Helmlampen und Handleuchten ergänzen nahtlos das DENIOS Sortiment an Schutzhelmen und sollten in keiner PSA fehlen. Helmlampen, Stableuchten, Handleuchten oder spezielle Produkte für den Ex-Bereich bilden das Angebot.
Helmleuchten und Stirnlampen lassen sich einfach an Helme montieren und zählen sogar zur offiziellen Ausrüstung von Feuerwehr und Polizei. Bis zu 120 Meter weit leuchten die kraftvollen und robusten Einsatzhelfer. Die Batterien sind für eine Leuchtdauer von bis zu 32 Stunden ausgelegt. Wichtig zu beachten: Für den Ex-Bereich müssen geeignete Produkte verwendet werden.
Auch für die Beleuchtung am Arbeitsplatz gibt es eine Reihe von Normen und Regelungen. Bereits in der Arbeitsstättenverordnung ist geregelt, dass Arbeitsstätten möglichst ausreichend Tageslicht erhalten. Darüber hinaus ist für eine künstliche Beleuchtung zu sorgen, die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten zuträglich ist. Detaillierter wird es in den Arbeitsstättenrichtlinien, genauer in der ASR 3.4 "Beleuchtung" oder der EN 12464-1. Alle Fakten zum Thema Beleuchtung am Arbeitsplatz haben wir in unserem Ratgeber für Sie zusammengefasst. Hier erläutern wir auch alle wichtigen Begriffe zum Thema.
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