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Eine Betriebsanweisung ist eine schriftliche Anweisung des Arbeitgebers an seine Mitarbeitenden. Sie enthält wichtige Informationen über Gefahren, notwendige Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln bei der Arbeit.
Ziel der Betriebsanweisung ist es, Arbeitsunfälle zu vermeiden und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen, zum Beispiel beim Handling mit ätzenden Stoffen oder beim Bedienen von Maschinen.
Neben der Betriebsanweisung gibt es im Unternehmen weitere Anweisungen, Beurteilungen und Anleitungen, die eine andere Bedeutung haben. Hier eine Übersicht über ähnliche Begriffe:
Arbeitsanweisungen beschreiben detailliert die Durchführung bestimmter Arbeitsaufgaben, ohne dass Sicherheitsaspekte im Vordergrund stehen. Sie sind oft arbeitsplatz- oder prozessbezogen und helfen den Mitarbeitenden, ihre Aufgaben sicher und in hoher Qualität auszuführen.
Betriebsanleitungen sind Informationen des Herstellers von Maschinen oder Geräten über deren korrekte Bedienung.
Sicherheitsdatenblätter sind Dokumente, die Informationen über Gefahren, sichere Handhabung und Maßnahmen bei Gefahrstoffen enthalten. Sie bilden die Basis für die Betriebsanweisung.
Gefährdungsbeurteilungen sind Analysen, die die Gefährdungen am Arbeitsplatz ermitteln und bewerten. Die Erkenntnisse der Gefährdungsbeurteilung finden sich in der Betriebsanweisung wieder.
Unterweisungen sind gesetzlich vorgeschriebene Schulungen. Dabei werden die Beschäftigten über die Gefahren am Arbeitsplatz informiert und lernen, wie sie diese mit den vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Mitteln vermeiden können.
Es werden verschiedene Arten von Betriebsanweisungen unterschieden. Ein Überblick:
Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe: Sie sind erforderlich, wenn im Betrieb mit Stoffen umgegangen wird, die als gesundheitsgefährdend, entzündlich oder anderweitig gefährlich eingestuft sind. Sie enthalten Informationen über den sicheren Umgang, die Lagerung und die Entsorgung dieser Stoffe sowie Maßnahmen im Falle einer Freisetzung oder eines Unfalls.
Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel und Maschinen: Für jedes Arbeitsmittel oder jede Maschine, von denen einen potenzielle Gefahr für die Sicherheit oder die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgeht, muss eine Betriebsanweisung erstellt werden. Diese Anweisungen umfassen Bedienungsverfahren, Wartungsanleitungen und Sicherheitsvorkehrungen.
Betriebsanweisungen für Biostoffe: Der Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen, wie Bakterien, Viren oder anderen Mikroorganismen, erfordert spezielle Betriebsanweisungen. Diese regeln die sichere Handhabung, Lagerung und Entsorgung von Biostoffen und sind insbesondere im Gesundheitswesen, in Forschungslaboratorien und in der Lebensmittelproduktion relevant.
Nachdem Sie nun wissen, was eine Betriebsanweisung ist und welche Arten von Betriebsanweisungen es gibt, erfahren Sie im Folgenden, wann die Erstellung einer Betriebsanweisung rechtlich verpflichtend ist und wer sie schreiben muss.
Die Pflicht zur Erstellung einer allgemeinen Betriebsanweisung ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Sie ist immer dann vorgeschrieben, wenn ein Mitarbeitender Arbeitsmittel zum ersten Mal verwendet beziehungsweise vor Aufnahme der Tätigkeit. Nach § 4 ArbSchG hat der Unternehmer seinen Beschäftigten „geeignete Anweisungen zu erteilen“.
Konkretisiert wird dies in verschiedenen Vorschriften wie
Darüber hinaus ist die Notwendigkeit von Betriebsanweisungen in zahlreichen weiteren Vorschriften und Regelwerken verankert, darunter Unfallverhütungsvorschriften sowie diverse Merkblätter und Informationsschriften zu speziellen Arbeitsschutzthemen.
Wird trotz der Pflicht zur Erstellung einer Betriebsanweisung keine solche erstellt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Die Beschäftigten sind ihrerseits verpflichtet, die Betriebsanweisung bei der Arbeit einzuhalten (§ 15 BGV A1). Verstoßen sie dagegen, kann dies eine Abmahnung, bei wiederholter Nichtbeachtung sogar eine Kündigung zur Folge haben.
Betriebsanweisungen sind in verschiedenen Arbeitsbereichen gesetzlich vorgeschrieben. Welche Betriebsanweisungen verpflichtend sind, geht aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG hervor. Wird in einer Gefährdungsbeurteilung festgestellt, dass eine Tätigkeit mit Gefährdungen verbunden ist, werden für sie geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet. Eine solche Schutzmaßnahme kann die Erstellung einer Betriebsanweisung sein.
Auf eine Betriebsanweisung kann nach § 6 GefStoffV verzichtet werden, wenn bei einer Tätigkeit die Gefährdung der Beschäftigten gering ist, zum Beispiel weil nur geringe Stoffmengen Verwendung finden oder keine Exposition auftritt.
Die Verantwortung für die Erstellung der Betriebsanweisung liegt beim Unternehmer. Allerdings kann er seine allgemeine Pflicht, eine Betriebsanweisung zu erstellen, auf eine andere Person übertragen. Das Schreiben von Betriebsanweisungen erfolgt in der Regel in Zusammenarbeit mit Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten, Vorgesetzten, dem Betriebsrat und Mitarbeitenden. Durch diese Zusammenarbeit fließen das Fachwissen und die praktischen Erfahrungen aus allen relevanten Bereichen in die Gestaltung der Betriebsanweisung ein und der angemessene Umgang der Beschäftigten mit Gefahrstoffen, Maschinen etc. wird sichergestellt.
Betriebsanweisungen sind mit großer Sorgfalt zu erstellen, da sie bei Unfällen eine Beweisfunktion in staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren haben.
Obwohl es keine gesetzliche Verpflichtung zur Unterschrift der Betriebsanweisung gibt, unterzeichnen einige Arbeitgeber das Dokument, um seine Bedeutung zu unterstreichen. Außerdem können die Empfänger der Betriebsanweisung mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass sie die Betriebsanweisung tatsächlich zur Kenntnis genommen haben.
Wenn Sie eine Betriebsanweisung erstellen, so muss diese speziell auf einen Arbeitsplatz ausgerichtet sein, daher bestehen geringfügige Unterschiede. Nachfolgende Hinweise zu Aufbau, Inhalte und Co. beziehen sich allerdings auf jedwede Betriebsanweisung:
Der Anwendungsbereich legt fest, für welche Arbeitsmittel, Stoffe und Betriebsbereiche die Betriebsanweisung gilt. Ferner wird bestimmt, wer die Anweisungen zu befolgen hat, z. B. das Wartungspersonal.
Tipp: Bei Arbeitsstoffen empfiehlt es sich, jeweils die genaue Stoffbezeichnung (Handelsname, CAS-Nummer, chemische Bezeichnung) anzugeben, damit ein Arzt bei der Behandlung gezielt vorgehen kann.
Dieser Abschnitt der Betriebsanweisung informiert die Beschäftigten konkret über mögliche Gefahren für ihre Gesundheit und die Umwelt. Sie nutzt dabei Erfahrungen und Daten sowie Informationen aus Sicherheitsdatenblättern, Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsanleitungen und Gefährdungsanalysen, um die Notwendigkeit von Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln zu verdeutlichen.
Dieser Teil der Betriebsanweisung legt klare Regeln fest, wie sich die Mitarbeitenden verhalten sollen, um sich selbst und andere zu schützen. Diese Regeln umfassen technische, organisatorische, persönliche und hygienische Maßnahmen, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst umsetzen können (z. B. Tragen von Schutzhelmen etc.). Der Arbeitgeber muss auch für die notwendige Schutzausrüstung sorgen.
Tipp: Weisen Sie in diesem Abschnitt auch auf unzulässige Nutzungen der jeweiligen Arbeitsmittel hin, die in den Betriebsanweisungen der Hersteller zu finden sind (z. B. Verwendung ausgeschlossen für …).
Dieser Abschnitt beschreibt das Vorgehen bei technischen Störungen wie Stromausfall oder Maschinenausfall. Denn diese sind häufig die Ursache von Unfällen. Im Rahmen der Sofortmaßnahmen sollen die Mitarbeitenden die Anlagen abschalten, den Bereich sichern und den Vorfall melden. Auch die Grenzen, was sie selbst tun dürfen und wann sie Hilfe holen müssen, sind festgelegt.
Für den Fall eines Unfalls beschreibt die Betriebsanweisung die Maßnahmen zur Sicherung der Unfallstelle und zur Unterstützung der Verletzten. Sie gibt an, wie Ersthelfer und Vorgesetzte zu informieren sind und stellt sicher, dass wichtige Notrufnummern bekannt sind.
Spezielle Anweisungen für Instandhaltungsarbeiten sind notwendig, insbesondere wenn diese Arbeiten regelmäßig von weniger qualifiziertem Personal durchgeführt werden. Sie legen die erforderlichen Fähigkeiten sowie die Pflichten und Befugnisse des Personals genau fest.
Arbeitsmittel sind nach Gebrauch einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Hier sind Hinweise auf Sammelstellen oder zuständige Personen im Betrieb anzugeben.
An dieser Stelle können Sie weitere Angaben zu möglichen Risiken machen. Die Darstellung der gesundheitlichen Folgen für die Beschäftigten sollte jedoch motivierend wirken. Drohungen mit dem Verlust des Arbeitsplatzes bei Nichtbeachtung der Betriebsanweisung sind hier fehl am Platz.
Bei der Erstellung von Betriebsanweisungen müssen Sie gewisse formale und gestalterische Anforderungen berücksichtigen, um Arbeitsrisiken effektiv und präventiv minimieren.
Schriftform: Betriebsanweisungen sind schriftlich zu erstellen. Mündliche Unterweisungen erfüllen nicht die Anforderungen der Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften, ergänzen die Inhalte aber praktisch.
Verständlichkeit und Sprache: Betriebsanweisungen müssen verständlich und mit genauen Angaben in der Sprache der Beschäftigten formuliert sein. Fremdwörter und unnötige Umschreibungen sind zu vermeiden. Wichtige Inhalte lassen sich durch bildliche Darstellungen verdeutlichen.
Übersetzung: Sind in Ihrem Unternehmen die Mehrzahl der Mitarbeitenden der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist eine Übersetzung der Betriebsanweisung sinnvoll.
Zielgruppenspezifisch: Die Betriebsanweisungen müssen sich auf bestimmte Gegenstände oder Tätigkeiten beziehen und auf die jeweiligen Benutzergruppen zugeschnitten sein. Für verschiedene Gruppen am gleichen Objekt können unterschiedliche Anweisungen notwendig sein.
Konkretheit: Betriebsanweisungen müssen so konkret sein, dass sie sich unmittelbar in Handlungen umsetzen lassen.
Umfang und Format: Der Umfang der Betriebsanweisung sollte überschaubar bleiben, idealerweise im Format von Faltblättern oder DIN A4-Seiten. Aus Gründen der Übersichtlichkeit kann auch das Format DIN A3 sinnvoll sein.
Teilbetriebsanweisungen: Bei komplexeren Anlagen können spezielle Teilbetriebsanweisungen erforderlich sein, die Bestandteil einer Gesamtbetriebsanweisung sind.
In Betriebsanweisungen werden verschiedene Farben und Kennzeichnungen verwendet, um wichtige Informationen zu Sicherheitsaspekten und Abläufen am Arbeitsplatz auf einen Blick zu vermitteln. Die Farben dienen als visuelle Hilfsmittel, um die Aufmerksamkeit der Mitarbeitenden gezielt auf bestimmte Themenbereiche zu lenken und tragen so zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschäden bei. Außerdem geben sie Ihnen als Arbeitgeber Unterstützung bei der Strukturierung von Betriebsanweisungen.
Gelb oder Orange kennzeichnen den Umgang mit Gefahrstoffen. Diese Farben signalisieren Vorsicht und weisen darauf hin, dass beim Umgang mit diesen Stoffen besondere Sicherheitsvorkehrungen zu beachten sind.
Blau wird verwendet, um Informationen über Maschinen und Geräte hervorzuheben. Diese Farbe dient dazu, den sicheren Umgang mit den technischen Einrichtungen zu gewährleisten und Betriebsstörungen zu vermeiden.
Grün steht für Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und biologische Arbeitsstoffe. Diese Farbe weist auf Maßnahmen und Einrichtungen hin, die zum Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz beitragen.
Rot markiert Anweisungen für Instandhaltung und Reparatur. Diese Farbe signalisiert, dass besondere Vorsichtsmaßnahmen erforderlich sind.
Bei der Erstellung von Betriebsanweisungen kommen verschiedene Quellen zum Einsatz, um den hohen Anforderungen des Arbeitsschutzes Rechnung zu tragen. Ein zentrales Element ist das Sicherheitsdatenblatt, das wichtige Informationen über Gefahrstoffe liefert und die Grundlage für eine fundierte Risikoanalyse bildet.
Entscheidend ist auch die Gefährdungsbeurteilung, in der mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz ermittelt und bewertet werden. Die Betriebsanweisungen der Hersteller geben konkrete Handlungsanweisungen und Sicherheitshinweise, die Bestandteil der Dokumente sind. Das Fachwissen der Fachkräfte für Arbeitssicherheit fließt ebenfalls ein, um die Anweisungen präzise und wirksam zu gestalten.
Die wirksame Kommunikation von Betriebsanweisungen ist für die Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz unerlässlich. Ihre Mitarbeitenden sind in regelmäßigen, dokumentierten Unterweisungen umfassend über den Inhalt der Betriebsanweisungen zu informieren. Diese Schulungen bieten die Möglichkeit, auf spezifische Fragen einzugehen und sicherzustellen, dass die Anweisungen verstanden werden.
Zusätzlich sollten Sie Betriebsanweisungen an gut sichtbaren Stellen, wie z. B. an den Arbeitsplätzen selbst, an schwarzen Brettern oder in Gemeinschaftsräumen aushängen. Das Aushängen von Betriebsanweisungen erhöht die Zugänglichkeit und stellt sicher, dass die Anweisungen jederzeit verfügbar sind. Eine klare Kennzeichnung und Gliederung erleichtert den schnellen Zugriff.
Wichtig: Der Abruf der Online-Version der Betriebsanweisung über einen Computer (z. B. Intranet) stellt nur ein zusätzliches Informationsangebot dar und ersetzt nicht die gedruckte Version am Arbeitsplatz.
Nicht jeder Mitarbeitende muss alle im Betrieb existierenden Betriebsanweisungen kennen, sondern nur die für den jeweiligen Arbeitsplatz relevanten Anweisungen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Betriebsanweisungen. Trotz ihrer theoretisch unbegrenzten Gültigkeit müssen sie ständig den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Änderungen in den Arbeitsabläufen, neue rechtliche Rahmenbedingungen oder Anpassungen der Sicherheitsstandards erfordern eine Aktualisierung, um das Wohlergehen der Beschäftigten dauerhaft zu gewährleisten und den Betrieb rechtlich abzusichern.
Tipp: Es empfiehlt sich, für die regelmäßige Überprüfung der Betriebsanweisung einen Serientermin in Ihren Kalender einzutragen. Sollten sich jedoch vorher wesentliche Änderungen am Arbeitsmittel ergeben, sind Sie verpflichtet, die Betriebsanweisung unverzüglich anzupassen.
Betriebsanweisungen sind ein wesentliches Element des Arbeitsschutzes, um die Sicherheit und Gesundheit des Personals in Ihrem Betrieb sicherzustellen. Sie regeln das Verhalten der Mitarbeitenden und den Umgang mit Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen.
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