Lesedauer: 12 Minuten
Arbeitssicherheit steht für das gefahrenfreie Ausüben eines Berufs. Dafür müssen Unfallrisiken und allgemeine Berufs-Gesundheitsgefährdungen auf ein Minimum reduziert werden, wenn nicht sogar komplett beseitigt werden.
Die Begriffe "Arbeitsschutz" und "Arbeitssicherheit" werden häufig synonym benutzt, trotzdem sind es zwei differenzierte Bereiche, die ein gemeinsames Ziel verfolgen: Das gefahrenfreie Ausüben von Berufen durch präventive Maßnahmen, Mittel und Methoden zum Schutz der Beschäftigten vor Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu entwickeln. Arbeitgeber in Deutschland sind dazu verpflichtet, eine möglichst gefahrenfreie Ausübung der Arbeit ihrer Arbeitnehmer zu ermöglichen.
Diese Verpflichtungen werden mithilfe des Arbeitsschutzgesetzes und Arbeitssicherheitsgesetz und diverser weiterer Gesetze, die dem Wohl des Arbeitnehmers gelten, gesetzlich verankert.
Unter Arbeitsschutz werden hauptsächlich die Maßnahmen, Mittel und Methoden zur Verhütung von Arbeitsunfällen und von der Arbeit verursachten Gesundheitsgefährdungen verstanden. Die gesetzliche Umsetzung des Arbeitsschutzes basiert vor allem auf dem ArbSchG, aber auch auf einer Vielzahl von Vorschriften und Verordnungen. Der Arbeitsschutz besteht zum einen aus dem allgemeinen Arbeitsschutz, also vom Arbeitgeber gesetzten verbindlichen Vorschriften zum Erhalt von Leben, Gesundheit und Arbeitskraft der Mitarbeiter, deren Missachtung zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen kann. Zum anderen besteht er aus dem sozialen Arbeitsschutz, der die Festlegung von Arbeitszeiten oder den Mutterschutz beinhaltet. Weitere Bestandteile sind der technische und medizinische Arbeitsschutz.
Die Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz lassen sich in vier Bereiche unterteilen. Der erste ist der allgemeine Arbeitsschutz, der aus Vorschriften besteht, welche die Gesundheit und das Leben der Angestellten sichern soll. Des Weiteren gibt es noch den sozialen Arbeitsschutz, der Regelungen umfasst, welche besonders schutzbedürftige Angestellte schützen sollen. Ein weiterer Bestandteil ist der technische Arbeitsschutz, unter den Dinge wie der Umgang mit Gefahrstoffen oder Schutz vor Lärm, Vibration und Strahlung fallen. Außerdem gibt es noch den medizinischen Arbeitsschutz, bei welchem durch Fachpersonal Berufskrankheiten, arbeitsbedingte Erkrankungen und berufsbedingte Gesundheitsgefährdungen minimiert werden sollen.
Der Arbeitsschutz wird zum einen durch viele Gesetze und Vorschriften geregelt. Zu den wichtigsten zählen das ArbSchG, das ASiG, die LastHandhabV, die ArbStättV, die BetrSichV, die LärmVibrationsArbSchV und die UVV. Die Überwachung der Einhaltung dieser Gesetze und Verordnungen wiederum wird durch die zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder, sowie die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung geregelt. Die Umsetzung des Arbeitsschutzes innerhalb des Unternehmens kann durch ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) geregelt werden. Vor allem wird die Umsetzung aber auch durch den Arbeitgeber sowie die von ihm bestellten Betriebsärzte und Fachkräften für Arbeitssicherheit geregelt.
Bei der Arbeit kann viel passieren. Allein in Deutschland haben sich im Jahr 2020 über 760.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle ereignet. Die Zahl ist im Zuge der Covid-19 Pandemie zwar gesunken, das Arbeitsunfallrisiko je 1.000 Vollarbeiter liegt aber dennoch bei 12 %. Arbeitsschutz trägt zum allgemeinen Wohl des Unternehmens bei. Es beschreibt alles, was dabei hilft ein menschengerechtes Arbeiten zu ermöglichen. Es dient der Steigerung der Arbeitsqualität. Sind Arbeitnehmer zufrieden, sorgt das auch für eine Zufriedenheit bei Kunden und Zulieferern - es beeinflusst demnach die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens. Arbeitsunfähigkeit ist dabei nicht unbedingt auf Arbeitsunfälle zurückzuführen. Eine der häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit sind Rückenbeschwerden.
Arbeitsschutz | Arbeitssicherheit |
---|---|
Arbeitsschutz beschreibt alle Maßnahmen und Vorgehensweisen im Arbeits- und Gesundheitsschutz | Arbeitssicherheit gilt als Teildisziplin des Arbeitsschutzes und richtet sich speziell im Arbeitssicherheitsgesetz den Arbeitnehmern |
Bestimmt den Schutz vor berufsbedingen Gefährdungen, Unfällen und Erkrankungen | Beschreibt den Zustand in dem alle Beschäftigten in einem Unternehmen gefahrenfrei arbeiten können |
Ziel ist die Arbeitssicherheit | Gilt als Ziel des Arbeitsschutzes |
Jährlich kommt es zu Entschädigungszahlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Höhe von 11 Milliarden Euro. Aus diesem Grund sind ein wirksamer Arbeitsschutz sowie Maßnahmen zur Prävention von Arbeitsunfällen essentiell, um ein menschengerechtes Arbeitsumfeld zu schaffen.
Neben der Verminderung von Arbeitsunfällen und deren Folgen geht es außerdem noch um die Minimierung von durch die Arbeit bedingten Krankheiten. Insgesamt geht es beim Arbeitsschutz also darum, die Gesundheit aller im Unternehmen befindlichen Personen sicherzustellen. Um die Einhaltung dieses Zieles zu gewährleisten, wurden mehrere verbindliche Gesetze und Verordnungen erlassen, die gewisse Maßnahmen, Richtlinien und Grenzwerte konkretisieren.
Die nicht Einhaltung dieser kann nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch schwere Verletzungen bis hin zum Tod nach sich ziehen. In den folgenden Abschnitten klären wir Sie darüber auf, welche Gesetze und Verordnungen es überhaupt gibt, für welche Unternehmen diese gelten, was Sie zu beachten haben und wer überhaupt für den Arbeitsschutz verantwortlich ist.
Die Betriebssicherheitsverordnung setzt die europäischen Richtlinien 89/655/EWG und 2009/104/EG in deutsches Recht um und regelt im Wesentlichen drei Punkte. Diese sind die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber, die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten und die Errichtung und den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes. Wichtige Inhaltspunkte, die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung und Beschaffenheit der Arbeitsmittel, erforderliche Prüfungen und Schutzmaßnahmen, der „Stand der Technik“ als einheitlichen Sicherheitsstandard und Bewertung der überwachungsbedürftigen Anlagen nach sicherheitstechnischen Gesichtspunkten. Als überwachungsbedürftige Anlagen sind dabei Objekte mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial definiert. Zu diesen zählen unter anderem Aufzugsanlagen, Tankstellen, Druckbehälteranlagen, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen oder Feuerlöscher.
Bei dem Arbeitssicherheitsgesetz handelt es sich um ein Organisationsgesetz, das den Arbeitgeber dazu verpflichtet, Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, mit bestimmten Qualifikationen, zu bestellen. Diese wiederum verpflichtet es zur Zusammenarbeit und Beratung des Arbeitgebers beim Arbeits- und Gesundheitsschutz. Im Rahmen der Anwendung ihrer Fachkunde dürfen sie weisungsfrei agieren. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass Arbeitsschutz und Unfallverhütungsmaßnahmen im Betrieb passend angewendet werden und die entsprechenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen. Zusammenfassend handelt es sich also um ein „Überwachungsgesetz“ zum Arbeitsschutzgesetz. Die allgemeinen Vorschriften des ASiG werden des Weiteren in der Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV – Vorschrift 2) konkretisiert.
Die Unfallverhütungsvorschriften sind von den Berufsgenossenschaften und weiteren Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung erlassen und regeln Pflichten zur Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Diese sind für Arbeitgeber sowie Beschäftigte aller Mitgliedsunternehmen der Unfallversicherungsträger verpflichtend und Ausnahmen sind nur im Einzelfall und nach schriftlicher Genehmigung des Unfallversicherungsträgers in Abstimmung mit dem Amt für Arbeitsschutz möglich. Verstöße können hierbei mit Geldbußen von bis zu 10.000 Euro bestraft werden. Konkret enthalten sie Sicherheitsanforderungen an die betrieblichen Einrichtungen, Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Verhaltenspflichten für die Beschäftigten. Außerdem legen sie arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die innerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation und Erste Hilfe fest.
Das Arbeitsschutzgesetz bietet eine Grundlage für die Gestaltung von Arbeit indem es die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern bezogen auf den Arbeitsschutz regelt. Ausgenommen sind hierbei nur Angestellte in privaten Haushalten, Seefahrer, Heimarbeiter und Betriebszugehörige, die dem Bundesbergbaugesetz unterliegen. Es handelt sich hierbei um die deutsche Umsetzung der europäischen Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz 89/391/EWG. Das Gesetz soll die Anzahl von Arbeitsunfällen und Krankheiten minimieren und generell für ein rundum sicheres Arbeitsumfeld sorgen. Um dies zu garantieren, verpflichtet es den Arbeitgeber eine Gefahrenbeurteilung des Arbeitsplatzes durchzuführen und auf Basis dieser notwendige Schutzmaßnahmen in die Strukturen und Abläufe des Unternehmens zu integrieren. Durch seine allgemein gehaltene Form bietet es viel Spielraum, um auf alle Arten und Bereiche von Unternehmen angewendet zu werden. Des Weiteren bildet es die Basis für eine Vielzahl weiterer Verordnungen.
Die Lastenhandhabungsverordnung basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz und ist die deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie 90/269/EWG. Laut dieser muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass bei der manuellen Lastenhandhabung die körperliche Belastung minimiert und Gefährdungen möglichst vermieden werden. Dies gilt vor allem für Lasten, die wegen ihrer ergonomischen Bedingungen oder Merkmale eine besonders große Gefahr für die Gesundheit, insbesondere den Bereich der Lendenwirbelsäule, darstellen. Konkrete Grenzwerte für Hebe- und Tragelasten gibt es allerdings nicht vor. Es verpflichtet den Arbeitgeber dazu, bei der Vergabe von Aufgaben die körperlichen Gegebenheiten der Mitarbeiter zu berücksichtigen, die Mitarbeiter regelmäßig zu unterweisen und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Die Arbeitsstättenverordnung gibt dem Arbeitgeber geeignete Maßnahmen und Schutzziele für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten vor, die der Unfallvermeidung dienen sollen. Als Arbeitsstätten gelten hier Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und zu denen die Beschäftigten im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben. Zu diesen zählen zum Beispiel neben Verkehrs- und Fluchtwege, Sanitär-, Lager- und Pausenräume auch Arbeitsplätze an Bildschirmgeräten. Inhaltlich enthält es allgemeine Schutzziele und Mindestvorgaben für Sicherheit, Gesundheitsschutz und menschengerechte Gestaltung der Arbeit wie zum Beispiel an Luft-, Klima- und Beleuchtungsverhältnisse, einwandfreie soziale Einrichtungen und den Nichtraucherschutz.
Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung basiert auf dem aktuellen Stand der Erkenntnis im wissenschaftlichen und arbeitsmedizinischen Bereich und legt konkrete Grenzwerte für die Lärm- und Vibrationsbelastung fest. Der Expositionsgrenzwert für Lärmbelastung wurde hierbei auf 85 dB(A) festgelegt und der Grenzwert für Spitzenbelastung auf 137 dB(A). Außerdem beträgt der Grenzwert für Belastung durch Vibration, wie sie zum Beispiel bei Baumaschinen auftreten kann, 0,8 m/s2 . Alle diese Werte sind verbindlich und Arbeitgeber somit dazu verpflichtet, für ihre Einhaltung zu sorgen. Ausgenommen hiervon sind Beschäftigte im Bergbau und auf Seeschiffen, wenn für diese Rechtsvorschriften mit ähnlichen Regelungen bestehen.
Schleichende Gesundheitsrisiken: Die langfristige Gesundheit von Arbeitnehmern und Mitarbeitern sollte an erster Stelle jedes Unternehmens stehen. Im Arbeitsschutzgesetz ist festgelegt, dass eine Gefährdung der physischen und psychischen Gesundheit der Mitarbeiter vermieden werden soll. Diese präventiven Maßnahmen sollen dabei helfen, mögliche Risiken im Vorfeld zu minimieren und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu erhalten.
Gerade körperlich belastende Arbeiten wie in Produktion und Industrie profitieren von der Ergonomie. Im Fokus steht hier die gelenk- und rückenfreundliche Gestaltung des Arbeitsplatzes. Der Arbeitsplatz sollte dem Mitarbeiter angepasst werden, um eine langfristige und problemlose Ausführung der Arbeit sowie eine gleichbleibende Leistung zu gewährleisten.
Vorsorge ist besser als Nachsorge!
Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz sind präventive Maßnahmen. Sorgen Sie im Vorhinein für ordnungsgemäße Arbeitsplätze, die Mitarbeiter und Unternehmen schonen.
"Kannst du mal eben mit anfassen?". Diesen Satz haben Sie sicherlich auch schon des Öfteren gehört. Wenn der Umgang mit schweren Lasten jedoch ein alltäglicher wird, meldet sich irgendwann zwangsläufig der Rücken. Rückenbeschwerden sind eine der häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit in Deutschland. Vor allem Berufsfelder, in denen körperliche Arbeiten verrichtet werden müssen, sind anfällig für Ausfälle durch Rückenerkrankungen. Mehr dazu erfahren Sie in unserer Infografik. Außerdem: 5 hilfreiche Tipps für einen sichereren Lastentransport und welche gesetzlichen Vorschriften Sie dabei beachten müssen.
Wenn möglich, reduzieren das Gewicht der zu transportierenden Last. Zum Beispiel durch:
Aufteilung einer Last in mehrere kleine Pakete
Verringerung des Verpackungsgewichtes
Hilfsmittel für den innerbetrieblichen Transport reduzieren den Einsatz der menschlichen Muskelkraft auf ein Mindestmaß und beugen Rückenleiden vor. Hierzu zählen u.a. Transportwagen, Fasskarren, Gasflaschenwagen und sonstige Geräte.
Beim Heben und Tragen besonders wichtig:
Drehungen und ruckartige Bewegungen "unter Last" vermeiden
die optimale Höhe der Lastaufnahme / -ablage beträgt ca. 70 bis 100 cm
für ausreichende Sicht sorgen
Je länger Sie tragen, desto mehr lassen die Kräfte nach und das Verletzungsrisiko steigt. Sie vermeiden Überbelastung durch vernünftige Arbeitsmengen und Zeiteinteilung.
Mit der richtigen Technik reduzieren Sie die Belastung der Bandscheibe um ca. 20%: Heben oder tragen Sie Lasten nicht mit gekrümmtem Rücken und nach vorn gebeugtem Oberkörper, sondern gehen Sie beim Aufnehmen in die Hocke und halten Sie den Rücken möglichst gerade.
Aufgrund der Corona-Pandemie müssen Unternehmen betriebliche Arbeitsschutzkonzepte und damit erforderliche Infektionsschutzmaßnahmen überprüfen und bereitstellen. Um das Ansteckungsrisiken von COVID-19 und anderen Infektionskrankheiten am Arbeitsplatz zu reduzieren bieten wir spezielle Produkte für den Infektionsschutz an.
Rund um den betrieblichen Infektionsschutz und die Umsetzung der erforderlichen Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz finden Sie bei DENIOS ein umfassendes Produkt-Sortiment.
Luftreiniger kommen in der Corona-Pandemie verstärkt zum Einsatz. Bei der Produktwahl gibt es viele Sachen zu beachten.
Um Arbeitsunfällen im Vorhinein vorzubeugen und zu vermeiden ist es wichtig, dass Arbeitgeber den Unfallschutz im Unternehmen aktiv umsetzen. Neben den bereits erwähnten Gesetzen und Verordnungen gibt es zahlreiche Regeln und Maßnahmen die dabei helfen, Arbeitnehmer in Unternehmen vor Unfällen zu schützen. Kennen sie beispielsweise schon die 5S Methode oder die Maßnahmen zur Vermeidung von SRS-Unfällen?
Laut einem Bericht der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geht jeder 5. Betriebsunfall auf das Konto rutschiger Böden und Stolperfallen. Dabei haben kleine Ursachen oft die größte Wirkung: Mit fast 60% ist eine schlechte Beschaffenheit von Flächen, Böden und Verkehrsbereichen die häufigste Unfallursache. Aber auch weitere Risiken lauern im Betriebsalltag, z.B. herumliegendes Material oder fehlende Absperrungen an Risiko-Hotspots.
Als Experten im Bereich Gefahrstoffhandling, Gefahrstofflagerung und Arbeitsschutz haben wir zahlreiche Tipps und Produkte, die der Unfallverhütung am Arbeitsplatz dienen.
Der Unfallschutz ist Teil des Arbeitsschutzes und umfasst alle Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen. Die hierzu von den Berufsgenossenschaften erlassenen Vorschriften (§ 15 SGB VII) verpflichten Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen zur Beachtung. Das Verstoßen gegen diese Vorschriften kann als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen belegt werden, das Beseitigen, Verändern oder unbrauchbar machen von Schutzvorrichtungen und Rettungsgeräten ist außerdem strafbar.
Schenken Sie Ihren Böden erhöhte Aufmerksamkeit! Eine zu glatte Oberflächenstruktur, zu geringe Reibwerte oder auch die unvermeidliche Abnutzung führen zu den rutschigen Gegebenheiten, die SRS-Unfälle begünstigen. Mit speziellen Anti-Rutsch-Matten, -bodenbelägen und -profilen sorgen Sie für festen Stand und sicheres Begehen.
Verschmutzungen, zum Beispiel durch ausgelaufene Flüssigkeiten, Fett, Öl, Staub oder Körner lassen den Boden schnell zur unfreiwilligen Rutschbahn werden. Nutzen Sie Schmutzfangmatten, um die Verbreitung von Verunreinigungen einzudämmen. Mit den passenden Tools zur Flächenreinigung sorgen Sie für Sauberkeit und Sicherheit, falls doch einmal etwas daneben gegangen ist. Ausgelaufene Gefahrstoffe bekämpfen Sie mit speziellen Chemikalien-Bindemitteln.
Kabelsalat, herumliegendes Material, im Gehbereich verlegte Leitungen – Stolperfallen können überall lauern. Kritisch sind auch Unebenheiten auf Fußböden, z.B. durch losgelöste oder rissige Beläge. Die typischen Stolperstellen entschärfen Sie im Handumdrehen durch die Reparatur beschädigter Oberflächen und die Abdeckung von Kabeln und Schläuchen. Sorgen Sie dafür, dass Materialien und Werkzeuge ihren festen Platz haben – so stehen keine Gegenstände mehr im Weg.
Weisen Sie den sicheren Weg durch Ihren Betrieb! Durch die Trennung und Kennzeichnung von Verkehrswegen für Fußgänger und Fahrverkehr vermeiden Sie gefährliche Zusammenstöße. Bodenmarkierungen machen z.B. auf Höhenunterschiede des Fußbodens aufmerksam. Gefahrenbereiche wie Baugruben oder Schächte sichern Sie mit Absperrungen.
So sehr Sie auch die Augen offen halten – Hindernisse oder ausgelaufene Flüssigkeiten bleiben bei schlechter Beleuchtung so gut wie unsichtbar. Optimale Lichtverhältnisse sind daher der letzte wichtige Schritt zur Vermeidung von SRS-Unfällen.
Sicher Arbeiten in der Höhe!
Erfahren Sie mehr zu Ursachen und Folgen von Absturzunfällen, welche rechtlichen Vorschriften in Deutschland gelten und welche Kriterien Sie bei Ihrer Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten auf Dächern, Gerüsten und Leitern beachten sollten. Darüber hinaus haben wir Ihnen einige professionelle Lösungen zur Absturzprävention zusammengestellt.
Unfälle am Arbeitsplatz müssen umgehend versorgt werden. Dort, wo mit gefährlichen Stoffen gearbeitet wird, besteht auch ein erhöhtes Risiko einer Kontamination. In solchen Fällen sind Notduschen eine essenzielle Notwendigkeit zur schnellen Erstversorgung. Welche Notdusche ist für meine Anwendung die Richtige?
Im Bereich Notduschen haben Sie die Qual der Wahl: Es gibt Augenspülflaschen, Augenduschen mit Wasseranschluss, Körperduschen mit Wasseranschluss, kombinierte Notduschen mit Wasseranschluss, frostsichere Notduschen oder spezielle Tank-Notduschen, die ohne bauseitige Wasserversorgung auskommen. Doch welches Produkt ist das richtige? Um Sie bei der Entscheidung für das richtige Produkt optimal zu unterstützen, finden Sie in unserer praktischen Notduschen Auswahlhilfe eine Übersicht der wichtigsten Auswahlkriterien.
Mit dieser kostenfreien DENIOS Auswahlhilfe erhalten Sie einen kompakten Überblick zu:
Die verschiedenen Jahreszeiten können mit ihren jeweiligen Extrema unterschiedliche Anforderungen an den Arbeitsschutz stellen. So gilt es im Sommer den Gefahren von extremer Hitze wie beispielsweise Dehydration oder Hitzeschlägen zu begegnen. Im Herbst und Winter hingegen kann eine erhöhte Gefahr durch rutschige Untergründe oder schlechte Beleuchtungen entstehen. Alle diese äußeren Umstände und Einflüsse gilt es genau zu analysieren und basierend darauf rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um die Gefahren so gering wie möglich zu halten.
Die Tage werden kürzer, dunkler, nasser und kälter. Hiermit gehen einige Gefahren einher, die es zu beseitigen gilt. Sowohl Nässe in Verbindung mit herabgefallenem Laub, als auch Schnee und Eis können zu erhöhter Rutschgefahr und somit schweren Verletzungen und Rechtsstreitigkeiten führen. Durch die schlechten Lichtverhältnisse zur dunklen Jahreszeit kann diese Gefahr sogar noch erhöht werden. Große Schneemassen können darüber hinaus Parkplätze, Zulieferwege oder andere Bereiche des Betriebs blockieren und so zu großen Problemen führen. Darüber hinaus kann es bei extremer Kälte auch für gelagerte Gefahrstoffe zu Produktschäden kommen, die die Weiterverarbeitung beeinträchtigen oder sogar gefährliche Reaktionen herbeiführen können.
Ein guter Winterdienst ist nicht nur wichtig, um ihre Angestellten, Kunden oder Lieferanten zu schützen, sondern ist auch gesetzlich verankert. Verstöße können hierbei sowohl haftungs- als auch strafrechtlich verfolgt werden. Sie sind verpflichtet, eine ungefährdete Nutzung Ihres Betriebsgeländes zu gewährleisten. Die Durchführung der dafür notwendigen Maßnahmen können Sie auch an Dritte übertragen, bleiben aber trotzdem verantwortlich. In diesem Zusammenhang gilt es außerdem die Räum- und Streupflicht zu beachten, die vorschreibt, wann, wo und wie Schnee und Eis beseitigt werden müssen. Ebenso ist es wichtig zu wissen, welche Streumittel erlaubt und für die Umwelt verträglich sind.
Um Ihnen optimal bei der Umsetzung der vorgeschriebenen Maßnahmen und bei der Beseitigung der Gefahren von Herbst und Winter zu helfen, bieten wir Ihnen bei DENIOS ein breites Spektrum an. Hierzu zählen unter anderem Produkte, die Rutschgefahr vermeiden oder vor dieser warnen sollen, wie zum Beispiel Flächenreiniger, Anti-Rutsch-Matten oder Warnaufsteller. Genau so bieten wir auch Beleuchtungen und Lampen, um der dunklen Jahreszeit entgegenzuwirken und für bessere Sichtverhältnisse zu sorgen. Des Weiteren bieten wir auch Heizsysteme für Ihre Gefahrstofflager sowie eine Vielzahl an Produkten um Ihren Winterdienst und Schneeräumpflicht zu erfüllen, wie beispielsweise Streugut, Streugutbehälter oder Schneeschieber.
Weitere Informationen zur Arbeitssicherheit und Gefahrstofflagerung im Herbst und Winter.
In unserem Ratgeber beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen zum Thema Verkehrssicherungspflicht und Schutzpflichten bei Nässe, Schnee und Glatteis. Sie erfahren außerdem, welche Winterhelfer unverzichtbar sind und warum eine organisierte Wetterschau unbedingt sinnvoll ist. In unserem Shop finden Sie weiterhin Produkte für den Winterdienst, wie Streugutbehälter, Streugutwagen, Schaufeln und Schneeschieber sowie Streugut.
Im Sommer kann es durch extreme Hitze zu gesundheitlichen Schädigungen der Angestellten wie beispielsweise Dehydration oder Kreislauferkrankungen bis hin zum Hitzeschlag kommen. Darüber hinaus nimmt auch die Gehirnleistung wegen der verminderten Sauerstoffzufuhr ab. Daher hat der Arbeitgeber laut der ArbStättV dafür zu sorgen, Mitarbeiter vor Gefahren für Gesundheit und Leben zu schützen und dass Temperaturen in Arbeits- und Sozialräumen nicht über +26 °C steigen. Hierfür könnte es unter anderem sinnvoll sein, Ventilatoren oder Klimaanlagen zu installieren und Getränke bereitzustellen. Bei Temperaturen über 30 °C ist der Arbeitgeber außerdem dazu verpflichtet, die Belastungen der Beschäftigten zu senken und bei Temperaturen über 35 °C ist der Raum nicht mehr als Arbeitsraum geeignet, wenn es nicht beispielsweise Luftduschen oder Entwärmungsphasen gibt.
Eine weitere Gefahr im Sommer besteht in der Belastung durch Sonne und insbesondere ihrer UV-Strahlung. Diese kann schwere Hautschäden von Sonnenbrand bis hin zu Hautkrebs verursachen, aber auch Augenerkrankheiten und Schwächungen des Immunsystems auslösen. Daher verpflichten das ArbSchG, die ArbStättV und die UVV den Arbeitgeber dazu seine Angestellten vor UV-Strahlung zu schützen und den UV-Index im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu bestimmen. Bei Werten von 3 und höher sind hierbei unbedingt Schutzmaßnahmen zu treffen. Zu diesen zählt Arbeit in der Sonne zwischen 11 und 15 Uhr nach Möglichkeit zu vermeiden sowie technische (schattenspendende Unterstände) oder organisatorische Maßnahmen (Arbeitszeit reduzieren) oder Verhaltensmaßnahmen (Mitarbeiter über Sonnenschutz aufklären) durchzuführen. Die Mitarbeiter sollten außerdem Kleidung tragen, die den kompletten Körper bedeckt und Sonnencreme und Sonnenbrillen benutzen um sich bestmöglich zu schützen.
Des Weiteren kann ähnlich wie extreme Kälte auch extreme Hitze und Sonneneinstrahlung bei der Lagerung von Gefahrstoffen zum Problem werden und Beschädigungen der Produkte sowie schwere Unfälle herbeiführen. Daher ist gerad im Freien eine Lagerung von Gefahrstoffen in dafür speziell vorgesehenen Behältern notwendig, die beispielsweise vor UV-Strahlung geschützt sind.
Überall wo Material bewegt, manövriert oder ein- und ausgelagert wird, besteht ein erhöhtes Schadensrisiko. Ist das Transportgut jedoch ein Gefahrstoff, bekommen Sie es mit verschärften Bedingungen zu tun. Eine unsachgemäße Handhabung oder Beschädigung des Behälters kann das unkontrollierte Austreten kritischer Stoffe verursachen – mit oft verheerenden Folgen.
Bereiten Sie Gefahrstofftransporte richtig und gewissenhaft vor? Beachten Sie beim Transport gefährlicher Stoffe die wichtigsten Sicherheitsregeln? Essenzielle Faktoren für einen sicheren Gefahrstofftransport in Ihrem Betrieb finden Sie in unserer Checkliste. So haben Sie die wichtigsten To-Do's jederzeit im Blick.
Ein zentrales Element im betrieblichen Arbeitsschutz ist die Gefährdungsbeurteilung. Da die Gefährdungsbeurteilung überall dort vonnöten ist, wo mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, findet sie Einzug in die unterschiedlichsten Branchen und Betriebe. Beschäftigt man sich ausführlicher mit dem Thema Gefährdungsbeurteilung, tauchen viele Fragen auf: Warum muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden? Wie läuft eine Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe ab?
Bei der Arbeit mit Gefahrstoffen steht häufig auch deren innerbetrieblicher Transport an. Der Transport von Gefahrstoffen im Betrieb birgt im Gegensatz zu herkömmlichen Transportaufgaben ein erhöhtes Risikopotential. Auch an dieser Stelle stellt man sich viele Fragen. Welche besonderen Risiken entstehen durch den Transport von Gefahrstoffen? Darf jeder Mitarbeiter einfach so Gefahrstoffe transportieren?
Die Antworten auf diese und viele anderen Fragen finden Sie in in den unten verlinkten FAQ Artikeln.
Wer mit Gefahrstoffen umgeht, sie verwendet oder auch "nur" lagert, kommt um sie nicht herum: Die Gefährdungsbeurteilung. Seit 25 Jahren ist sie das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. In unserem FAQ haben wir Ihnen die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema "Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe" zusammengestellt.
Der innerbetriebliche Transport von Gefahrstoffen birgt im Gegensatz zu herkömmlichen Transportaufgaben ein erhöhtes Risikopotential. Es drohen nicht nur physische Gesundheitsgefahren durch manuelles Heben schwerer Lasten oder die typischen Stolper-, Rutsch- und Sturz-Unfälle. Darüber hinaus besteht auch ein nicht unerhebliches Risiko, das Transportgut bei einem Unfall zu beschädigen. Gefahrstoffe können in Folge dessen unkontrolliert austreten und verheerende Wirkungen entfalten.
Da wir uns in einer dynamischen Zeit befinden, in der es ständig neue Techniken und Gesetze gibt, verändern sich auch die Anforderungen an den Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit fortwährend. Wir bei DENIOS bieten deshalb eine Vielzahl an Seminaren sowohl online als auch vor Ort in Bereichen wie Explosionsschutz, Gefahrstoffe, Arbeitsschutz und vielem mehr an, um Verantwortliche in der Arbeitssicherheit, wie Sifa oder SiBe, ständig weiterzuentwickeln. Entdecken Sie hier eines unserer zahlreichen Seminare oder lassen Sie sich auf Wunsch ein individuelles Seminar zusammenstellen.
Um die Sicherheit der Angestellten in einem Betrieb und die Einhaltung aller Verordnungen und Gesetze rund um den Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sicherzustellen, sind Arbeitgeber nach dem ASiG dazu verpflichtet, eine speziell ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) zu bestellen. Um Fachkraft für Arbeitssicherheit zu werden, muss man über einen Ingenieur-Titel oder einen Bachelor in Ingenieurswissenschaften verfügen oder eine Prüfung als staatlicher anerkannter Techniker beziehungsweise Mechaniker absolviert haben. Hinzu kommen noch mindestens zwei Jahre Berufserfahrung sowie ein spezieller Lehrgang zur Sifa.
Zu unterscheiden ist die Sifa von dem Sicherheitsbeauftragte (SiBe). SiBe sind Angestellte im Unternehmen, die neben ihren eigentlichen Tätigkeiten ehrenamtlich bei der Durchsetzung von Sicherheitsmaßnahmen in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich unterstützen.
Die Abkürzung PSA steht für persönliche Schutzausrüstung. Nach der PSA-Benutzungsverordnung zählen hierzu alle Ausrüstungsgegenstände, mit denen sich Beschäftigte vor Gefährdungen ihrer Gesundheit schützen können. Laut der Gefährdungsbeurteilung ist eine solche PSA nur nach Anwendung des STOP Prinzips – also der vorherigen Minimierung der Risiken durch Substitution, technische Lösungen und organisatorische Maßnahmen – zu verwenden.
Der Beginn des Arbeitsschutzes geht auf die Industrialisierung zu Beginn des 19. Jahrhunderts zurück. Der hohe Bedarf an Arbeitskräften bei gleichzeitig desaströsen Arbeitsbedingungen resultierten in hohen Unfallzahlen und ersten Gesetzen zur Reduzierung von Kinderarbeit und Arbeitszeiten. Ein weiterer wichtiger Schritt waren dann die Einführung einer gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie einer Unfallversicherung durch Otto von Bismarck zwischen 1883 und 1891. Das Thema des Arbeitsschutzes wurde darauf hin immer wichtiger. 1974 wurde das ASiG verabschiedet und 1986 trat außerdem das ArbSchG in Kraft.
Der soziale Arbeitsschutz umfasst Vorschriften und Gesetze, welche besonders schutzbedürftige Mitarbeiter vor Überarbeitung und Gesundheitsgefährdungen schützen sollen. Zu diesen zählen unter anderem werdende Mütter, Minderjährige oder Schwerbehinderte. Die Regelungen umfassen unter anderem den Mutterschutz, Arbeitszeiten oder den Jugendarbeitsschutz.
Die Einhaltung des Arbeitsschutzes wird durch ein duales System überwacht. Dieses besteht zum einen aus den Gewerbeaufsichtsämtern beziehungsweise Ämtern für Arbeitsschutz der jeweiligen Länder. Der andere Teil des Überwachungssystems sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, also die jeweils zuständigen Unfallkassen und Berufsgenossenschaften.
Die Pflicht des Arbeitgebers in Bezug auf Arbeitssicherheit ist für einen gefahrenfreien Zustand bei der Arbeitsausübung aller Mitarbeiter zu sorgen. Das ASiG schreibt dem Arbeitgeber hierfür vor, Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, welche ihn in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beraten. Außerdem sind sie dafür zuständig die notwendigen Maßnahmen durchzuführen beziehungsweise auf ihre Einhaltung zu achten. Hierbei sind sie außerdem durch das ASiG zur Zusammenarbeit verpflichtet.
Rufen Sie uns an oder füllen Sie das Formular aus, wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.