über Brandursachen und Brandverhütung
Betriebliche Brandschutzorganisation: Verständnis der Strukturen und Zuständigkeiten im Betrieb
Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen: Kennenlernen der verschiedenen Arten von Löschgeräten und deren Einsatzmöglichkeiten
Gefahren durch Brände: Erkennen und Verstehen der mit Bränden verbundenen Gefahren
Verhalten im Brandfall: Richtige Reaktionen und Maßnahmen im Brandfall
Anlagentechnischer Brandschutz: Kenntnisse über Brandmeldezentrale, Feuerwehr-Schlüsseldepot, Feuerwehrlaufkarten, Blitzleuchten und Alarmierungsmöglichkeiten
Handling und Funktion von Feuerlöscheinrichtungen: Praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöschern, einschließlich Handhabung, Funktion und Auslösemechanismen
Löschtaktiken und Grenzen der Brandbekämpfung: Erlernen effektiver Methoden der Brandbekämpfung, Einschätzung der Situation und Vorgehensweise
Übungen mit Feuerlöscheinrichtungen: Praktische Anwendung und Verständnis der Funktionsweise und Leistungsfähigkeit von Feuerlöscheinrichtungen durch Simulation von Bränden
Betriebsspezifische Besonderheiten: Umgang mit besonderen Brandrisiken wie z. B. elektrische Anlagen, Metall- und Fettbrände, Gefahrstoffen
Evakuierung und Personenrettung: Abläufe und Techniken zur sicheren Evakuierung von Personen
Bedienung und Kontrolle von Brandschutzeinrichtungen: Wartung und Überprüfung der betrieblichen Brandschutzmittel
Alarmübungen: Durchführung und Organisation von Brandschutzübungen
Einweisung der Feuerwehr: Koordination und Unterstützung der Feuerwehr im Einsatzfall
Spezifische betriebliche Gegebenheiten: Kennenlernen der brandschutztechnischen Einrichtungen und Abgrenzung der Einsatzbereiche
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist in der Regel drei Jahre gültig. Danach muss die Ausbildung aufgefrischt werden, um die Fähigkeiten und Kenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten und mögliche Probleme mit Versicherungen, Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämtern zu vermeiden.
Gemäß DGUV-Information 205-023 und der ASR A2.2 dürfen Brandschutzhelfer nur von qualifizierten Personen ausgebildet werden. Dies können
Absolventen eines Brandschutzstudiums,
ausgebildete Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder
geprüfte Brandschutzbeauftragte mit entsprechendem Prüfungsnachweis sein.
Auch Feuerwehren und Brandschutzexperten wie die Johanniter oder die DEKRA dürfen die Ausbildung durchführen. Alle Ausbilder müssen über die erforderliche Fachkunde und Erfahrung im Brandschutz verfügen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend, um den geltenden Ausbildungsstandards für Brandschutzhelfer gerecht zu werden. Die Ausbildung der Brandschutzhelfer kann durch den Unternehmer, seine Beauftragten oder in Kooperation mit kompetenten Personen erfolgen.
Die Ausstellung des Brandschutzhelfer-Zertifikats übernimmt in der Regel die ausbildende Stelle, die die Schulung durchgeführt hat und bestätigt, dass der Teilnehmende die erforderlichen Kenntnisse erworben hat.
Der Zertifizierungsprozess für Brandschutzhelfer umfasst in der Regel die folgenden drei Schritte:
Ausbildung: Teilnahme an einem Brandschutzhelferlehrgang, der sowohl theoretischen Unterricht als auch praktische Übungen beinhaltet.
Prüfung: Abschlussprüfung zur Überprüfung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Zertifikat: Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat, das sie als ausgebildete Brandschutzhelfer ausweist. Das Zertifikat dient dem Arbeitgeber als Nachweis, dass die Mitarbeitenden im Brandschutz entsprechend geschult sind und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Es kann bei Überprüfungen der Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb ebenso verlangt werden wie im Brandfall durch die Versicherungen.
Nach der aktualisierten Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 sollte die Ausbildung der Brandschutzhelfer alle 2-5 Jahre wiederholt werden, um die Kenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten und den rechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Aktuelles Wissen ist für die Brandschutzhelfer essentiell, um im Ernstfall richtig zu handeln.
Wenn jedoch neue Produktions- oder Arbeitsmethoden ein höheres Brandrisiko mit sich bringen, eine neue Brandschutzordnung eingeführt oder die Gefährdungsbeurteilung erhöht wird, muss die Auffrischung der Brandschutzkenntnisse in kürzeren Abständen erfolgen.
Dies gilt auch bei personellen Veränderungen, die sich auf die Anzahl der geschulten Brandschutzhelfer auswirken. Es ist daher wichtig, regelmäßig zu überprüfen, ob nach personellen Veränderungen noch genügend Mitarbeitende im Brandschutz geschult sind.
Hinweis: Sollten die Behörden bei einer Überprüfung eine zu geringe Anzahl an Brandschutzhelfern feststellen, droht ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro.
Nach einem Brand im Betrieb empfiehlt es sich, die Brandschutzhelfer erneut zu schulen. Dabei können der Brandverlauf und die Brandursachen genau analysiert werden, um zukünftige Vorfälle zu vermeiden. Darüber hinaus ist es sinnvoll, in eine jährliche Brandschutzunterweisung der Mitarbeitenden zu intensivieren und das Brandschutzbewusstsein zu stärken.
Die Kosten für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer variieren je nach Anbieter und Teilnehmerzahl und liegen in der Regel im mittleren zwei- bis dreistelligen Bereich pro Person. Bei Gruppenschulungen kann der Preis pro Teilnehmer oft günstiger sein. Die genauen Kosten hängen jedoch von verschiedenen Faktoren wie Standort und individuellen Angeboten ab.
Die Kosten für eine Brandschutzhelfer-Ausbildung stellen für Unternehmen eine notwendige Investition dar, um die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Brandfall zu gewährleisten. Auch für die Erfüllung von Versicherungsansprüchen ist der Nachweis der Ausbildung relevant.
Die Verwendung von Virtual-Reality-Headsets ist für die Ausbildung von Brandschutzhelfern besonders für Wiederholungsschulungen geeignet, wie es die DGUV I 205-023 vorsieht. Für die Erstausbildung sind sie allerdings nicht zulässig. Trotzdem bieten sie, zusammen mit haptischem Training, einen Mehrwert für das Erlernen des Umgangs mit Gefahrensituationen. Ein Beispiel hierfür ist der "Flamecoach" – eine Kombination aus VR-Brandsimulation und VR-Feuerlöscher-Hardware.
Um als Brandschutzhelfer tätig zu werden, ist eine Ausbildung zu absolvieren, die sowohl theoretische als auch praktische Inhalte wie Evakuierung, vorbeugenden Brandschutz und Bedienung von Feuerlöscheinrichtungen umfasst. Die Ausbildung kann von Brandschutzbeauftragten oder anderen Personen mit entsprechender Qualifikation und Prüfungsnachweis durchgeführt werden. Die Anforderungen an die Ausbilder variieren je nach Land und Organisation.
Die Aufgabe des Brandschutzhelfers wird freiwillig übernommen und in der Regel nicht zusätzlich vergütet. In Einzelfällen kann ein Bonus gezahlt werden.
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer beinhaltet sowohl theoretische als auch praktische Elemente, wobei zentrale Themen wie Evakuierung, Menschenrettung, vorbeugender Brandschutz, Bedienung von Feuerlöscheinrichtungen, Brandentstehung und Verhalten im Brandfall abgedeckt werden. Die Ausbildung dauert üblicherweise einen Tag.
Die Brandschutz-Unterweisung informiert alle Beschäftigten regelmäßig über Grundlagen des Brandschutzes und das Verhalten im Brandfall.
Im Gegensatz dazu bietet die Brandschutzhelfer-Ausbildung eine umfassendere Qualifizierung, die sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse vermittelt. Brandschutzhelfer werden speziell darauf vorbereitet, sich in Notfällen adäquat zu verhalten und bei der Bekämpfung von Entstehungsbränden Unterstützung zu leisten.
Gemäß § 10 ArbSchG und ASR A2.2 müssen Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitenden, in der Regel 5% der Belegschaft, zu Brandschutzhelfern ausbilden, wobei bei erhöhter Brandgefahr mehr nötig sein können.
Ja, kein Beschäftigter kann gezwungen werden, sich zum Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen. Eine Weigerung hat keine rechtlichen Folgen.
Brandschutzhelfer spielen eine entscheidende Rolle für die Sicherheit und den Schutz von Unternehmen. Ihre detaillierten Kenntnisse des Arbeitsplatzes in Verbindung mit ihrem Fachwissen im Brandschutz – sowohl präventiv als auch reaktiv – sind essentiell, um Brände zu vermeiden und im Brandfall wirksame Maßnahmen zur Schadensminimierung zu ergreifen.
Mit der Ausbildung betrieblicher Brandschutzhelfer kommen Sie als Arbeitgeber Ihrer Fürsorgepflicht nach und erfüllen einen wichtigen Teil des Arbeitsschutzes. Wir von DENIOS unterstützen Unternehmen beim betrieblichen Brandschutz mit umfangreichen Informationen in unserem Magazin und den passenden Brandschutz-Produkten. Darüber hinaus schulen wir in unserer DENIOS ACADEMY Mitarbeitende zu Brandschutzbeauftragten und Gefahrstoffexperten. Damit Sie in Sachen Brandschutzhelfer gut gerüstet sind und Ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen, bieten wir Ihnen die folgende Checkliste kostenlos zum Download an.
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