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Betriebsanweisung für Gefahrstoffe nach §14 GefStoffV erstellen (inklusive Vorlage)

Im hektischen Arbeitsalltag kann beim Umgang mit Gefahrstoffen schnell etwas passieren - eine ätzende Säure kommt mit der Haut eines Mitarbeitenden in Berührung oder eine Leckage gefährdet das Grundwasser. Eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe soll genau solche Zwischenfälle durch klare Anweisungen und Verhaltensregeln minimieren. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie rechtssichere Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe nach § 14 GefStoffV einfach selbst erstellen können und erhalten neben einer Vorlage auch Experten-Tipps für die Vermittlung der Inhalte im Unternehmen.

Definition: Was ist eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe?

Eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe ist eine besondere Art von Betriebsanweisung, die den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen in einem Betrieb regelt. Sie dient als Leitfaden für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen zu tun haben, um Gefährdungen und Unfälle vorzubeugen und die Arbeitssicherheit und den Umweltschutz zu gewährleisten. Die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe muss schriftlich abgefasst und den Beschäftigten jederzeit zugänglich sein. Eine mündliche Anweisung reicht nicht aus. Außerdem gilt eine Betriebsanweisung nur für einen abgegrenzten Bereich, zum Beispiel für den Umgang mit einem Gefahrstoff oder für ein bestimmtes Verfahren.

Beispiel Allgemeine Betriebsanweisung

Beispiel für eine allgemeine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe: Wichtige Informationen für die Tätigkeit mit Gefahrstoffen

Ist eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe Pflicht?

Nach §14 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist jedes Unternehmen verpflichtet, auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV für jeden im Betrieb vorhandenen Stoff (z. B. auch Reinigungsmittel) eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren. Unternehmen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Warum ist die Betriebsanweisung für den Umgang mit Gefahrstoffen so wichtig?

Die Betriebsanweisung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument für den richtigen und sicheren Umgang mit Gefahrstoffen und hat folgende Bedeutung:

  • Sicherheit im Arbeitsalltag: Durch klare Anweisungen und Richtlinien wissen die Mitarbeitenden genau, wie sie mit bestimmten Gefahrstoffen umzugehen haben. Das verringert das Risiko von Unfällen und Gesundheitsschäden.

  • Schutz von Mensch und Umwelt: Der unsachgemäße Umgang mit Gefahrstoffen kann nicht nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch die Umwelt schädigen. Betriebsanweisungen minimieren mögliche Gefahren und tragen so zum Umweltschutz bei.

  • Gesundheitsschutz: Die langfristige Exposition gegenüber Gefahrstoffen kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Betriebsanweisungen helfen, solche Gefährdungen zu erkennen und vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen.

Fallbeispiel: Auslaufen von Chemikalien in einem Labor

Szenario: In einem Chemielabor wird mit einer Vielzahl von Gefahrstoffen gearbeitet, darunter auch ätzende und giftige Chemikalien. Ein Mitarbeitender bemerkt, dass eine Flasche mit einer ätzenden Chemikalie (Schwefelsäure), umgefallen und ausgelaufen ist. Die Chemikalie beginnt auf der Arbeitsfläche zu reagieren und setzt Dämpfe frei. Da es für den Gefahrstoff eine Betriebsanweisung gibt, weiß der Mitarbeitende, was zu tun ist.

Maßnahmen:

  1. Sofortige Reaktion: Der Mitarbeitende aktiviert den Notfallplan, indem er den Alarm auslöst und alle im Labor anwesenden Personen informiert.

  2. Sicherheit geht vor: Die Türen zum Labor werden geschlossen und alle Mitarbeitenden verlassen das Labor sowie (je nach Ausmaß) den Gebäudeteil.

  3. Notfallausrüstung: Ein speziell geschultes Notfallteam legt die notwendige Schutzausrüstung an, darunter Atemschutzmasken, Schutzbrillen und Chemikalienschutzanzüge.

  4. Beurteilung der Situation: Das Team betritt das Labor, um die Situation zu beurteilen und festzustellen, wie viel Chemikalie ausgetreten ist und wie sie am besten neutralisiert und entfernt werden kann.

  5. Neutralisierung: Das Team verwendet spezielle Neutralisierungsmittel, um die Chemikalie unschädlich zu machen, und sorgt für eine gründliche Reinigung des betroffenen Bereichs.

  6. Belüftung: Das Labor wird ausreichend belüftet, um alle Dämpfe und Gase zu entfernen.

  7. Bericht und Überprüfung: Es wird ein detaillierter Bericht über den Vorfall erstellt. Die Ursache der Leckage wird untersucht und es werden Maßnahmen ergriffen, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden.

Ergebnis: Durch das schnelle und effektive Handeln des Personals und der Einsatzkräfte wird eine größere Katastrophe verhindert. Der Vorfall führt zu einer Überprüfung der Sicherheitsprotokolle und -einrichtungen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu verbessern.

Was ist der Unterschied zwischen einer Betriebsanweisung für Gefahrstoffe und einem Sicherheitsdatenblatt?

Der Unterschied zwischen einem Sicherheitsdatenblatt und einer Betriebsanweisung für Gefahrstoffe liegt in ihren Funktionen und Zielgruppen.

  1. Das Sicherheitsdatenblatt wird vom Hersteller zur Verfügung gestellt und enthält detaillierte technische Informationen über einen Gefahrstoff, einschließlich Handhabung, Lagerung und Entsorgung, und richtet sich an Fachleute.

  2. Die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe wird vom Unternehmen auf der Grundlage des Sicherheitsdatenblattes erstellt. Sie ist betriebsspezifisch, kürzer, prägnanter und gibt den Beschäftigten konkrete Handlungsanweisungen für den sicheren Umgang mit dem Stoff.

Beide sind für die Sicherheit am Arbeitsplatz unerlässlich.

Wann muss eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe erstellt werden?

Eine schriftliche Betriebsanweisung ist immer erforderlich, bevor ein eine beschäftigte Person mit einem bestimmten Stoff arbeitet, um ihn über die Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln zu informieren.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis kommen, dass von einem Gefahrstoff aufgrund seiner Eigenschaften oder der verwendeten Stoffmenge nur eine geringe Gefährdung für die Beschäftigten ausgeht, kann auf eine gesonderte Betriebsanweisung für Gefahrstoffe verzichtet werden.

Welche rechtlichen Vorschriften regeln die Erstellung der Betriebsanweisung für Gefahrstoffe?

In § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) heißt es in Bezug auf Maßnahmen zum Arbeitsschutz im Unternehmen allgemein:

„Den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen.“

Neben dem Arbeitsschutzgesetz (§§ 4,9,12 und 15 ArbSchG) und der Gefahrstoffverordnung (§ 14 GefStoffV) bilden weitere Gesetze und Verordnungen den rechtlichen Rahmen für Gefahrstoff-Betriebsanweisungen. Hier ein Überblick:

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §§ 4, 6, 9 und 12

Die BetrSichV dient der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Die genannten Bestimmungen betreffen die Anforderungen an die Verwendung von Arbeitsmitteln in Bereichen mit gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre, die Inspektion von Arbeitsmitteln, zusätzliche Schutzmaßnahmen sowie die Anweisung und besondere Beauftragung von Mitarbeitenden.

PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) § 3

Die PSA-BV regelt die Unterweisungspflicht des Arbeitgebers bei der Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen im Unternehmen.

Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) §§ 2 und 4:

Die DGUV Vorschrift regelt in den genannten Paragraphen die Grundpflichten des Unternehmers und die Informationspflichten gegenüber den Beschäftigten. Der Unternehmer ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten über die relevanten Inhalte der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und Regeln informiert sind.

Wer erstellt die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe?

Die Verantwortung für die Erstellung einer Betriebsanweisung beim Umgang mit Gefahrstoffen liegt beim Arbeitgeber. Nach § 14 GefStoffV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung zur Verfügung steht, die die Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV berücksichtigt und in einer für die Beschäftigten verständlichen Sprache abgefasst ist. Sie ist bei Änderungen zu aktualisieren. Der Unternehmer muss die Betriebsanweisung jedoch nicht selbst erstellen, sondern kann diese Pflicht auf eine andere Person übertragen.

Die konkreten Anforderungen der GefStoffV werden in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), insbesondere in der TRGS 555, die sich mit Betriebsanweisungen und Mitarbeiterinformationen befasst, näher ausgeführt. Dort heißt es unter Nummer 3.1 Absatz 5:

"Verantwortlich für die Erstellung von Betriebsanweisungen ist der Arbeitgeber. Er kann sich dabei von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten oder anderen Fachleuten (z. B. Arbeitsschutzbehörden, Unfallversicherungsträger, Beratungsfirmen) beraten lassen."

In den Regeln ist nicht festgelegt, wer die Betriebsanweisung erstellen darf. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Arbeitsmediziner unterstützen den Erstellungsprozess jedoch in beratender Funktion. Denkbar ist auch, dass die von der Betriebsanweisung betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Vorgesetzten aus den jeweiligen Arbeitsbereichen in die Erstellung eingebunden werden, da sie über einschlägige Praxiserfahrung verfügen.

Academy

Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV – mit Schwerpunkt Umgang und Lagerung (Modul 3b)

Im Praxisseminar "Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV - mit Schwerpunkt Umgang und Lagerung (Modul 3b)" der DENIOS Academy lernen Sie unter anderem, wie Sie Betriebsanweisungen erstellen.

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Inhalt: Was steht in der Betriebsanweisung für Gefahrstoffe?

Wenn Sie für Ihren Betrieb eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe erstellen wollen, stellt sich die Frage, wie diese aufgebaut sein soll, welche Inhalte dargestellt werden müssen und woher Sie die Informationen dafür bekommen.

Aufbau von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe

Eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe sollte nach den Vorgaben der TRGS 555 Kapitel 3.2.1, bestimmte Angaben enthalten. Auch wenn der Aufbau nicht genau vorgeschrieben ist, haben sich die folgenden Punkte in der Praxis bewährt:

Kopf-Bereich

Eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe sollte eine laufende Nummer oder ein Ordnungsmerkmal, das Datum zur Unterscheidung verschiedener Versionen, den Namen des Verantwortlichen oder des Erstellers und den spezifischen Arbeitsbereich, für den sie gilt, enthalten.

Arbeitsbereich, Arbeitsplatz, Tätigkeit

Hier wird der Anwendungsbereich der Betriebsanweisung festgelegt. Es wird genau beschrieben, in welchem Bereich, an welchem Arbeitsplatz und bei welcher Tätigkeit die Gefahrstoffe verwendet werden. Dies gibt den Beschäftigten einen klaren Kontext und hilft ihnen zu verstehen, wann und wo sie die Anweisungen befolgen müssen.

Hinweis: Für Arbeitsplätze und Tätigkeiten mit ähnlichen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen kann eine gemeinsame Betriebsanweisung erstellt werden

Bezeichnung der Gefahrstoffe

In diesem Abschnitt werden alle Gefahrstoffe, mit denen gearbeitet wird, namentlich aufgeführt. Es ist wichtig, die genaue Bezeichnung und gegebenenfalls die CAS-Nummer anzugeben, um Verwechslungen zu vermeiden.

Gefahren für Mensch und Umwelt

Hier werden die in der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV in Verbindung mit TRGS 200 und TRGS 400 ermittelten möglichen Gefährdungen, die von den Gefahrstoffen ausgehen, detailliert - auch unter Verwendung von Gefahrenpiktogrammen - beschrieben. Dazu kann gehören, welche Gesundheitsgefahren bestehen, welche Auswirkungen auf die Umwelt auftreten können und welche sonstigen Gefahrenpotentiale bestehen.

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Dieser Abschnitt gibt Hinweise auf Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln zur Minimierung der oben genannten Gefährdungen. Die Maßnahmen sind entsprechend der TOP-Hierarchie (technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen und persönlichen Maßnahmen) zu beschreiben. Dies kann das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung, das Befolgen bestimmter Arbeitsverfahren oder das Beachten von Sicherheitsprotokollen umfassen.

Verhalten im Gefahrenfall

Für den Fall, dass es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Unfall oder einer gefährlichen Situation (z. B. Leckage oder Explosion) kommt, gibt dieser Abschnitt klare Anweisungen, wie sich die Mitarbeitenden zu verhalten haben und welche Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind. Dies kann das Abschalten von Maschinen, das Verlassen des Arbeitsbereichs oder das Alarmieren von Rettungskräften beinhalten.

Erste Hilfe

In diesem Abschnitt werden Erste-Hilfe-Maßnahmen beschrieben, die bei Unfällen oder Verletzungen durch Gefahrstoffe zu ergreifen sind. Dazu kann das Anlegen eines Verbandes, das Ausspülen der Augen mit einer Augendusche oder das Rufen eines Notarztes gehören. Darüber hinaus sollten Hinweise auf Ersthelfer, Notrufnummern und Erste-Hilfe-Einrichtungen gegeben werden.

Sachgerechte Entsorgung von Gefahrstoffen

Schließlich wird in diesem Abschnitt beschrieben, wie Arbeitsmittel und andere kontaminierte Materialien nach ihrer Verwendung sicher und umweltgerecht zu entsorgen sind. Hier können unter anderem Hinweise auf betriebliche Sammelstellen gegeben werden.

Fußzeile

Der Vorgesetzte oder Unternehmer gibt durch seine Unterschrift die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe frei.

Hinweis: Es reicht nicht aus, Ihre Beschäftigten nur mit der Betriebsanweisung für Gefahrstoffe vertraut zu machen. Sie müssen auch die Techniken und Verfahren zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen erlernen. Diese Informationen können in Einzelbetriebsanweisunen dokumentiert oder in der allgemeinen Betriebsanweisung ergänzt werden.

Woher stammen die Informationen für die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe?

Die Erstellung von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe erfordert den Zugriff auf eine Vielzahl von Informationsquellen. Diese Quellen liefern detaillierte Daten und Informationen über die Eigenschaften, die Risiken und den sicheren Umgang mit den jeweiligen Gefahrstoffen.

Die wichtigsten Informationsquellen sind:

  • Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe: Der Inhalt der Betriebsanweisung für Gefahrstoffe ergibt sich unter anderem aus der Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe. Sie enthält unter anderem die Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie mögliche Schutzmaßnahmen.

  • Stoffkennzeichnungen: Auf Verpackungen und Behältern von chemischen Produkten finden sich häufig Stoffkennzeichnungen. Diese geben Auskunft über die vom Stoff ausgehenden Gefahren und enthalten Piktogramme, Signalwörter sowie Gefahren- und Sicherheitshinweise.

  • Sicherheitsdatenblätter: Wie bereits erwähnt, enthalten Sicherheitsdatenblätter detaillierte Informationen über den Stoff, seine Handhabung, Lagerung und Entsorgung sowie über Schutzmaßnahmen und bilden damit die Grundlage für die Erstellung von Betriebsanweisungen.

  • Stoffdatenbanken: Es gibt spezialisierte Datenbanken, die umfangreiche Informationen zu verschiedenen Gefahrstoffen bieten. Ein prominentes Beispiel ist die Datenbank GESTIS, die vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung betrieben wird. Hier können Unternehmen spezifische Daten zu einem Stoff, seinem Gefahrenpotenzial und zu Schutzmaßnahmen abrufen. Auch die Datenbank „International Chemical Safety Cards“ bietet wichtige Sicherheitsinformationen zu Chemikalien in übersichtlicher Form.

  • Fachliteratur: Fachbücher und wissenschaftliche Publikationen bieten oft vertiefte Informationen über bestimmte Gefahrstoffe, ihre Eigenschaften und die damit verbundenen Risiken. Sie können auch Hinweise zum sicheren Umgang und zu aktuellen Forschungsergebnissen enthalten.

  • Internet: Das Internet ist eine umfangreiche Informationsquelle, die sowohl offizielle Dokumente und Richtlinien als auch Erfahrungsberichte und Fachdiskussionen enthält. Auch Informationen über neue Stoffe und Stoffkombinationen sind hier zu finden. Es ist jedoch wichtig, bei der Internetrecherche kritisch zu sein und sicherzustellen, dass die Informationen aus zuverlässigen und anerkannten Quellen stammen.

Darüber hinaus sollten weitere Quellen wie Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsanleitungen der Hersteller, sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Regeln bei der Erstellung von Betriebsanweisungen berücksichtigt werden. Nur so erhalten Sie und die Beschäftigten in Ihrem Unternehmen ein umfassendes und genaues Bild über den Gefahrstoff und die damit verbundenen Risiken.

Farbe und Form: So gewährleisten Sie die Verständlichkeit der Betriebsanweisung

Damit der Inhalt der Betriebsanweisung für Gefahrstoffe auch verstanden wird, sollten Sie sich bei der Erstellung an einigen bewährten Standards bezüglich Farbe, Form und Sprache orientieren. Gesetzliche Vorgaben für die optische Gestaltung gibt es jedoch nicht.

  1. Betriebsanweisungen werden in der Regel im Format DIN A4 zur Verfügung gestellt. Wenn an bestimmten Arbeitsplätzen das Format A3 besser lesbar ist, sollte dieses Format genutzt werden.

  2. Der Umfang einer Betriebsanweisung sollte für den Anwender angemessen sein. Er sollte 1 bis 2 DIN A4-Seiten nicht überschreiten.

  3. Es ist wichtig, dass die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe in einer einfachen Sprache verfasst ist, die für alle Benutzer zugänglich und verständlich ist. Es geht darum, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren und die Informationen so darzustellen, dass sie schnell und effizient aufgenommen werden können. Dies kann unter Umständen bedeuten, dass eine Betriebsanweisung für nicht deutschsprachiges Personal übersetzt werden muss.

  4. Fachausdrücke und Fremdwörter können eine Herausforderung darstellen. Obwohl sie unter Gefahrstoffexperten geläufig sind, können sie für andere verwirrend sein. Wenn sie verwendet werden müssen, ist es wichtig, sie klar und verständlich zu erklären, um Missverständnisse und Fehler zu vermeiden.

  5. Gefahrstoff-Betriebsanweisungen sind so konkret wie möglich zu formulieren, damit sie in der Praxis leicht umgesetzt werden können. Unbestimmte Begriffe wie eventuell, möglichst, üblich, regelmäßig sollten beispielsweise nicht verwendet werden.

  6. Gefahrstoffsymbole und Piktogramme stellen die Verbindung zur Sicherheitskennzeichnung im Unternehmen her und verbessern die Verständlichkeit. Bildliche Darstellungen erleichtern das schnelle Erfassen von Informationen. Sie überbrücken Sprachbarrieren und stellen sicher, dass die Betriebsanweisung unabhängig von Sprachkenntnissen einem breiten Publikum zugänglich ist. Deshalb werden in Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe Verbots- und Gebotszeichen oder Hinweisschilder nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A 1.3 verwendet.

  7. Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe sind in der Regel mit einem orangefarbenen oder roten Rahmen versehen. So werden sie von den Beschäftigten wahrgenommen und wiedererkannt.

FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe.

Warum ist die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Betriebsanweisung notwendig?

Auch wenn eine Betriebsanweisung zeitlich unbegrenzt gültig ist: Eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Betriebsanweisung für Gefahrstoffe gemäß § 14 GefStoffV stellt sicher, dass sie immer den aktuellen Anforderungen entspricht und die Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten wirksam bleiben. Außerdem wird so gewährleistet, dass die Mitarbeitenden des Unternehmens über die aktuellen Gefahrensituationen informiert sind.

Die dynamische Natur von Arbeitsumgebungen, insbesondere in Bereichen, in denen mit Gefahrstoffen hantiert wird, erfordert ständige Wachsamkeit. Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe müssen aktualisiert oder ersetzt werden, wenn

  • neue Gefahrstoffe zum Einsatz kommen,

  • sich die Bedingungen der Tätigkeit ändern (z. B. Änderung des Verfahrens) oder

  • Gesetze und/oder Verordnungen angepasst werden.

Tipp: Es empfiehlt sich, nach der Freigabe der Betriebsanweisung für Gefahrstoffe einen Termin für die regelmäßige Überprüfung festzulegen, um eventuelle Änderungen (z. B. durch neue Gesetze) zu ergänzen.

Wie bringe ich den Mitarbeitenden die Inhalte der Betriebsanweisung für Gefahrstoffe näher?

Sie haben mehrere Möglichkeiten, den Inhalt der Betriebsanweisung für Gefahrstoffe den Beschäftigten zu vermitteln. Zum einen können Sie ihnen das Dokument einfach aushändigen und sich den Empfang bestätigen lassen.

Zum anderen können Sie die Betriebsanweisung im Rahmen einer Unterweisung ausführlich erläutern und Fragen dazu beantworten. Durch die Integration der Betriebsanweisung in Unterweisungen wird sichergestellt, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Betriebsanweisung tatsächlich wahrnehmen, verstehen und im Arbeitsalltag umsetzen. Praktische Übungen und Fallbeispiele, bei denen die Mitarbeitenden die Anweisungen in simulierten Szenarien anwenden müssen, sind dabei aus lernpsychologischer Sicht sehr effektiv.

Ziel ist es, das Bewusstsein für die konkreten Gefährdungen und die Bedeutung der Betriebsanweisung für Gefahrstoffe zu schärfen.

Wo sind die Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe auszulegen oder auszuhängen?

Die fertigen Gefahrstoff-Betriebsanweisungen sind an geeigneten Stellen im Unternehmen auszuhängen (Betriebsaushänge) oder auszulegen, so dass sie von den Beschäftigten jederzeit gelesen werden können. In der Regel sind die Betriebsanweisungen an den Arbeitsplätzen auszuhängen, an denen mit Gefahrstoffen gearbeitet wird. Es muss sichergestellt sein, dass die Beschäftigten die für sie relevanten Betriebsanweisungen jederzeit einsehen können.

Hinweis: Eine Online-Version der Betriebsanweisung im Intranet ist nur als zusätzliches Informationsangebot zu verstehen und sollte die gedruckte Version nicht ersetzen.

Vorlage für eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe

Die Erstellung einer Betriebsanweisung für Gefahrstoffe ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die Zeit und Geduld erfordert – und oft ist es, wie Sie gesehen haben, mit einer Betriebsanweisung allein nicht getan.

Muster und Vorlagen für Betriebsanweisungen zum Umgang mit Gefahrstoffen nach § 14 GefStoffV werden von verschiedenen Organisationen wie den Berufsgenossenschaften auf deren Internetseiten zur Verfügung gestellt. Diese Musterdokumente können als Grundlage für die Erstellung betriebsspezifischer Betriebsanweisungen dienen.

DENIOS bietet auch eine Vorlage für eine Gefahrstoff-Betriebsanweisung an. Diese Word-Vorlage kann dann mit den üblichen Textverarbeitungsprogrammen an die spezifischen Gegebenheiten und Anforderungen Ihres Betriebes angepasst werden.

Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe – so unterstützt DENIOS Sie

Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe regeln das Verhalten der Beschäftigten und klären über den Umgang mit gefährlichen Stoffen im Unternehmen auf. Sie spielen eine entscheidende Rolle für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden und sind somit praktizierter Arbeitsschutz.

Überprüfen Sie die Betriebsanweisungen in Ihrem Betrieb regelmäßig und aktualisieren Sie sie bei Bedarf. Für die Erstellung einer perfekten Betriebsanweisung für Gefahrstoffe können Sie unser kostenloses Muster nutzen. Darüber hinaus unterstützt Sie DENIOS in Sachen Arbeitssicherheit und Betriebsausstattung unter anderem mit Betriebsaushängen und zahlreichen weiteren Produkten für die Sicherheit Ihres Personals.

Wissen zum Thema

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