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Brandschutzordnung nach DIN 14096: Das Fundament des betrieblichen Brandschutzes

Bei einem Brand im Unternehmen zählt jede Sekunde. Eine aktuelle Brandschutzordnung als wichtiger Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes mit klaren Verhaltensregeln im Brandfall und Informationen zur Brandverhütung ist daher entscheidend für die Sicherheit Ihrer Beschäftigten. In diesem Beitrag erfahren Sie neben den Grundlagen der Brandschutzordnung, wie Sie diese nach DIN 14096 (Teil A, B und C) erstellen und effektiv in Ihrem Betrieb umsetzen.

Grundlagen der Brandschutzordnung

Zu Beginn erfahren Sie alles Wissenswerte über die Brandschutzordnung, ihre Bedeutung für den Arbeitsschutz und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir beleuchten, wie die DIN 14096 die Erstellung und den Aufbau dieser Dokumente regelt und warum eine individuelle Anpassung an das jeweilige Unternehmen unverzichtbar ist.

Brandschutzordnung: Definition

Eine Brandschutzordnung (manchmal auch irrtümlicherweise als Brandschutzverordnung bezeichnet) ist ein Instrument, um das Risiko und die Auswirkungen von Bränden in Unternehmen zu minimieren. Sie spielt eine zentrale Rolle im Arbeitsschutz, gibt klare Verhaltensanweisungen im Brandfall und stellt sicher, dass geeignete Maßnahmen zur Brandverhütung getroffen werden.

Nachfolgend ein Überblick über die Themen, die in einer Brandschutzordnung behandelt werden:

  • Schulung und Unterweisung der Beschäftigten

  • Aufbau der Brandschutzorganisation und Aufgaben der Brandschutzbeauftragten

  • Spezielle Verhaltensregeln für bestimmte Bereiche oder Tätigkeiten

  • Melde- und Löscheinrichtungen

  • Brandmeldesysteme und Alarmsignale

  • Flucht- und Rettungswege

  • Maßnahmen zur Evakuierung und Rettung

  • Verhalten zur Vermeidung von Rauch- und Feuerausbreitung

  • Hinweise zum Verhalten im Brandfall

  • Maßnahmen zur Verhütung von Bränden

Ist eine Brandschutzordnung Pflicht?

Obwohl eine Brandschutzordnung in den Arbeitsschutzvorschriften nicht prinzipiell gefordert wird, dient sie in erster Linie als wichtiger Leitfaden. Sie soll den im Gebäude oder in der Arbeitsstätte anwesenden Personen helfen, im Brandfall angemessen zu reagieren. Trotz des Fehlens einer generellen gesetzlichen Verpflichtung zur Erstellung einer Brandschutzordnung können sich entsprechende Vorgaben aus anderen Vorschriften ergeben.

  • Nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, für den Brandschutz zu sorgen. Dazu gehören die Erste Hilfe, die Brandbekämpfung und die Evakuierung der Beschäftigten.

  • Die Arbeitsstättenverordnung (§ 4 ArbStättV) spielt eine bedeutende Rolle bei der Festlegung von Maßnahmen zur Gewährleistung des Brandschutzes in Unternehmen (u. a. Aufstellung eines Flucht- und Rettungsplans).

  • Weitere gesetzliche Anforderungen an den Brandschutz ergeben sich aus den Bauordnungen, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und den Erlassen der Innenministerien der Länder.

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Fazit: Es gibt keine bundesweit einheitliche Regelung, die vorschreibt, ob und in welcher Form eine Brandschutzordnung zu erstellen ist.

DIN 14096 – Anforderungen und Inhalt an Brandschutzordnungen

In Deutschland ist die DIN 14096 ein maßgeblicher Standard für die Gestaltung und Umsetzung von Brandschutzordnungen. Sie legt fest, wie Brandschutzordnungen zu gestalten und inhaltlich zu gliedern sind. Damit wird eine inhaltliche und strukturelle Einheitlichkeit der Brandschutzordnung sichergestellt.

Die Gliederung der Brandschutzordnung nach DIN 14096 in die Abschnitte A, B und C ermöglicht eine zielgerichtete Kommunikation und Unterweisung unterschiedlicher Zielgruppen, angefangen bei allen Personen, die sich in einem Gebäude aufhalten bis hin zu Fachleuten mit speziellen Aufgaben im Brandschutz.

Die Einhaltung der Vorgaben der DIN 14096 spielt eine zentrale Rolle für die Sicherheit in Gebäuden und kann auch versicherungstechnisch relevant sein. Denn Versicherungen bewerten die Einhaltung von Sicherheitsstandards in der Regel positiv.

Die Brandschutzordnung nach dieser Norm dient in der Praxis als wesentliche Grundlage für die Entwicklung umfassender Brandschutzkonzepte und ist ein entscheidender Baustein, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und wirksame Brandschutzmaßnahmen umzusetzen

Gibt es allgemeingültige Brandschutzordnungen?

Es gibt keine allgemeingültige Brandschutzordnung, die auf alle Unternehmen oder Gebäude anwendbar ist. Die Anforderungen an eine Brandschutzordnung hängen stark von den spezifischen Bedingungen und Brandrisiken der jeweiligen Einrichtung ab. Jede Brandschutzordnung muss daher an die individuellen Gegebenheiten angepasst und regelmäßig aktualisiert werden, um relevant und wirksam zu sein.

Struktur und Inhalte der Brandschutzordnung (Teil A, B, C)

Erfahren Sie mehr über den Aufbau und die Inhalte der Brandschutzordnung, die in die Teile A, B und C unterteilt ist und sich an unterschiedliche Zielgruppen im Unternehmen wendet.

Brandschutzordnung Teil A – Grundlagen für alle Mitarbeitenden

Teil A der Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in einem Gebäude oder Betrieb aufhalten (z. B. Beschäftigte oder Besucher). Es handelt sich um einen Aushang mit dem Titel "Verhalten im Brandfall", der eine Ergänzung zum Rettungs- und Fluchtplan ist. Dieser Abschnitt enthält kurze, prägnante Anweisungen und Ratschläge, die durch geeignete grafische Sicherheitssymbole ergänzt werden.

Damit es sich um einen wirksamen Aushang handelt, der für alle im Gebäude sichtbar ist, darf der Umfang von Teil A das Format einer DIN-A4-Seite nicht überschreiten. Hauptzweck dieses Teils ist es, alle im Gebäude oder Betrieb anwesenden Personen kurz und präzise über das richtige Verhalten im Brandfall zu informieren und zu schulen, um eine geordnete Evakuierung und vorbeugende Brandschutzmaßnahmen zu gewährleisten.

Konkrete Verhaltensanweisungen in der Brandschutzordnung Teil A:

  • Ruhe bewahren bei Brand

  • Feuerwehr alarmieren

  • Brand mit Feuerlöscher bekämpfen, sofern möglich

  • Gefährdete Personen warnen

  • Türen schließen

In unserem Online-Shop können Sie die Brandschutzordnung (Teil A) nach DIN 14096 / ISO 7010 aus Kunststoff für Ihr Unternehmen käuflich erwerben.

Brandschutzordnung Teil B – Für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben

Teil B der Brandschutzordnung ist für die Beschäftigten eines Gebäudes oder einer Betriebsstätte bestimmt. Dieser Teil enthält spezifische Anweisungen zur Eindämmung von Feuer- und Rauchentwicklung, zum Freihalten von Fluchtwegen sowie weitere Verhaltensregeln im Brandfall. Die Brandschutzordnung Teil B wird in schriftlicher Form an die Mitarbeitenden verteilt und tritt in Kraft, sobald das Personal über den Inhalt unterwiesen wurde. Hauptziel von Teil B ist die Information und Schulung der Mitarbeitenden, damit diese im Brandfall richtig handeln können.

Die Inhalte der Brandschutzordnung Teil B umfassen:

  • Einleitung

  • Brandschutzordnung (Darstellung des Teils A (Aushang))

  • Brandverhütung

  • Brand- und Rauchausbreitung

  • Flucht- und Rettungswege

  • Melde- und Löscheinrichtungen

  • Verhalten im Brandfall

  • Melden eines Brandes

  • Alarmsignale und Anweisungen beachten

  • Sich selbst in Sicherheit bringen

  • Löschversuche

  • Besondere Verhaltensregeln

  • Anhang

Brandschutzordnung Teil C – Für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben

Teil C der Brandschutzordnung richtet sich an Personen, die besondere Aufgaben im Bereich des Brandschutzes wahrnehmen, wie z. B. Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragte, Evakuierungs- und Brandschutzhelfer. Dieser Teil enthält Details zur Organisationsstruktur des Brandschutzes, spezifische Handlungsanweisungen für diese Personengruppen sowie Strategien zur Brandverhütung und zur Durchführung von Evakuierungen. Das Hauptziel von Teil C besteht darin, diese speziell benannten Personen mit den erforderlichen Richtlinien und Verfahren für den Umgang mit Gefahrensituationen vertraut zu machen, um eine erhöhte Sicherheit bei Brandereignissen zu gewährleisten.

Die Inhalte der Brandschutzordnung Teil C sind:

  • Einleitung

  • Brandverhütung

  • Meldung und Ablauf der Alarmierung

  • Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte

  • Löschmaßnahmen

  • Vorbereitungen für den Einsatz der Feuerwehr

  • Nachsorge

  • Anhang

Erstellung und Verantwortlichkeiten

Dieser Abschnitt konzentriert sich auf den Prozess der Erstellung der Brandschutzordnung und die Verantwortlichkeiten der beteiligten Akteure.

Wer ist zur Erstellung einer Brandschutzordnung berechtigt?

Unternehmen können eine Brandschutzordnung selbst erstellen oder erstellen lassen. Die Erstellung einer Brandschutzordnung nach DIN 14096 wird in der Regel von qualifizierten Fachleuten wie Brandschutzbeauftragten, Sicherheitsingenieuren, Fachkräften für Arbeitssicherheit oder Fachfirmen durchgeführt. Diese Fachleute verfügen über die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen, um den spezifischen Brandschutzanforderungen eines Gebäudes oder einer Betriebsstätte gerecht zu werden. Letztendlich ist jedoch der Arbeitgeber oder Betreiber eines Gebäudes für die Erstellung und Umsetzung der Brandschutzordnung verantwortlich.

Erstellung einer Brandschutzordnung – von der Analyse bis zur Genehmigung

Die Entwicklung einer Brandschutzordnung ist ein mehrstufiger Prozess, der eine genaue Planung und Koordination erfordert. Typischerweise umfasst dieser Prozess die folgenden Phasen:

1
Bestandsaufnahme und Gefährdungsanalyse

In dieser Phase erfolgt eine detaillierte Untersuchung der vorhandenen baulichen, technischen und organisatorischen Strukturen und Systeme im Hinblick auf den Brandschutz. Dazu gehört die Überprüfung von Fluchtwegen, Brandmeldeanlagen, Feuerlöscheinrichtungen und anderen relevanten Brandschutzeinrichtungen.

2
Bewertung der Brandrisiken und Planung von Maßnahmen

Nach der Erstanalyse werden die Brandrisiken bewertet und entsprechende Maßnahmen zur Risikominderung festgelegt. Dies können bauliche Anpassungen, der Einbau zusätzlicher Brandschutzelemente oder die Entwicklung spezifischer Verhaltensrichtlinien im Brandfall sein.

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Erstellung der Brandschutzordnung

Auf Basis der vorangegangenen Schritte wird die Brandschutzordnung erstellt. Diese besteht in der Regel aus verschiedenen Teilen wie Teil A, Teil B und Teil C.

4
Genehmigung und Unterzeichnung

Ist die Erstellung der Brandschutzordnung abgeschlossen und von allen Beteiligten (z. B. Geschäftsleitung, Betriebsrat und Brandschutzbehörde) akzeptiert, kann sie durch die Unterschrift des Unternehmers offiziell in Kraft gesetzt werden.

Wer unterschreibt die Brandschutzordnung?

Die Genehmigung und Unterzeichnung der Brandschutzordnung erfolgt in der Regel durch den Geschäftsführer oder Inhaber des Unternehmens. Wichtig ist, dass die Prüfung und Genehmigung der Brandschutzordnung durch eine qualifizierte Person mit umfassenden Kenntnissen im Brandschutz durchgeführt wird. In bestimmten Situationen, insbesondere bei Gebäuden oder Betrieben mit hohen Risiken oder komplexen Anforderungen, kann es erforderlich sein, die örtliche Brandschutzbehörde oder einen Brandschutzbeauftragten in den Genehmigungsprozess einzubeziehen. Die Zustimmung der verantwortlichen Person oder Stelle ist ein wichtiger Schritt, um die Übereinstimmung der Brandschutzmaßnahmen mit den gesetzlichen Anforderungen und ihre Wirksamkeit sicherzustellen.

Tipps zur Erstellung einer Brandschutzordnung

Im Folgenden liefern wir einige nützliche Tipps für die Erstellung einer Brandschutzordnung:

  • Vermeidung von Namen: In den Teilen B und C der Brandschutzordnung sollten anstelle von Namen Funktionen genannt werden, um häufige Aktualisierungen und Informationspflichten bei Personalwechsel zu vermeiden.

  • Unterschriften: Alle drei Teile der Brandschutzordnung sollten vom Arbeitgeber unterschrieben werden. Für die Teile B und C empfiehlt sich zusätzlich die Unterschrift der Personalvertretung, um die offizielle Gültigkeit zu erhöhen.

  • Visualisierung: Die Verwendung von Piktogrammen oder Bildern in Teil B erleichtert das Verständnis und die Wiedererkennung der Inhalte für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

  • Mehrsprachigkeit: Für nicht deutschsprachige Beschäftigte sollten die Informationen in den Teilen B und C in der jeweiligen Muttersprache zur Verfügung gestellt werden, optisch klar abgegrenzt vom deutschen Text (z.B. durch andere Schriftart, Farbe). Für Teil A sollte pro Sprache ein separates Dokument erstellt werden.

Umsetzung der Brandschutzordnung im Unternehmen

Nach der Klärung der Grundlagen, des Aufbaus, der Inhalte sowie der Vorgaben zur Erstellung werden abschließend Hinweise zur Umsetzung der Brandschutzordnung im Betrieb gegeben.

Wo und wie müssen Brandschutzordnungen im Unternehmen ausgehängt werden?

Die Brandschutzordnung ist an gut sichtbaren Stellen im Betrieb auszuhängen, sodass sie für alle Beschäftigten leicht zugänglich ist. Insbesondere der Teil A der Brandschutzordnung, der sich an alle Personen im Gebäude richtet, sollte gut sichtbar und vor äußeren Einflüssen geschützt beispielsweise in in Treppenhäusern, Gängen oder anderen zentralen Bereichen ausgehängt werden. Die Teile B und C der Brandschutzordnung, die sich an bestimmte Personengruppen richten, sollten allen betroffenen Mitarbeitenden zusätzlich in schriftlicher Form ausgehändigt werden.

Welche Rolle spielt die Brandschutzordnung in der Mitarbeiterfortbildung?

Die Brandschutzordnung ist ein zentrales Element der Mitarbeiterschulung, da sie klare Richtlinien und Handlungsanweisungen für den Brandfall vorgibt. Die Mitarbeitenden sind über den Inhalt der Brandschutzordnung zu informieren und in den darin festgelegten Abläufen laufend zu schulen. Dies kann durch eine Brandschutzunterweisung oder spezielle Schulungen erfolgen, in denen die Beschäftigten über den Inhalt der Brandschutzordnung, mögliche Brandgefahren und das richtige Verhalten im Brandfall aufgeklärt werden. Die Schulungen können entweder von internen Sicherheitsfachkräften, Brandschutzbeauftragten oder externen Fachtrainern durchgeführt werden. Regelmäßige Schulungen des Personals sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Mitarbeitenden im Notfall richtig handeln und effektiv zur Brandverhütung beitragen können.

Wann und warum muss eine Brandschutzordnung überarbeitet werden?

Gemäß DIN 14096 muss die Brandschutzordnung alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden, damit sie den neuesten gesetzlichen Anforderungen entspricht und weiterhin wirksam ist. Jede Änderung der Brandschutzordnung ist zu dokumentieren und die Beschäftigten sind über diese Änderungen zu informieren. Darüber hinaus ist dafür zu sorgen, dass die im Gebäude verwendeten Sicherheitszeichen mit denen der Brandschutzordnung übereinstimmen.

Verschiedene Umstände können eine Überarbeitung oder Anpassung der Brandschutzordnung erforderlich machen:

  • Änderungen in der Gesetzgebung: Sobald sich Vorschriften und Brandschutz-Normen ändern, ist es notwendig, die Brandschutzordnung entsprechend anzupassen, damit sie den aktualisierten Richtlinien entspricht.

  • Änderungen im Unternehmen: Bei baulichen Veränderungen, Änderungen der Arbeitsabläufe oder der Nutzung der Räumlichkeiten ist eine Anpassung der Brandschutzordnung an die neuen Gegebenheiten erforderlich.

  • Neue Erkenntnisse im Brandschutz: Fortschritte und Erfahrungen, sei es durch reale Brandfälle oder technologische Entwicklungen, können eine Überarbeitung der Brandschutzordnung notwendig machen, um von diesen neuen Erkenntnissen zu profitieren.

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Die Brandschutzordnung nach DIN 14096, bestehend aus drei Teilen, ist für den betrieblichen Brandschutz unverzichtbar. Sie enthält Anweisungen für den Brandfall und den vorbeugenden Brandschutz, muss individuell angepasst und regelmäßig aktualisiert werden. Die Erstellung und Genehmigung ist Aufgabe der Fach- und Führungskräfte. Wir von Denios unterstützen Sie beim Brandschutz nicht nur mit den passenden Produkten und Sicherheitsaushängen zur Brandschutzordnung, sondern bieten Ihnen in unserem Magazin auch viele aktuelle Informationen und Fachartikel rund um das Thema Brandschutz, damit Sie immer auf dem neuesten Stand sind.

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