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Gasflaschen lagern: Alles zur Aufbewahrung & richtigen Lagerung von Gasflaschen

Gasflaschen gehören zu den ortsbeweglichen Druckgasbehältern und kommen in zahlreichen Branchen zum Einsatz – zum Beispiel beim Schweißen in Werkstätten, bei Arbeiten im Labor oder als Kältemittel bei Kühl- und Gefrieranwendungen. Der Umgang mit Gasen birgt viele Gefahren – was sie in vielerlei Hinsicht anspruchsvoller in der Lagerung macht als flüssige Gefahrstoffe. Was Sie bei der Lagerung und Aufbewahrung von Propangasflaschen beachten müssen, das erfahren Sie in diesem Artikel.

Gasflaschen lagern oder bereitstellen?

Achten Sie auf die Unterschiede! In vielen Betrieben müssen Gasflaschen bevorratet werden, um eine kontinuierliche Versorgung zu gewährleisten. Wenn Druckgasbehälter in Vorrat gehalten werden, so gilt dies als Lagerung.

Als Bereitstellen dagegen gilt, wenn Sie gefüllte Propangasflaschen in der jeweils erforderlichen Anzahl und Größe bereit halten, zum Beispiel:

  • zum baldigen Anschluss an der Entnahmeeinrichtung (insofern dies für den Fortgang der Arbeiten erforderlich ist),

  • an Arbeitsplätzen für den Handgebrauch,

  • auf Verladerampen oder -flächen zum baldigen Abtransport,

  • in Verkaufsräumen zur Darbietung des Warensortiments.

Achtung

Die Menge der bereitgestellten Gefahrstoffe ist von den Sicherheitsverantwortlichen stets auf ein sinnvolles, für den Fortgang der täglichen Arbeit notwendiges Minimum zu beschränken.

Lagerung von Gasflasche - Vorschriften & Gesetze

Gasflaschen können bei unsachgemäßer Lagerung eine erhebliche Gefahr darstellen – zum Beispiel durch unkontrollierten Austritt von Gasen aufgrund von Beschädigungen des Druckgasbehälters oder durch Explosion bei großer Hitzeeinwirkung. Daher sind Gasflaschen generell vor fünf Dingen zu schützen:

Starke Wärme
Feuer
Korrosion
Mechanische Beschädigung
Unbefugter Zugriff

Zunächst sind einige Anforderungen an den Standort des Gasflaschenlagers zu berücksichtigen – denn Propangasflaschen dürfen nicht einfach an einem beliebigen Ort im Betrieb gelagert werden.

Nicht zulässig ist die Lagerung von Gasflaschen in:

  • Treppenhäusern

  • engen Durchgängen

  • Durchfahrten

  • Garagen

  • Arbeitsräumen

  • Räumen unter Erdgleiche (beachten Sie hier Sonderregelung nach TRGS 510)

Verkehrs- und Fluchtwege dürfen durch gelagerte Gasflaschen nicht beeinträchtigt werden. Ebenso darf ein Gasflaschenlager dem allgemeinen Verkehr nicht zugänglich sein. Unbefugten ist das Betreten des Gasflaschenlagers zu verbieten. Das Gasflaschenlager ist unter Verschluss zu halten und entsprechende Verbotschilder sind anzubringen. Schutzbereiche sind zu berechnen und entsprechend der von der gelagerten Gasart ausgehenden Gefahr zu kennzeichnen (zum Beispiel EX). Gegebenenfalls sind auch alle im Schutzbereich eingesetzten Betriebsmittel ex-geschützt auszuführen.

Zu Anlagen und Einrichtungen, von denen Gefahren wie zum Beispiel starke Erwärmungen ausgehen können, ist ein Sicherheitsabstand von mehr als fünf Metern einzuhalten. Wichtig: Der Schutzbereich darf sich nicht auf Nachbargrundstücke oder öffentliche Verkehrsflächen erstrecken. Gruben, Kanäle, Bodenabläufe und Kellerniedergänge sind im Schutzbereich auszuschließen. Werden brennbare Gase gelagert, gilt darüber hinaus: Keine Zündquellen im Schutzbereich. Zudem ist ein Feuerlöscher griffbereit vorzuhalten. In Lagerräumen für brennbare Gase muss mindestens eine Tür unmittelbar ins Freie führen.

Für die Zusammenlagerung verschiedener Gasarten im Freien gibt es nach TRGS 510 keine Einschränkungen. Jedoch gibt es Beschränkungen für die Zusammenlagerung in Räumen – insbesondere, wenn entzündbare/entzündliche, oxidierende/brandfördernde und akut toxische beziehungsweise giftige Gase gelagert werden. Achten Sie generell auf angemessene Sicherheitsabstände zwischen den verschiedenen Gasflaschen gemäß TRGS 510 und befolgen Sie die Gefährdungsbeurteilung für Gase.

Um mechanische Gefährdungen zu verhindern, sollten Druckgasflaschen möglichst stehend gelagert werden. Bei Flüssiggasflaschen ist eine liegende Lagerung gar nicht zulässig. In jedem Fall sind die Gasflaschen so zu lagern, dass sie sicher stehen (beziehungsweise liegen, wenn eine stehende Lagerung nicht umsetzbar ist) und gegen Fortrollen, Umfallen und Herabfallen gesichert sind.

Gefährdungen durch Fahrzeuge oder andere Betriebsmittel müssen ausgeschlossen werden. Hier kann zum Beispiel das Anbringen eines geeigneten Anfahrschutzes hilfreich sein. Achten Sie stets darauf, dass die Ventile der Propangasflaschen mit Schutzkappen und gegebenenfalls Verschlussmuttern gesichert sind. Innerhalb des Lagers dürfen keine Gasflaschen umgefüllt, befüllt oder anderweitig Instand gesetzt werden.

Beim Lagern von Druckgasbehältern wird unterschieden zwischen der Lagerung im Innenbereich und der Lagerung im Außenbereich. Hier sind jeweils allgemeingültige sowie je nach Lagerort spezifische Sicherheitsvorschriften zu beachten. Im Folgenden nennen wir Ihnen einige der wichtigsten Anforderungen.

Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit
Ratgeber

Der Ausfall eines Mitarbeitenden kann zu hohen Kosten und Störungen des Betriebsablaufs führen. Um diesem entgegenzuwirken finden Sie in unserem Beitrag alles, was Sie zum Thema Arbeitssicherheit & Arbeitsschutz wissen sollten, Definitionen, Gesetze und vieles mehr!

Lagerung von Gasflaschen im Außenbereich

In der Regel ist eine Lagerung von Gasflaschen im Freien die beste Alternative – denn hier wird eine ausreichende Belüftung auf ganz natürliche Weise umgesetzt. Als Lager im Freien gelten auch solche, die mindestens nach zwei Seiten offen sind, oder nur an einer Seite offen sind, wenn die Tiefe – von der offenen Seite aus gemessen – nicht größer ist als die Höhe der offenen Seite. Eine Seite des Raumes gilt auch dann als offen, wenn sie aus Drahtgitter oder dergleichen besteht.

Gasflaschenschränke und Gasflaschencontainer zur Außenaufstellung bieten hier optimale Bedingungen für die sichere und gesetzeskonforme Lagerung von Gasflaschen. Sie verfügen über Seitenwände aus Maschengitter oder Lüftungsschlitze in den Wänden, die eine natürliche Belüftung ermöglichen. Überdachungen sorgen für einen ausreichenden Witterungsschutz. Viele Gasflaschenschränke und Gasflaschencontainer sind zusätzlich mit Haltevorrichtungen oder Sicherungsketten ausgestattet, die effektiv helfen, ein Umfallen der Gasflaschen zu verhindern. Ein weiterer Vorteil: Gasflaschenschränke und -container sind in der Regel abschließbar und erfüllen somit auch die Anforderung an ein vor unbefugtem Zugriff geschütztes Lager.

Gasflaschenschränke für den Außenbereich

Hier finden Sie kompakte Gasflaschenschränke für die vorschriftengerechte Lagerung von bis zu 40 Gasflaschen à 11kg oder 7 G Gasflaschen à 50 Liter im Freien.

Zu den Gasflaschenschränken

Gasflaschenlager für den Außenbereich

Unsere großzügigen Gasflaschenlager eignen sich zur Lagerung von bis zu 72 Gasflaschen à 33kg oder bis zu 50 Gasflaschen à 50 Liter im Außenbereich.

Zu den Gasflaschenlagern für den Außenbereich

Gasflaschencontainer mit und ohne Brandschutz für den Außenbereich

In unserem Sortiment finden Sie auch geschlossene Lagerlösungen, zum Beispiel für die brandgeschützte Lagerung von bis zu 48 Gasflaschen à 50 Liter im Freien.

Zu den Gasflaschenlagern

Lagerung von Gasflaschen im Innenbereich

Ein Gasflaschenlager im Freien ist aus vielen Gesichtspunkten ideal, aber nicht immer umsetzbar. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Schutzmaßnahmen ist die Lagerung von Gasflaschen im Gebäude möglich. Neben einer ausreichenden Be- und Entlüftung müssen unter anderem auch folgende Vorschriften erfüllt sein: 

  • Decken, Trenn- und Außenwände von Lagerräumen müssen mindestens feuerhemmend ausgeführt sein.

  • Lagerräume müssen durch selbstschließende feuerhemmende Türen gegenüber anschließenden Räumen abgetrennt sein.

  • In Lagerräumen für brennbare Gase dürfen nur elektrische Anlagen und Betriebsmittel in explosionsgeschützter Ausführung verwendet werden.

  • Der Fußbodenbelag muss aus schwer entflammbarem Material bestehen.

  • Zwischen Gasflaschen mit brennbaren Gasen und solchen mit brandfördernden Gasen muss in Lagerräumen ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden.

  • In Lagerräumen dürfen keine Gruben, Kanäle, Bodenabläufe und Schornsteinreinigungsöffnungen vorhanden sein.

  • Der Abstand von Druckgasflaschen zu Heizkörpern und Ähnlichem muss mindestens 0,50 Meter betragen.

Druckgasbehälter dürfen in Arbeitsräumen nur in geeigneten Sicherheitsschränken mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 30 Minuten gelagert werden. Eine sichere Möglichkeit zur Lagerung von Gasflaschen in Arbeitsräumen bieten nach EN 14470-2 typgeprüfte, feuerbeständige Gasflaschenschränke von DENIOS. In diesen dürfen gleichzeitig Druckgasbehälter verschiedener Gase gelagert und zum Entleeren angeschlossen werden. Eine zahlenmäßige Einschränkung gibt es dabei nicht.

Insofern ist bei der Lagerung brennbarer und brandfördernder Gase (z. B. Acetylen und Sauerstoff) in einem Sicherheitsschrank der ansonsten zwingend geforderte Sicherheitsabstand nicht einzuhalten. Sicherheitsschränke für Druckgasflaschen verfügen je nach Größe im Deckenbereich des Schrankes über brandschutztechnisch zugelassene Durchführungen, weshalb eine Entnahme von Gasen aus den Druckgasflaschen über entsprechende Druckminderer möglich ist.

In Räumen unter Erdgleiche dürfen maximal 50 gefüllte Druckgasbehälter gelagert werden, wenn sie zum Beispiel in Sicherheitsschränken gelagert werden, die die Anforderungen EN 14470-2 erfüllen. Druckgasflaschenschränke vom Typ G90 sind in Deutschland Stand der Technik und machen die Lagerung, Bereitstellung, Entnahme und Lagerung von Druckgasflaschen in Arbeitsräumen unkompliziert möglich.

Schränke für Druckgasflaschen müssen dauerbelüftet sein. Folgende Luftwechsel sind bei der Lagerung von Druckgasflaschen nach EN 14470-2 gefordert:

Eigenschaft Geforderter Luftwechsel
Entzündbare und brandfördernde Gase mindestens 10-facher Luftwechsel / h
Giftige und sehr giftige Gase mindestens 120-facher Luftwechsel / h

Lagerung von Gasflaschen im Privathaushalt

Im privaten Haushalt gelten gemäß den Technischen Regeln Flüssiggas (TRF) folgende Bestimmungen für die Lagerung von Gasflaschen:

  • Es ist erlaubt, höchstens eine Flüssiggasflasche (mit einer Größe von 5 Kilogramm oder 11 Kilogramm) in einem Gebäude aufzubewahren.

  • Darüber hinaus darf eine weitere Propangasflasche gleicher Größe in einem anderen Raum des Gebäudes gelagert werden. Es ist jedoch untersagt, Gasflaschen in Schlafzimmern und Kellern zu lagern.

Was die Lagerung im Freien betrifft, gibt es keine spezifischen gesetzlichen Vorschriften. Es wird jedoch allgemein empfohlen, nur die erforderliche Anzahl von Ersatzflaschen zu lagern. Zudem sollten die Gasflaschen vor unbefugtem Zugriff geschützt aufbewahrt werden.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur richtigen Lagerung und Aufbewahrung von Gasflaschen.

Wo dürfen Gasflaschen nicht gelagert werden?
  • In Wohnräumen: Propangasflaschen sollten nicht in Wohnhäusern, Wohnungen oder anderen Wohnräumen gelagert werden. Das gilt insbesondere für Bereiche, die nicht ausreichend belüftet sind.

  • In engen Räumen: Gasflaschen sollten nicht in engen oder schlecht belüfteten Räumen gelagert werden, da ausströmendes Gas sich ansammeln und zu gefährlichen Situationen führen kann.

  • In der Nähe von offenem Feuer: Gasflaschen sollten nicht in der Nähe von offenem Feuer, wie zum Beispiel Feuerstellen oder Öfen, gelagert werden. Hitze kann den Druck im Inneren der Gasflasche erhöhen, was zu einer Explosion führen kann.

  • In der Nähe von elektrischen Geräten: Gasflaschen sollten nicht in der Nähe von elektrischen Geräten oder Schaltkreisen gelagert werden, da dies zu Funkenbildung führen kann, die wiederum das Gas entzünden könnten.

  • In der Nähe von brennbaren Materialien: Gasflaschen sollten nicht in der Nähe von brennbaren Materialien wie Farben, Lösungsmitteln, Reinigungsmitteln oder anderen chemischen Substanzen gelagert werden. Es besteht Entzündungs- und Explosionsgefahr.

  • In Bereichen mit starken Temperaturschwankungen: Gasflaschen sollten nicht in Bereichen gelagert werden, in denen es zu starken Temperaturschwankungen kommt, da dies den Druck in den Flaschen beeinflussen und zu Lecks oder Rissen führen kann.

Es ist wichtig, dass Gasflaschen ordnungsgemäß und sicher gelagert werden, um potenzielle Gefahren zu minimieren. Bei der Lagerung von Gasflaschen sollten neben den allgemeingültigen Vorschriften immer die örtlichen Vorschriften und Sicherheitsrichtlinien beachtet werden.

Gibt es gesetzliche Vorschriften oder Richtlinien zur Lagerung von Gasflaschen, die beachtet werden müssen?
  • Lagerort: Gasflaschen sollten in einem gut belüfteten Bereich gelagert werden, der vor direkter Sonneneinstrahlung, extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, Funken und offenen Flammen geschützt ist.

  • Sicherheitsabstände: Es müssen ausreichende Sicherheitsabstände zwischen den Gasflaschen und anderen Objekten wie Wänden, Decken, brennbaren Materialien oder anderen Gefahrenquellen eingehalten werden. Diese Abstände können je nach Art des Gases und der Flaschengröße variieren.

  • Kennzeichnung: Jede Gasflasche sollte deutlich gekennzeichnet sein, um den Inhalt zu identifizieren und auf potenzielle Gefahren hinzuweisen. Dies kann durch Etiketten, Farbcodes oder andere geeignete Kennzeichnungen erfolgen.

  • Sicherheitsvorrichtungen: Lagerbereiche für Gasflaschen sollten über geeignete Sicherheitsvorrichtungen verfügen, z. B. Feuerlöscher, Löschmittel, Schutzvorrichtungen gegen unbeabsichtigte Stöße oder Fallenlassen sowie angemessene Belüftungssysteme.

  • Lagermenge: Es können Begrenzungen für die maximale Anzahl oder Menge an Gasflaschen festgelegt sein, die an einem bestimmten Ort gelagert werden dürfen. Diese Begrenzungen dienen dazu, das Risiko von Unfällen oder einer übermäßigen Ansammlung von Gefahrstoffen zu reduzieren.

Welche Vorsichtsmaßnahmen sollten bei der Entsorgung von leeren oder beschädigten Gasflaschen getroffen werden?

Bei der Entsorgung von leeren oder beschädigten Gasflaschen sollten folgende Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden:

  • Überprüfen Sie zunächst, ob die Gasflasche tatsächlich leer ist. Dies kann durch Wiegen oder durch Ablesen des Druckminderers erfolgen. Gasflaschen dürfen niemals gewaltsam geöffnet werden, um den Inhalt zu entleeren.

  • Entfernen Sie alle angeschlossenen Geräte oder Zubehörteile von der Gasflasche, um mögliche Lecks zu vermeiden.

  • Kennzeichnen Sie beschädigte Gasflaschen deutlich und trennen Sie sie von den intakten Flaschen.

  • Informieren Sie sich über örtliche Vorschriften und Verfahren zur Entsorgung von Gasflaschen. Je nach Art des Gases können spezifische Vorschriften gelten.

  • Kontaktieren Sie den Lieferanten oder Hersteller der Gasflasche, um Informationen über die ordnungsgemäße Entsorgung zu erhalten. Oft bieten sie Rücknahme- oder Recyclingprogramme an.

  • Transportieren Sie die Gasflaschen vorsichtig, um Stöße oder Beschädigungen zu vermeiden. Verwenden Sie hierfür geeignete Transporthilfsmittel wie Flaschenkarren oder -wagen.

  • Lagern Sie leere oder beschädigte Gasflaschen an einem gut belüfteten Ort, der vor Hitze, Sonneneinstrahlung und anderen potenziellen Gefahrenquellen geschützt ist. Vermeiden Sie die Lagerung in der Nähe von brennbaren oder oxidierenden Materialien.

  • Sollten Sie Zweifel oder Fragen zur sicheren Entsorgung von Gasflaschen haben, wenden Sie sich an die örtlichen Behörden oder Fachleute für Entsorgung und Sicherheit.

Kann eine Propangasflasche im Winter draußen gelagert werden?

Grundsätzlich ist eine Lagerung von Gasflaschen im Winter nicht gefährlicher als zu jeder anderen Jahreszeit. So kann die Propangasflasche im Winter auch draußen gelagert werden. Trennen Sie dazu die Gasflasche vom Gerät und verschließen alle Ventile sorgsam. Achten Sie zudem darauf, dass die Propangasflasche vor möglichen Beschädigungen durch herabfallende Äste, Schnee oder Eis geschützt ist.

WICHTIG: Gasflaschen richtig lagern und Gesetze befolgen

Berücksichtigen Sie bei der Lagerung von Gasflaschen immer auch unbedingt Ihre Gefährdungsbeurteilung! Entsprechende Sicherheitsmaßnahmen sollten stets im Einzelfall abgestimmt und umgesetzt werden. Denken Sie auch daran, Ihre Mitarbeiter regelmäßig im Umgang mit Gasflaschen sowie über die Betriebsanweisungen gemäß Gefahrstoffverordnung zu unterweisen.

Wir beraten Sie gerne!

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