Unternehmen, die brennbare Flüssigkeiten lagern, sind verpflichtet, spezifische Lagerungsstandards zu beachten. Die Risiken sind beträchtlich, da diese Flüssigkeiten leicht in Brand geraten und erhebliche Schäden verursachen können. In diesem Ratgeber erhalten Sie alle wichtigen Informationen darüber, wie Sie die Gefahren, die von entzündbaren Flüssigkeiten ausgehen, reduzieren und worauf Sie bei der Lagerung achten müssen.
Aufgrund des hohen Gefahrenpotenzials brennbarer Flüssigkeiten ist die Lagerung stark reglementiert und gehört in professionelle Hände.
Die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten hat stets so zu erfolgen, dass es zu keiner Gefährdung für Menschen, Tiere und Umwelt kommen kann.
Je nach Lagermenge sind für entzündliche Flüssigkeiten bestimmte Lagerräume Pflicht. Man spricht von sogenannten Gefahrstofflagern.
Darüber hinaus sind geeignete Lagerbehältnisse vorgeschrieben.
Brennbare Flüssigkeiten gehören zu den Gefahrstoffen. Sie sind Gemenge, Mischungen oder Lösungen, mit einem Flammpunkt von höchstens 100 °C und einem Dampfdruck bei 50 °C von höchstens 3 bar. Brennbare Flüssigkeiten weisen neben dem Flammpunkt häufig auch toxische, gesundheitsschädigende und umweltbelastende Merkmale auf.
Definition: Als entzündbar gelten alle Flüssigkeiten, die nach Entzündung an der Luft selbstständig brennen.
Die sachgerechte Lagerung von brennbaren Materialien ist entscheidend, um Sicherheit und Schutz in verschiedenen Umgebungen zu gewährleisten. Bei der Lagerung brennbarer Stoffe wird zwischen aktiver und passiver Lagerung unterschieden.
Lesetipp: Sie wollen sich über die Vorteile der dezentralen Lagerung informieren? Mehr dazu im verlinkten Beitrag.
Die aktive Lagerung bezieht sich auf die Aufbewahrung brennbarer Flüssigkeiten in Tankcontainern oder anderen ortsbeweglichen Behältern, die sowohl für die direkte Entnahme der Flüssigkeit als auch als Sammelbehälter für überschüssiges Material genutzt werden.
Unter passiver Lagerung brennbarer Flüssigkeiten versteht man die sichere Aufbewahrung von brennbaren Flüssigkeiten in Transportbehältern, die den gefahrgutrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Diese Behälter müssen während der Lagerung dicht verschlossen sein. Es ist untersagt, die Behälter zu öffnen, um sie zu befüllen, zu entleeren oder aus anderen Gründen zu manipulieren.
In Deutschland wurde die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF) zum 1. Januar 2003 weitgehend aufgehoben und durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 510) ersetzt. Zusätzlich wird der richtige Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt.
Brennbare Flüssigkeiten werden nach ihrer Brandgefahr in vier Kategorien eingeteilt, basierend auf ihrem Flamm- und Siedepunkt. Die ersten drei Kategorien folgen der Klassifizierung gemäß CLP-Verordnung, erkennbar an den H-Sätzen 224, 225 und 226 auf den Produktetiketten. Eine spezielle vierte Kategorie betrifft Gasöle und Petroleumprodukte, die unabhängig von ihrem Flammpunkt eingestuft werden.
Kategorie | H-Satz | Charakteristika | Flammpunkt & Siedebeginn | Max. Lagermenge ohne Lagerraum | Max. Lagermenge im Lagerraum bzw. Sicherheitsschrank | Beispiele |
---|---|---|---|---|---|---|
1 | H224 | Extrem entzündbar | < 23 °C Bis ≤ 35°C | 20 kg, davon bis 10 kg extrem entzündbar | > 200 kg | Diethylether, Acetaldehyd |
2 | H225 | Leicht entzündbar | < 23 °C Bis ≤ 35°C | 20 kg, davon bis 10 kg extrem entzündbar | > 200 kg | Ethanol, Aceton, Isopropylalkohol |
3 | H226 | Entzündbar | ≥ 23 °C bis ≤ 60 °C | 100 kg | > 1.000 kg | Benzin |
4 | Brennbar | 1.000 kg | 1.000 kg | 1.000 kg | Diesel, Heizöl |
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) spiegeln die aktuellen Anforderungen in Bezug auf Sicherheitstechnik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie Arbeitswissenschaft bezüglich des Umgangs und der Bereitstellung von Gefahrstoffen wider.
Lagerung von Gefahrstoffen, z. B. von brennbaren Flüssigkeiten in ortsfesten Behältern (TRGS 509)
Lagerung von Gefahrstoffen, z. B. von brennbaren Flüssigkeiten in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510)
Lagerung von Gefahrstoffen, z. B. von brennbaren Flüssigkeiten für Tankstellen und Befüllanlagen (TRGS 3151)
In Arbeitsbereichen ist die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten auf die für den täglichen Betrieb erforderliche Menge zu beschränken (Tages- oder Schichtbedarf). Mengen, die den Bedarf eines Tages übersteigen, müssen in speziellen Lager- oder Vorratsräumen untergebracht werden. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist nur zulässig, wenn ein Sicherheitsschrank für die Lagerung genutzt wird.
Wichtig: Für Lageranlagen mit mehr als 10.000 l sowie für Abfüllanlagen mit einer Umschlagkapazität von mehr als 1.000 l pro Stunde entzündbarer Flüssigkeiten besteht Erlaubnispflicht (§ 18 BetrSichV).
Entzündbare Flüssigkeiten müssen in geschlossenen Verpackungen und Behältern aufbewahrt werden, die ein unbeabsichtigtes Austreten des Inhalts ausschließen. Um eine Leckage zu verhindern, ist besondere Vorsicht geboten: Zerbrechliche Gefäße dürfen nicht beschädigt werden oder versehentlich herunterfallen.
Folgende Fassungsvolumina dürfen nicht überschritten werden:
Fassungsvermögen von maximal 2,5 l pro Behälter bei zerbrechlichen Behältern
Fassungsvermögen von maximal 10 l pro Behälter bei nicht zerbrechlichen Behältern
Das Material der Lagervorrichtung muss für die Lagerung geeignet sein. Heißt: Raue und leicht brennbare Oberflächen sind ungeeignet. Für den Fall einer Leckage müssen Systeme vorhanden sein, die auslaufende Stoffe sofort identifizieren und auffangen. Die Auffangwanne muss mindestens das Volumen des größten Behälters fassen.
Achtung: Auch leere, ungereinigte Behälter müssen mit den gleichen Sicherheitsvorkehrungen behandelt werden wie gefüllte.
Lagerräume speziell für entflammbare Flüssigkeiten sind als separate Brandschutzabschnitte konzipiert, so dass auch größere Mengen im Betrieb gelagert werden können.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 510) stellen erhöhte Anforderungen an Lagerräume, um die Sicherheit von Mitarbeitenden, Dritten und der Umwelt sicherzustellen. Der Zugang zu diesen Lagerstätten ist ausschließlich befugtem Personal vorbehalten, das entsprechend einer Betriebsanweisung unterwiesen sein muss. Zudem ist die Nutzung der Räume ausschließlich für Lagerzwecke vorgesehen.
Um eine Brandübertragung zu verhindern, müssen Lagerräume folgende Anforderungen erfüllen:
Ein Lagerraum muss von den angrenzenden Räumlichkeiten mindestens feuerhemmend (Feuerwiderstandsdauer von mindestens 30 Minuten) abgetrennt sein.
Die Ausstattung mit Feuerlöschmitteln ist obligatorisch. Bei einer Lagermenge von 20 Tonnen oder mehr ist eine automatische Feuerlöschanlage erforderlich.
Eine ausreichende Belüftung des Lagerbereichs muss gewährleistet sein, wobei je nach betrieblichen Gegebenheiten technische oder natürliche Lüftungssysteme (z. B. Fenster) infrage kommen. Detaillierte Vorgaben zur Belüftung finden sich in der TRGS 722.
Die Lagertüren müssen mit Warnschildern wie „Zutritt verboten“, „Keine offene Flamme“ und „Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre“ gekennzeichnet sein und in Fluchtrichtung öffnen.
Unsere Brandschutzlager mit Doppelrahmenbauweise bieten sicheren F 90 Brandschutz von innen und außen und erfüllen damit höchste Sicherheitsstandards.
In einem Arbeitsraum ist es erlaubt, einen speziellen Sicherheitsschrank zu platzieren, um den Transportweg von Gefahrstoffen zu verkürzen. Diese Schränke benötigen keine eigene Beleuchtung. Stattdessen muss die Raumbeleuchtung stark genug sein, um das Innere des Schrankes gut auszuleuchten. Das Material muss für die Lagerung der betreffenden Stoffe geeignet sein.
Sicherheitsschränke müssen:
feuerbeständig sein,
Türen besitzen, die selbstschließend und abschließbar sind,
im Inneren mit einer Auffangwanne versehen sein,
mit einem geeigneten Lüftungssystem (Be- und Entlüftung) ausgestattet sein und
sicherstellen, dass sie bei einem Brand für 90 Minuten keine zusätzliche Brandquelle darstellen.
Bei einer unsachgemäßen Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten kann es zu Bränden und Explosionen kommen, die nicht nur Sachschäden anrichten, sondern auch die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden gefährden können.
Um dies zu vermeiden, sind folgende Lagerplätze – dies umfasst auch kurzzeitiges Abstellen – unzulässig:
Verkehrs- und Fluchtwege
Bereiche, in denen es zu starker Erhitzung oder unkontrollierter Ausbreitung kommen kann
Räumlichkeiten, die primär dem Aufenthalt von Mitarbeitenden dienen, wie beispielsweise Sanitärräume oder Pausenbereiche
Wichtig: Die Zusammenlagerung brennbarer Flüssigkeiten mit anderen gefährlichen Arbeitsstoffen ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Wann und wie eine Zusammenlagerung von Gefahrstoffen möglich ist, ist in der TRGS 510 geregelt.
Gefahrstoffe dürfen nur an dafür geeigneten Orten gelagert werden. Welche Einschränkungen es bei der Lagerung in Gebäuden, im Freien sowie in privaten Haushalten gibt, erfahren Sie im Folgenden.
Die Lagerung entzündbarer, leicht entzündbarer und extrem entzündbarer Flüssigkeiten in Arbeitsräumen ist nur zulässig, wenn das mit dem Schutz der Versicherten vereinbar ist (TRGS 510). Zudem hat die Lagerung in besonderen Einrichtungen zu erfolgen, die dem Stand der Technik entsprechen.
Die Stadler Fahrzeuge AG ist seit mehr als 6 Jahrzehnten bekannt durch die Produktion von Schienenfahrzeugen für den Personenverkehr. Gegründet in Zürich verfügt Stadler heute über ein großes Netzwerk an Niederlassungen im europäischen Raum und den USA. Das Werk in Altenrhein (Kanton St. Gallen) gilt als Kompetenzzentrum für Doppelstock-Triebzüge. Außerdem werden hier unter anderem Straßenbahnen für den Schweizerischen Markt gefertigt. In der Produktion kommen regelmäßig brennbare Flüssigkeiten zum Einsatz, die schnell zugänglich sein müssen.
Mehr zur Case Study „Lager für brennbare Flüssigkeiten innerhalb der Produktion der Stadler AG“.
Für die Lagerung im Außenbereich ist normalerweise die vorhandene natürliche Belüftung ausreichend. Die für den Brandschutz vorgeschriebenen Sicherheitsabstände orientieren sich an den Außengrenzen der ortsbeweglichen Behälter:
Gesamtlagermenge mehr als 200 kg und weniger als 1.000 kg - Abstand mindestens 5 m vom Gebäude
Gesamtlagermenge ab 1000 kg - Abstand mindestens 10 m vom Gebäude
Rückhalteeinrichtungen im Freien müssen mit absperr- oder abschaltbaren Vorrichtungen zur Entfernung von Wasser versehen sein und dürfen ausschließlich zu diesem Zweck verwendet werden. Die Absperreinrichtungen müssen auch im Falle eines Brandes funktionsfähig sein. Abläufe sind generell untersagt. Kontaminiertes Wasser muss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Wasserrecht behandelt werden.
Im privaten Bereich ist man in der Regel bestrebt, einen begrenzten Vorrat an Kraftstoff, sei es Benzin oder Diesel, zu halten. Dabei gibt es allerdings klar definierte Grenzen. In Garagen mit einer Fläche von bis zu 100 Quadratmetern ist es gestattet, höchstens 20 Liter Benzin oder Diesel zu bevorraten. Für die Lagerung werden Metallkanister anstelle von Kunststoffbehältern empfohlen. Diese Begrenzung auf 20 Liter gilt auch für die Lagerung in Kellerräumen, sofern diese dafür geeignet sind. Das heißt: Es ist auf eine ausreichende, in Bodennähe wirksame Lüftung zu achten.
Die Prävention von Bränden spielt eine entscheidende Rolle bei der Handhabung entzündbarer Flüssigkeiten, um die Bildung und Entflammung gefährlicher Gasgemische oder gar Explosionen zu verhindern. Durch den Einsatz von Belüftungssystemen, die ständig für Frischluft sorgen und so die Ansammlung von Gasen verhindern, sowie durch Explosionsschutzdokumente wird dieser Gefahr entgegengewirkt. In Fällen, in denen das Entstehen solcher Atmosphären nicht vollständig verhindert werden kann, müssen explosionsgefährdete Zonen klar abgegrenzt werden.
Lesetipp: Mehr zum Thema Ex-Schutz lesen Sie in unserem verlinkten Magazinbeitrag.
Um das unbemerkte Eindringen von Gefahrstoffen, insbesondere flüssigen Substanzen, in Spalten oder Schächte zu verhindern, ist es wichtig, Fugen und Ritzen sorgfältig abzudichten oder Barrieren einzusetzen, die ihre Ausbreitung blockieren. DENIOS bietet Leckagewannen sowie Flüssigkeitsbarrieren, Abdichtstopfen, Dichtmittel und Leckage-Auffangplanen für den Notfall. Für zusätzliche Sicherheit hat DENIOS das SpillGuard® Leckage-Erkennungssystem entwickelt, das bei Leckagen akustisch warnt.
Bei unbeabsichtigter Freisetzung von Gefahrstoffen, beispielsweise durch Leckage bei Behälterbruch, können hohe Expositionen nicht ausgeschlossen werden. Als Teil der persönlichen Schutzausrüstung sollten geeignete Schutzhandschuhe ebenso wie Bindemittel bereitgehalten werden, um die Stoffe sicher aufzunehmen.
Wichtig: Es ist sehr wichtig, dass alle Mitarbeitenden, die mit brennbaren Stoffen arbeiten, regelmäßig eine spezielle Sicherheitsunterweisung erhalten.
Die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen bei der Handhabung und Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten ist zwar wesentlich, aber nicht allein ausschlaggebend. Eine ständige verantwortungsvolle Handlungsweise aller Personen, die mit entzündbaren Materialien umgehen, ist ebenso entscheidend. Angesichts des hohen Risikos schwerer Brände kann bereits ein Augenblick der Unachtsamkeit oder Nachlässigkeit ernsthafte Folgen haben.
Das DENIOS Leckage-Notfall-Training schult Ihre Mitarbeitenden im sicheren Umgang mit ausgelaufenen Flüssigkeiten. Das Training soll ihnen das sichere Gefühl geben, für den Notfall vorbereitet zu sein. Mehr zum Thema Gefahrstofflagerung und Brandschutz lesen Sie in unserem Magazin.
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