Der Brandschutz im Betrieb ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Frage der Verantwortung gegenüber den Mitarbeitenden und dem Unternehmen selbst. Eine wirksame Brandschutzunterweisung ist dabei das A und O. Doch was genau beinhaltet sie und warum ist sie so wichtig? In diesem Artikel beleuchten wir die zentralen Aspekte der Brandschutzschulung für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und zeigen, wie Arbeitgeber diese optimal umsetzen können. Zusätzlich erhalten Sie eine kostenlose Vorlage zum Download.
Die Brandschutzunterweisung spielt eine zentrale Rolle im betrieblichen Brandschutz und dient der Aufklärung und Information der Beschäftigten. Die Brandschutzschulung vermittelt Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen wesentliche Kenntnisse und Fähigkeiten, um Bränden und Explosionen wirksam vorzubeugen, sensibilisiert für mögliche Brandgefahren und lehrt das richtige Verhalten im Brandfall.
In Deutschland ist die Brandschutzunterweisung gesetzlich vorgeschrieben. Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 6 der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit einschließlich des Brandschutzes ausreichend und angemessen zu unterweisen. Darüber hinaus sind Beschäftigte, die im Brandfall die Brandbekämpfung durchführen, im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zu unterweisen.
Spezielle Brandschutzübungen orientieren sich darüber hinaus an Abschnitt 11 ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge", der die Begehung der Fluchtwege beinhaltet, sowie an § 22 DGUV-V 1, der Löschübungen vorsieht. Die Inhalte der Brandschutzunterweisung versetzen die Beschäftigten in die Lage, im Brandfall richtig zu reagieren, sich in Sicherheit zu bringen oder gegebenenfalls Maßnahmen zur Brandbekämpfung durchzuführen.
Die wichtigsten Gesetze und Normen zum Thema Brandschutz haben wir für Sie in unserem Artikel „Brandschutz: Gesetze und Normen“ zusammengefasst.
Die Bedeutung der Brandschutzunterweisung ergibt sich aus verschiedenen Aspekten, die sowohl die Sicherheit der Mitarbeitenden als auch die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen betreffen. Ein Überblick:
Einer der Hauptgründe für die Durchführung einer Brandschutzbelehrung ist die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden regelmäßig über Brandschutzmaßnahmen zu informieren, um für Sicherheit am Arbeitsplatz zu sorgen und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Die Unterweisung des Brandschutzes im Betrieb fördert auch das Verantwortungsbewusstsein der Mitarbeiter. Sie werden über Gefahren aufgeklärt und lernen, Brände durch vorbeugende Maßnahmen zu vermeiden und im Brandfall richtig zu reagieren. Dieses Wissen stärkt das Bewusstsein für die eigene Sicherheit und die der Kollegen.
Die präventive Wirkung der Brandschutzunterweisung ist ein weiterer zentraler Aspekt. Mitarbeitende, die über Brandrisiken informiert sind, tragen aktiv zur Reduzierung des Brandrisikos bei. Dazu gehört das Wissen über den Umgang mit brennbaren Materialien und die Vermeidung von Gefahrenquellen.
Im Brandfall ist eine effektive Reaktion entscheidend. Durch Unterweisung geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können schnell und angemessen reagieren, um Menschen in Sicherheit zu bringen und Schäden zu begrenzen. Dazu gehören Kenntnisse über Fluchtwege, den Umgang mit Löschmitteln und die Alarmierung der Feuerwehr.
Hinweis: Regelmäßig und erfolgreich durchgeführte Brandschutzunterweisungen sind ein wesentlicher Aspekt von Qualitätsmanagementsystemen. Eine sorgfältige Planung und eine geeignete thematische Gestaltung dieser Unterweisungen ist daher von großer Bedeutung.
Die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ legt fest, dass der Arbeitgeber alle Beschäftigten über den Brandschutz zu unterweisen hat, und zwar
vor Aufnahme der Tätigkeit (Erstunterweisung),
bei Änderung des Tätigkeitsbereiches (anlassbezogene Unterweisung) und
danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich (jährliche Wiederholungsunterweisung).
Brandschutzbelehrungen können auch in kürzeren Zeitabständen durchgeführt werden, zum Beispiel nach einem Brand im Betrieb oder bei der Inbetriebnahme neuer Maschinen. Die Unterweisung bezieht sich nur auf den unmittelbaren Arbeitsplatz des Arbeitnehmers. Wechselt er innerhalb des Betriebes den Arbeitsplatz, an dem andere Brandgefahren bestehen, ist eine erneute Brandschutzunterweisung durchzuführen.
Tipp: Die Erstunterweisung sollte innerhalb weniger Tage nach Arbeitsaufnahme stattfinden und kann in die allgemeine Arbeitsschutzunterweisung integriert werden. Bei einem Rundgang durch den Betrieb zeigt der Vorgesetzte dem neuen Mitarbeitenden zum Beispiel die Notausgänge, die Standorte sowie die Handhabung der Feuerlöscher und die Fluchtwege. Er macht ihn auch mit den konkreten Brandgefahren am Arbeitsplatz vertraut.
Die Brandschutzunterweisung richtet sich an unterschiedliche Zielgruppen im Unternehmen – die zu unterweisenden Beschäftigten und die Referenten.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss jede Person, die in einem Unternehmen beschäftigt ist, an einer Brandschutzunterweisung teilnehmen und über Brandschutzmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen informiert werden. Dies gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unabhängig von ihrer Stellung oder Tätigkeit im Unternehmen, also für
Festangestellte,
Leiharbeitnehmer,
Praktikanten,
Auszubildende oder
Freiwillige im Rahmen des Jugend- oder Bundesfreiwilligendienstes.
Beschäftigte, die bei ihrer täglichen Arbeit mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen umgehen, müssen zusätzlich über den Umgang mit Gefahrstoffen auf der Grundlage der Betriebsanweisung für Gefahrstoffe unterwiesen werden § 14 GefStoffV.
Die Verantwortung für die Durchführung der Brandschutzunterweisung liegt beim Unternehmer bzw. Geschäftsführer. Er kann diese Pflicht jedoch an die Vorgesetzten der zu schulenden Mitarbeitenden übertragen. Diese müssen dafür keine spezielle Ausbildung haben. Wichtig ist, dass sie über die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen verfügen, um eine gründliche und umfassende Unterweisung zu gewährleisten.
Neben den Vorgesetzten können auch noch folgende Personen die Brandschutzunterweisung vornehmen:
Fachkräfte für Arbeitssicherheit: Diese Spezialisten können die Brandschutzunterweisung in verschiedenen Betrieben durchführen. Sie sind nicht nur für den Brandschutz, sondern auch für andere Bereiche der Arbeitssicherheit zuständig.
Interne Brandschutzbeauftragte: In größeren Betrieben sowie in Betrieben mit einem erhöhten Brandrisiko gibt es häufig interne Brandschutzbeauftragte.
Externe Brandschutzexperten: In größeren Unternehmen werden häufig externe Fachleute, zum Beispiel aus Brandschutzfachbetrieben oder Akademien eingesetzt, um die Unterweisungen fachgerecht und effektiv durchzuführen.
Erfahren Sie, wie eine effektive Brandschutzunterweisung aufgebaut und durchgeführt wird und welche Inhalte unerlässlich sind, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Der Aufbau und die Ausgestaltung der betrieblichen Brandschutzunterweisung werden grundsätzlich durch die spezifischen Bedingungen und Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes bzw. der ausgeführten Tätigkeiten bestimmt. Grundlage für die Ermittlung der betriebsspezifischen Brandgefährdungen und die Bewertung der damit verbundenen Risiken ist eine Gefährdungsbeurteilung zum Brandschutz. Nach DGUV 205-003 können sich die Gefährdungen aus der Arbeitsstätte, den Arbeitsmitteln, den Arbeitsverfahren, der Arbeitszeit und einer unzureichenden Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten ergeben.
In einer Brandschutzunterweisung sind den Beschäftigten daher in der Regel folgende Inhalte zu vermitteln, die den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz betreffen:
Identifizierung und Bewusstsein für spezifische Brandrisiken im Arbeitsumfeld
Richtlinien zur sicheren Lagerung und Handhabung von brennbaren Materialien
Anleitung zu den korrekten Verhaltensweisen, wenn ein Feuer ausbricht
Schritte zur Alarmierung der Feuerwehr und Sicherheitsprotokolle für das Verlassen des Gebäudes
Übersicht über die Flucht- und Rettungswege und Prozesse zur sicheren Evakuierung
Training und Übungen, um die Evakuierungsabläufe zu verinnerlichen
Einführung in die verschiedenen Typen von Feuerlöschern und ihre spezifische Anwendung
Praktische Übungen zur Handhabung von Feuerlöschern
Erläuterung der unterschiedlichen Brandklassen und der zugehörigen Löschmittel
Informationen zur effektiven Bekämpfung verschiedener Arten von Bränden
Überblick über vorhandene Brandschutzeinrichtungen, einschließlich Alarm- und Löschsysteme
Wartung und Überprüfung der Einrichtungen zur Sicherstellung ihrer Funktionsfähigkeit
Klärung der Rollen und Verantwortlichkeiten im Bereich Brandschutz im Unternehmen
Schulung und Unterstützung für designierte Brandschutzbeauftragte
Anforderungen an die Dokumentation und Archivierung von Brandschutzunterweisungen
Überprüfung und Aktualisierung der Dokumente zur Sicherstellung der Compliance und Effektivität der Unterweisung
Wichtig: Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist ein wesentlicher Bestandteil der Brandschutzunterweisung. Sie ist den Beschäftigten in gedruckter Form zur Verfügung zu stellen, ebenso die Unterlagen über Flucht- und Rettungswege und Alarmpläne. Die Brandschutzordnung enthält alle wesentlichen Angaben zum Brandschutz, die für den Betrieb von Bedeutung sind. Sie gliedert sich in die Teile A, B und C.
Teil A beschreibt unter anderem das Verhalten im Brandfall und richtet sich an alle Personen, die sich, wenn auch nur vorübergehend, im Gebäude aufhalten: Mitarbeitende, Gäste, Besucher. Häufig wird dieser Abschnitt der Brandschutzordnung als Betriebsaushang im Hochformat mit einem roten Rahmen präsentiert.
Teil B richtet sich an die im Gebäude oder Betrieb Beschäftigten und gibt vor, wie die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindert und Flucht- und Rettungswege freigehalten werden.
Teil C richtet sich an Personen im Unternehmen, die mit besonderen Aufgaben im Brandschutz betraut sind (z. B. Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzhelfer).
Die Durchführung einer Brandschutzunterweisung sollte gründlich geplant sein, um die Sicherheit aller im Unternehmen anwesenden Personen zu gewährleisten. Es gibt verschiedene Methoden, Formate und bewährte Verfahren, die dazu beitragen, dass diese Unterweisungen effektiv und informativ sind. Nachfolgend einige Tipps in Form einer Checkliste:
Im Folgenden erfahren Sie alles über die korrekte Dokumentation von Brandschutzunterweisungen und wie die Sensibilisierung der Mitarbeiter zur Erhöhung der Sicherheit beiträgt.
Die Dokumentation der Brandschutzunterweisung muss schriftlich erfolgen und vom Teilnehmenden unterschrieben werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Die konkreten Anforderungen an die Dokumentation können je nach Branche und Bundesland variieren.
Die Dokumentation einer Brandschutzunterweisung sollte folgende Angaben enthalten:
Datum der Durchführung
Namen der Teilnehmenden
Inhalte der Brandschutzunterweisung
Unterschrift der Teilnehmenden zur Bestätigung der Durchführung der Unterweisung
Dokumentieren Sie ebenso die Ergebnisse der Unterweisung einschließlich der gestellten Fragen und der gegebenen Antworten. Bewahren Sie die Dokumentation an einem sicheren Ort auf, um sie bei einer Inspektion oder im Brandfall nachweisen zu können.
Wichtig: Alle Mitarbeitenden ohne besondere Brandschutzaufgaben im Unternehmen müssen die Brandschutzordnung Teil B kennen und ein Exemplar besitzen. Mitarbeitende mit besonderen Aufgaben, beispielsweise Brandschutzhelfer, erhalten zusätzlich die Brandschutzordnung Teil C.
Die Vernachlässigung der Brandschutzunterweisung kann schwerwiegende Folgen haben. Eine unzureichende Schulung der Mitarbeitenden erhöht das Brandrisiko, da das Bewusstsein und das Verständnis für vorbeugende Maßnahmen und das richtige Verhalten im Brandfall fehlen.
Im Falle eines Brandes, der auf unzureichende Brandschutzmaßnahmen zurückzuführen ist, können Unternehmen mit erheblichen Bußgeldern und Haftungsansprüchen konfrontiert werden. Darüber hinaus können Brände erhebliche Sachschäden verursachen, einschließlich der Zerstörung von Gebäuden, Einrichtungen und Inventar. Besonders besorgniserregend ist, dass unsichere Mitarbeiter ohne angemessene Brandschutzschulung im Ernstfall Verletzungen oder sogar Todesfälle verursachen können, da sie nicht angemessen reagieren können.
Brandschutzunterweisungen: Diese sollten praxisorientiert und verständlich sein, um die Mitarbeitenden effektiv für den vorbeugenden Brandschutz zu sensibilisieren und ihnen die notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse für den Ernstfall zu vermitteln.
Brandschutzhelfer: Durch spezielle Schulungen werden sie für Brandgefahren sensibilisiert und in die Lage versetzt, im Brandfall schnell und effektiv zu handeln, um Schäden zu minimieren.
Aufklärung über Gefahrenquellen: Die Mitarbeitenden sollen über Brandgefahren in ihrem Arbeitsumfeld informiert und für Gefahrenquellen sensibilisiert werden. Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Erkennung und Beseitigung von Gefahren.
Zielgerichtete Schulungen: Diese dienen dazu, das Bewusstsein für verschiedene Aspekte des Brandschutzes zu vertiefen. Eine Mischung aus Theorie und Praxis sorgt dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl informiert als auch handlungsfähig sind.
Vorbildfunktion der Führungskräfte: Sie sollten die Brandschutzvorschriften konsequent einhalten und so als Vorbild für ihre Mitarbeitenden fungieren, um die Einhaltung der Vorschriften und die Sensibilisierung für den Brandschutz zu fördern.
Um die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten und Schäden zu vermeiden, sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jährlich im Brandschutz zu unterweisen. Die gemeinsame Verantwortung für den vorbeugenden Brandschutz und das organisierte Handeln im Notfall ist entscheidend, um die Risiken für Personen und Sachwerte zu minimieren. DENIOS unterstützt Sie dabei nicht nur mit den passenden Produkten und Inhalten zum Brandschutz, sondern bietet Ihnen auch eine kostenlose Vorlage mit Best-Practice-Tipps für die optimale Gestaltung Ihrer nächsten Brandschutzunterweisung.
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