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Brandschutzhelfer im Betrieb – von der Ausbildung bis zur Vergütung

Alle fünf Minuten brennt es in deutschen Unternehmen: Sind Sie in Ihrem Unternehmen auf einen Brandfall vorbereitet? Zum betrieblichen Brandschutz gehört nicht nur die regelmäßige Unterweisung aller Mitarbeitenden, sondern auch die Ausbildung einer ausreichenden Anzahl von Brandschutzhelfern. Sind in einem Betrieb keine Brandhelfer vorhanden, haftet das Unternehmen im Schadensfall für alle daraus resultierenden Schäden, was im schlimmsten Fall zur Insolvenz führen kann. Dieser Artikel gibt einen kompakten Überblick über den Brandschutzhelfer – Aufgaben, Anforderungen sowie Organisationen, die Brandschutzhelfer ausbilden.

Brandschutzhelfer – das Wichtigste in Kürze

  • Brandschutzhelfer sind zuständig für die Evakuierung, Menschenrettung und Brandbekämpfung im Unternehmen.

  • Eine betriebsspezifische Ausbildung ist für Brandschutzhelfer erforderlich und muss dokumentiert werden.

  • Unternehmen unterliegen der Pflicht, eine bestimmte Anzahl von Brandschutzhelfern auszubilden (5 % der Beschäftigten).

  • Die Ausbildung sollte alle 2-5 Jahre durch eine Schulung aufgefrischt werden, insbesondere bei betrieblichen oder personellen Änderungen.

Grundlagen des Brandschutzhelfers

Brandschutzhelfer spielen im Brandfall eine entscheidende Rolle: Sie helfen, Personen zu retten und die Existenz von Unternehmen zu sichern. Laut IHK Trier müssen 43 % der Unternehmen nach einem Brand Insolvenz anmelden.

Nachfolgend ein Überblick über die Aufgaben und die Ausbildung zum Brandschutzhelfer sowie über die Unterschiede zum Brandschutzbeauftragten.

Was sind Brandschutzhelfer?

Ein Brandschutzhelfer ist eine vom Arbeitgeber benannte Person im Unternehmen, die bestimmte Aufgaben im Brandschutz übernimmt. Zu den Aufgaben gehören die Evakuierung und Menschenrettung im Brandfall sowie die Brandbekämpfung. Darüber hinaus unterstützt der Brandschutzhelfer den Brandschutzbeauftragten.

Für die Bestellung eines Brandschutzhelfers nach den Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist eine schriftliche Dokumentation erforderlich. Diese kann entweder durch eine schriftliche Vereinbarung oder durch einen Arbeitsvertrag erfolgen. Die Bestellung ist in einem Formblatt festzuhalten, das den Anforderungen des § 10 ArbSchG, der DGUV Vorschrift 1, der ASR A2.2 sowie der DGUV Information 205-023 entspricht. Wichtig ist, dass die als Brandschutzhelfer benannte Person mit den betrieblichen Verhältnissen und Gegebenheiten vertraut ist und eine entsprechende Unterweisung erhält.

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Die Brandschutzhelfer sollten für alle Mitarbeitenden und externen Rettungskräfte klar erkennbar sein. Dies vermeidet Missverständnisse bei der Evakuierung und ermöglicht eine schnelle und effiziente Reaktion im Ernstfall.

Brandschutzbeauftragter: Unterschiede zum Brandschutzhelfer

Im Gegensatz zum Brandschutzhelfer ist der Brandschutzbeauftragte eine vom Arbeitgeber schriftlich bestellte und qualifiziert ausgebildete Person, die für den betrieblichen Brandschutz verantwortlich ist. Diese Funktion beinhaltet eine beratende Funktion gegenüber der Geschäftsführung in Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes. Der Brandschutzbeauftragte beurteilt mögliche Brandgefahren, plant und koordiniert betriebliche Brandschutzmaßnahmen und stellt die Einhaltung der gesetzlichen Brandschutzvorschriften sicher.

Hier ein Überblick über die Unterschiede zwischen Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragtem.

Kriterium Brandschutzhelfer Brandschutzbeauftragter
Aufgabenbereich Erstmaßnahmen im Brandfall Vorbeugender Brandschutz Vorbeugender Brandschutz
Rolle Brandschutzhelfer-Amt zusätzlich zur Tätigkeit im Unternehmen Arbeitgeber unterstellt und weisungsbefugt
Ausbildung Halb- bis ganztägige Schulung Nachgewiesene Fachkunde, 5-tägige Ausbildung, Auffrischung alle 3-6 Jahre empfohlen
Einsatz im Betrieb Generell Pflicht Nur unter bestimmten Umständen nötig

Wichtig: Die Verantwortung für den betrieblichen Brandschutz liegt allein beim Arbeitgeber, die Brandschutzhelfer unterstützen ihn nur im Rahmen ihrer Möglichkeiten und leisten im Ernstfall Hilfe, soweit sie dazu befähigt sind und sich nicht selbst gefährden.

Sind die Brandschutzhelfer in Ihrem Unternehmen in der Lage, ihre Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz und im Brandfall optimal zu erfüllen? Diese Checkliste zum kostenlosen Download hilft Ihnen, alle relevanten Fragen rund um die Tätigkeit der Brandschutzhelfer im Blick zu behalten.

Wann benötigt man Brandschutzhelfer?

Jeder Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht für seine Mitarbeitenden und muss sie daher vor Unfällen und Gefahren schützen. Deshalb ist in Deutschland die Bestellung von Brandschutzhelfern für jedes Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß § 10 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, insbesondere eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten zu bestellen, die die Aufgaben der Brandschutzhelfer wahrnehmen.

Laut Abschnitt 7.3 der ASR A2.2 wird empfohlen, in Betrieben mit normaler Brandgefährdung (z. B. in Büros) mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden. Die genaue Anzahl der erforderlichen Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Vorgaben für die Anzahl an Brandschutzhelfern im Unternehmen

Nach den Vorgaben der DGUV müssen bei normaler Brandgefährdung mindestens 5 % der Belegschaft als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Bei erhöhter Brandgefahr ist diese Quote entsprechend zu erhöhen.

1-50 Mitarbeiter:

mind. 3 Brandschutzhelfer bei normaler Brandgefährdung

51-100 Mitarbeiter:

3 bis 4 Brandschutzhelfer bei normaler Brandgefährdung

mehr als 100 Mitarbeiter:

mind. 5 Brandschutzhelfer bei normaler Brandgefährdung

Je nach

  • Art des Unternehmens,

  • der Brandgefahr,

  • der Wertkonzentration und

  • der Anzahl der während der Arbeitszeit anwesenden Personen (wie Mitarbeitende, externe Personen, Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität)

kann die Anzahl der Brandschutzhelfer für die Bekämpfung von Entstehungsbränden wesentlich höher sein. Bei der Festlegung der Anzahl der Brandschutzhelfer sollten auch Faktoren wie Schichtarbeit und Abwesenheit von Mitarbeitenden aufgrund von Fortbildung, Urlaub, Krankheit oder Personalwechsel berücksichtigt werden.

Wer darf Brandschutzhelfer werden?

Grundsätzlich kann jede Person zum Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Für die Ausbildung durch betriebsinterne Seminare, Rettungsorganisationen oder zertifizierte Schulungsanbieter sind keine besonderen Vorkenntnisse oder Qualifikationen erforderlich. Es sollten jedoch nur Personen zu Brandschutzhelfern ausgebildet werden, die häufig oder regelmäßig im Betrieb präsent sind. Aushilfskräfte sind daher als Brandschutzhelfer weniger geeignet.

Darüber hinaus sollten sie über eine ausreichende gesundheitliche Eignung verfügen, da die Aufgaben eines Brandhelfers körperlich anstrengend sind. Aus diesen Gründen sind Mitarbeitende mit körperlichen oder psychischen Einschränkungen nicht unbedingt als Brandschutzhelfer geeignet.

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Tipp: Achten Sie bei der Auswahl der Brandschutzhelferinnen und -helfer sowohl auf die fachliche Qualifikation als auch auf die persönliche Eignung. Verantwortungsbewusste Mitarbeitende mit einer schnellen Auffassungsgabe und einem guten Auge für Gefahren im Betrieb sind in der Regel ideal für diese Aufgabe. Aktive Feuerwehrleute mit abgeschlossener feuerwehrtechnischer Grundausbildung benötigen keine zusätzliche Ausbildung, um als Brandschutzhelfer im Unternehmen tätig zu sein.

Aufgaben: Was macht ein Brandschutzhelfer?

Brandschutzhelfer übernehmen eine Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben, die dazu beitragen sollen, Brandgefahren zu reduzieren und die Auswirkungen von Bränden im Betrieb zu begrenzen.

Evakuierung und Rettung von Personen

Brandschutzhelfer leiten die Evakuierung von Gebäuden und sorgen dafür, dass alle Personen das Gebäude verlassen. Sie unterstützen hilfsbedürftige Personen und informieren die Feuerwehr über die Situation am Sammelplatz.

Brandbekämpfung

Bei Entstehungsbränden sind Brandschutzhelfer für die erste Brandbekämpfung zuständig. Sie setzen Feuerlöscher und andere Geräte ein, alarmieren die Feuerwehr und machen wichtige Angaben zum Brand (Wo? Was brennt? Wie viel brennt? Welche Gefahren bestehen?).

Unterstützung der Brandschutzbeauftragten

Brandschutzhelfer assistieren den Brandschutzbeauftragten, z. B. bei der Erstellung von Brandschutzordnungen und dem Aushang von Flucht- und Rettungsplänen.

Kenntnis und Bedienung der Brnadschutzeinrichtungen

Brandhelfer müssen die Brandschutzeinrichtungen wie Wandhydranten, Feuermelder und Feuerlöscher kennen und bedienen können.

Entrauchung im Brandfall

Im Brandfall öffnen Brandschutzhelfer manuell vorhandene Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, um Rauch und Verbrennungsprodukte aus dem Gebäude zu leiten.

Kontrolle der Brandschutzeinrichtung

Brandschutzhelfer überprüfen regelmäßig die Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit von Brandschutzeinrichtungen wie Brandschutztüren und Feuerlöschern.

Freihalten der Flucht- und Rettungswege

Brandschutzhelfer sorgen dafür, dass Flucht- und Rettungswege jederzeit frei von Hindernissen sind.

Mitarbeit bei Alarmübungen

Brandhelfer nehmen an Alarmübungen im Unternehmen teil, um die Abläufe im Ernstfall zu trainieren.

Einweisung der Feuerwehr

Im Einsatzfall weisen Brandschutzhelfer die Feuerwehr ein und informieren über besondere Gefahren oder wichtige Details zum Brandort.

Kontrolle bei arbeiten mit Hitze oder Feuer

Brandschutzhelfer überwachen Arbeiten, die mit Hitze oder Feuer verbunden sind, um die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu gewährleisten.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Die Schulung zum Brandschutzhelfer umfasst theoretische und praktische Inhalte, die in der DGUV-Information 205-023 geregelt sind.

Theoretische Inhalte

  • Grundlagen des Brandschutzes: Vermittlung von Grundkenntnissen über Brandursachen und Brandverhütung

  • Betriebliche Brandschutzorganisation: Verständnis der Strukturen und Zuständigkeiten im Betrieb

  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen: Kennenlernen der verschiedenen Arten von Löschgeräten und deren Einsatzmöglichkeiten

  • Gefahren durch Brände: Erkennen und Verstehen der mit Bränden verbundenen Gefahren

  • Verhalten im Brandfall: Richtige Reaktionen und Maßnahmen im Brandfall

  • Anlagentechnischer Brandschutz: Kenntnisse über Brandmeldezentrale, Feuerwehr-Schlüsseldepot, Feuerwehrlaufkarten, Blitzleuchten und Alarmierungsmöglichkeiten

Praktische Inhalte

  • Handling und Funktion von Feuerlöscheinrichtungen: Praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöschern, einschließlich Handhabung, Funktion und Auslösemechanismen

  • Löschtaktiken und Grenzen der Brandbekämpfung: Erlernen effektiver Methoden der Brandbekämpfung, Einschätzung der Situation und Vorgehensweise

  • Übungen mit Feuerlöscheinrichtungen: Praktische Anwendung und Verständnis der Funktionsweise und Leistungsfähigkeit von Feuerlöscheinrichtungen durch Simulation von Bränden

  • Betriebsspezifische Besonderheiten: Umgang mit besonderen Brandrisiken wie z. B. elektrische Anlagen, Metall- und Fettbrände, Gefahrstoffen

Weitere Ausbildungsthemen

  • Evakuierung und Personenrettung: Abläufe und Techniken zur sicheren Evakuierung von Personen

  • Bedienung und Kontrolle von Brandschutzeinrichtungen: Wartung und Überprüfung der betrieblichen Brandschutzmittel

  • Alarmübungen: Durchführung und Organisation von Brandschutzübungen

  • Einweisung der Feuerwehr: Koordination und Unterstützung der Feuerwehr im Einsatzfall

  • Spezifische betriebliche Gegebenheiten: Kennenlernen der brandschutztechnischen Einrichtungen und Abgrenzung der Einsatzbereiche

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist in der Regel drei Jahre gültig. Danach muss die Ausbildung aufgefrischt werden, um die Fähigkeiten und Kenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten und mögliche Probleme mit Versicherungen, Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämtern zu vermeiden.

Wer darf Brandschutzhelfer ausbilden?

Gemäß DGUV-Information 205-023 und der ASR A2.2 dürfen Brandschutzhelfer nur von qualifizierten Personen ausgebildet werden. Dies können

  • Absolventen eines Brandschutzstudiums,

  • ausgebildete Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder

  • geprüfte Brandschutzbeauftragte mit entsprechendem Prüfungsnachweis sein.

Auch Feuerwehren und Brandschutzexperten wie die Johanniter oder die DEKRA dürfen die Ausbildung durchführen. Alle Ausbilder müssen über die erforderliche Fachkunde und Erfahrung im Brandschutz verfügen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend, um den geltenden Ausbildungsstandards für Brandschutzhelfer gerecht zu werden. Die Ausbildung der Brandschutzhelfer kann durch den Unternehmer, seine Beauftragten oder in Kooperation mit kompetenten Personen erfolgen.

Wer darf Zertifikate zum Brandschutzhelfer ausstellen?

Die Ausstellung des Brandschutzhelfer-Zertifikats übernimmt in der Regel die ausbildende Stelle, die die Schulung durchgeführt hat und bestätigt, dass der Teilnehmende die erforderlichen Kenntnisse erworben hat.

Der Zertifizierungsprozess für Brandschutzhelfer umfasst in der Regel die folgenden drei Schritte:

  1. Ausbildung: Teilnahme an einem Brandschutzhelferlehrgang, der sowohl theoretischen Unterricht als auch praktische Übungen beinhaltet.

  2. Prüfung: Abschlussprüfung zur Überprüfung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.

  3. Zertifikat: Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat, das sie als ausgebildete Brandschutzhelfer ausweist. Das Zertifikat dient dem Arbeitgeber als Nachweis, dass die Mitarbeitenden im Brandschutz entsprechend geschult sind und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Es kann bei Überprüfungen der Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb ebenso verlangt werden wie im Brandfall durch die Versicherungen.

Wie oft muss eine Brandschutzhelfer-Schulung aufgefrischt werden?

Nach der aktualisierten Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 sollte die Ausbildung der Brandschutzhelfer alle 2-5 Jahre wiederholt werden, um die Kenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten und den rechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Aktuelles Wissen ist für die Brandschutzhelfer essentiell, um im Ernstfall richtig zu handeln.

Wenn jedoch neue Produktions- oder Arbeitsmethoden ein höheres Brandrisiko mit sich bringen, eine neue Brandschutzordnung eingeführt oder die Gefährdungsbeurteilung erhöht wird, muss die Auffrischung der Brandschutzkenntnisse in kürzeren Abständen erfolgen.

Dies gilt auch bei personellen Veränderungen, die sich auf die Anzahl der geschulten Brandschutzhelfer auswirken. Es ist daher wichtig, regelmäßig zu überprüfen, ob nach personellen Veränderungen noch genügend Mitarbeitende im Brandschutz geschult sind.

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Hinweis: Sollten die Behörden bei einer Überprüfung eine zu geringe Anzahl an Brandschutzhelfern feststellen, droht ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro.

Nach einem Brand im Betrieb empfiehlt es sich, die Brandschutzhelfer erneut zu schulen. Dabei können der Brandverlauf und die Brandursachen genau analysiert werden, um zukünftige Vorfälle zu vermeiden. Darüber hinaus ist es sinnvoll, in eine jährliche Brandschutzunterweisung der Mitarbeitenden zu intensivieren und das Brandschutzbewusstsein zu stärken.

Was kostet eine Brandschutzhelfer-Ausbildung?

Die Kosten für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer variieren je nach Anbieter und Teilnehmerzahl und liegen in der Regel im mittleren zwei- bis dreistelligen Bereich pro Person. Bei Gruppenschulungen kann der Preis pro Teilnehmer oft günstiger sein. Die genauen Kosten hängen jedoch von verschiedenen Faktoren wie Standort und individuellen Angeboten ab.

Die Kosten für eine Brandschutzhelfer-Ausbildung stellen für Unternehmen eine notwendige Investition dar, um die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Brandfall zu gewährleisten. Auch für die Erfüllung von Versicherungsansprüchen ist der Nachweis der Ausbildung relevant.

FAQ zum Thema Brandschutzhelfer

Ist die Verwendung von Virtual-Reality-Headsets für die Ausbildung von Brandschutzhelfern ausreichend?

Die Verwendung von Virtual-Reality-Headsets ist für die Ausbildung von Brandschutzhelfern besonders für Wiederholungsschulungen geeignet, wie es die DGUV I 205-023 vorsieht. Für die Erstausbildung sind sie allerdings nicht zulässig. Trotzdem bieten sie, zusammen mit haptischem Training, einen Mehrwert für das Erlernen des Umgangs mit Gefahrensituationen. Ein Beispiel hierfür ist der "Flamecoach" – eine Kombination aus VR-Brandsimulation und VR-Feuerlöscher-Hardware.

Welche Qualifikationen sind nötig, um als Brandschutzhelfer zu gelten oder Brandschutzhelfer auszubilden?

Um als Brandschutzhelfer tätig zu werden, ist eine Ausbildung zu absolvieren, die sowohl theoretische als auch praktische Inhalte wie Evakuierung, vorbeugenden Brandschutz und Bedienung von Feuerlöscheinrichtungen umfasst. Die Ausbildung kann von Brandschutzbeauftragten oder anderen Personen mit entsprechender Qualifikation und Prüfungsnachweis durchgeführt werden. Die Anforderungen an die Ausbilder variieren je nach Land und Organisation.

Was hoch ist die Vergütung des Brandschutzhelfers?

Die Aufgabe des Brandschutzhelfers wird freiwillig übernommen und in der Regel nicht zusätzlich vergütet. In Einzelfällen kann ein Bonus gezahlt werden.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Brandschutzhelfer und was sind die zentralen Inhalte?

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer beinhaltet sowohl theoretische als auch praktische Elemente, wobei zentrale Themen wie Evakuierung, Menschenrettung, vorbeugender Brandschutz, Bedienung von Feuerlöscheinrichtungen, Brandentstehung und Verhalten im Brandfall abgedeckt werden. Die Ausbildung dauert üblicherweise einen Tag.

Was ist der Unterschied zwischen einer Brandschutz-Unterweisung und einer Brandschutzhelfer-Ausbildung?

Die Brandschutz-Unterweisung informiert alle Beschäftigten regelmäßig über Grundlagen des Brandschutzes und das Verhalten im Brandfall.

Im Gegensatz dazu bietet die Brandschutzhelfer-Ausbildung eine umfassendere Qualifizierung, die sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse vermittelt. Brandschutzhelfer werden speziell darauf vorbereitet, sich in Notfällen adäquat zu verhalten und bei der Bekämpfung von Entstehungsbränden Unterstützung zu leisten.

Wie viele Brandschutzhelfer müssen ausgebildet werden?

Gemäß § 10 ArbSchG und ASR A2.2 müssen Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitenden, in der Regel 5% der Belegschaft, zu Brandschutzhelfern ausbilden, wobei bei erhöhter Brandgefahr mehr nötig sein können.

Dürfen Mitarbeitende sich weigern, zum Brandschutzhelfer ausgebildet zu werden?

Ja, kein Beschäftigter kann gezwungen werden, sich zum Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen. Eine Weigerung hat keine rechtlichen Folgen.

Brandschutzhelfer: Schlüssel zur Sicherheit im Unternehmen

Brandschutzhelfer spielen eine entscheidende Rolle für die Sicherheit und den Schutz von Unternehmen. Ihre detaillierten Kenntnisse des Arbeitsplatzes in Verbindung mit ihrem Fachwissen im Brandschutz – sowohl präventiv als auch reaktiv – sind essentiell, um Brände zu vermeiden und im Brandfall wirksame Maßnahmen zur Schadensminimierung zu ergreifen.

Mit der Ausbildung betrieblicher Brandschutzhelfer kommen Sie als Arbeitgeber Ihrer Fürsorgepflicht nach und erfüllen einen wichtigen Teil des Arbeitsschutzes. Wir von DENIOS unterstützen Unternehmen beim betrieblichen Brandschutz mit umfangreichen Informationen in unserem Magazin und den passenden Brandschutz-Produkten. Darüber hinaus schulen wir in unserer DENIOS ACADEMY Mitarbeitende zu Brandschutzbeauftragten und Gefahrstoffexperten. Damit Sie in Sachen Brandschutzhelfer gut gerüstet sind und Ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen, bieten wir Ihnen die folgende Checkliste kostenlos zum Download an.

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