Die richtige Beleuchtung am Arbeitsplatz und im Büro ist nicht nur für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Belegschaft wichtig, sondern auch eine Frage der Sicherheit. Herrschen in Ihnen im Unternehmen die richtigen Lichtverhältnisse? In unseren FAQ zur optimalen Beleuchtung am Arbeitsplatz geben wir Ihnen hilfreiche Tipps – damit Sie beim Thema Arbeitsplatzbeleuchtung nicht im Dunkeln tappen!
Gutes Licht am Arbeitsplatz ist aus mehreren Gründen wichtig:
Die richtigen Lichtverhältnisse wirken sich positiv auf Gesundheit und Leistungsfähigkeit aus.
Es fördert Motivation, Konzentration, Effizienz und Wohlbefinden.
Gutes Licht hilft, Gefahrenquellen frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden.
Die richtige Beleuchtung entlastet die Augen und ermöglicht optimales Arbeiten.
Eine unzureichende Beleuchtung erhöht das Unfallrisiko erheblich. In einem zu dunklen Arbeitsumfeld werden potenzielle Gefahrenquellen schlechter wahrgenommen und die typischen SRS-Unfälle (Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle) sind schnell die unangenehme Folge. Bei schlechter Sicht lassen zudem Konzentration und Leistungsfähigkeit nach. Körperliche Beschwerden wie brennende Augen oder Kopfschmerzen beeinträchtigen dann nicht nur das Wohlbefinden, sondern wirken sich ebenso auf die Fehlerhäufigkeit im Arbeitsprozess aus. Achtung: Auch eine zu helle Beleuchtung kann zu Problemen führen, wenn Beschäftigte durch ungeeignete oder falsch ausgerichtete Leuchtkörper geblendet werden.
Unsere Infografik gibt Ihnen einen schnellen Überblick über die negativen Auswirkungen schlechter Beleuchtung am Arbeitsplatz:
Nach §§ 3 und 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) steht der Arbeitgeber in der Verpflichtung, Arbeitsplätze und Arbeitsstätten so einzurichten, dass keine gesundheitlichen Gefährdungen für die Beschäftigten bestehen. Das schließt ebenso eine den individuellen Sehaufgaben angemessene Beleuchtung am Arbeitsplatz mit ein. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ist festzustellen und regelmäßig zu überprüfen, ob die Arbeitsplätze im Betrieb passend ausgeleuchtet sind. Dies kann mit einem entsprechenden Messgerät (Luxmeter) festgestellt werden.
Weiterführende Informationen: § 3 ArbSchG und § 5 ArbSchG
Tageslicht am Arbeitsplatz steigert das Wohlbefinden und ist daher ein nicht zu vernachlässigender Aspekt bei der Beleuchtung von Arbeitsstätten. So sollten Arbeitsplätze, zum Beispiel im Büro, möglichst nah an einem Fenster eingerichtet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass das Glas die natürliche Lichtfarbe nicht verändert.
In der Praxis steht Tageslicht jedoch zeitlich und räumlich nicht immer in ausreichendem Maße zur Verfügung. Eine zusätzliche künstliche Beleuchtung ist daher in der Regel erforderlich. Diese besteht aus einer direkten Beleuchtung (z. B. Deckenleuchte), einer indirekten Beleuchtung (z. B. Wandstrahler) und einer Arbeitsplatzlampe (z. B. Schreibtischleuchte).
In unserem Onlineshop finden Sie alles, was Sie für die ideale Arbeitsplatzbeleuchtung benötigen – von Deckenleuchten über Standleuchten bis hin zur Maschinenbeleuchtung. Viele Produkte sind auch in ex-geschützter Ausführung erhältlich.
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt die grundsätzlichen Anforderungen an die Beleuchtung am Arbeitsplatz. Nach der ArbStättV müssen „Arbeitsstätten [...] möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und mit Einrichtungen für eine der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten angemessenen künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein.“
Diese allgemeinen Vorschriften an die Beleuchtung am Arbeitsplatz werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4 „Beleuchtung“ weiter konkretisiert. Bei der Planung der Beleuchtung ist außerdem die DIN EN 12464-1 zu beachten, welche die lichttechnischen Anforderungen für Arbeitsstätten nennt.
Einige zentrale Vorschriften zur Beleuchtung am Arbeitsplatz:
Zum Schutz der Mitarbeitenden bei Ausfall der normalen Beleuchtung ist eine Sicherheitsbeleuchtung in Arbeitsstätten vorzusehen.
Arbeitsräume sollten möglichst Tageslicht haben und eine Sicht nach draußen ermöglichen.
Pausen- und Aufenthaltsräume sowie Kantinen sollten vorzugsweise Tageslicht erhalten.
Die Lichtrichtung und die Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz sollten der jeweiligen Tätigkeit angepasst werden können, sowohl bei Tageslicht als auch bei künstlicher Beleuchtung.
Beleuchtungsanlagen dürfen die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährden.
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„Gleiches Licht für alle“ ist in Arbeitsstätten leider keine ausreichende Lösung. Denn wie viel Licht am Arbeitsplatz benötigt wird, hängt von der individuellen Sehaufgabe ab. Eine Allgemeinbeleuchtung sorgt zwar für eine gleichmäßige Ausleuchtung des gesamten Arbeitsraumes, berücksichtigt aber nicht den Beleuchtungsbedarf einzelner Raumabschnitte oder Arbeitsplätze. Anhang 1 der ASR A3.4 gibt die einzuhaltenden Mindestwerte der Beleuchtungsstärken und Farbwiedergabeindizes für die unterschiedlichen Bereiche an.
Tabelle: Beispiele für Mindestbeleuchtungsstärken in verschiedenen Arbeitsbereichen (Auszug aus Anhang 1 der ASR A3.4):
Arbeitsräume, Arbeitsplätze, Tätigkeiten | Beleuchtungsstärke lx | Farbwiedergabeindex Ra |
---|---|---|
Verkehrsflächen & Flure ohne Fahrzeugverkehr | 50 | 40 |
Verkehrsflächen & Flure ohne Fahrzeugverkehr im Bereich von Absätzen und Stufen | 100 | 40 |
Verkehrsflächen & Flure mit Fahrzeugverkehr | 150 | 40 |
Versand- & Verpackungsbereiche | 300 | 60 |
Lagerräume für gleichartiges oder großteiliges Lagergut | 50 | 60 |
Lagerräume mit Suchaufgabe bei nicht gleichartigem Lagergut | 100 | 60 |
Lagerräume mit Leseaufgaben | 200 | 60 |
Farbprüfung, Kontrolle | 1000 | 90 |
Laboratorien, Messplätze | 500 | 80 |
Zuschneiden, Nachbearbeiten, Kontrollarbeiten in der chemischen Kunststoff- & Gummiindustrie | 750 | 80 |
Herstellung von Werkzeugen & Schneidwaren in der Metallbearbeitung & -verarbeitung | 750 | 60 |
Oberflächenbearbeitung & Lackierung in der Metallbearbeitung &-verarbeitung | 750 | 80 |
Werkzeug-. Lehren- & Vorrichtungsbau, Präzisions- & Mikromechanik in der Metallbearbeitung & -verarbeitung | 1000 | 80 |
Lackieren: Ausbessern, Inspektion im Bereich Automobilbau | 1000 | 90 |
Kabel- & Drahtherstellung in der Elektro-Industrie | 300 | 80 |
Imprägnieren von Spulen, Galvanisieren in der Elektro-Industrie | 300 | 80 |
Grobe Montagearbeiten in der Elektro-Industrie, z. B. große Transformatoren | 300 | 80 |
Mittelfeine Montagearbeiten in der Elektro-Industrie, z. B. Schalttafeln | 500 | 80 |
Feine Montagearbeiten in der Elektro-Industrie, z. B. Telefone | 750 | 80 |
Sehr feine Montagearbeiten in der Elektro-Industrie, z. B. Messinstrumente | 1000 | 80 |
Elektronikwerkstätten, Prüfen, Justieren | 1500 | 80 |
Qualitätskontrolle in der Holzbearbeitung & -verarbeitung | 1000 | 90 |
An keiner Stelle des Arbeitsplatzes darf die Beleuchtungsstärke unter dem 0,6fachen der mittleren Beleuchtungsstärke liegen. Der niedrigste Wert darf nicht im Bereich der Hauptsehaufgabe liegen.
Sind Mindestwerte der Beleuchtungsstärke von über 500 Lux vorgeschrieben, müssen diese nicht zwingend am gesamten Arbeitsplatz, sondern nur auf den für die Sehaufgabe relevanten Teilflächen erreicht werden. Eine teilflächenbezogene Beleuchtung kann so zum Beispiel eingesetzt werden, wenn eine besondere Sehaufgabe vorliegt (Arbeiten mit kleinen Teilen, kurze Betrachtungszeiträume) oder auch, wenn eine Anpassung an das individuelle Sehvermögen der Beschäftigten notwendig ist. Hier empfiehlt sich zum Beispiel der Einsatz zusätzlicher Maschinenbeleuchtung oder Arbeitsplatzbeleuchtung.
Die folgende Infografik veranschaulicht beispielhaft die unterschiedlichen Beleuchtungsanforderungen in einer Werkshalle:
Es empfiehlt sich, Beleuchtungsanlagen von einer fachkundigen Person planen und warten zu lassen. Nach der Installation der Beleuchtungsanlage und der erforderlichen Einbrennzeit sollte die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch Kontrollmessungen überprüft werden. Eine regelmäßige Prüfung und Wartung ist darüber hinaus notwendig, um gegebenenfalls Veränderungen der lichttechnischen Parameter zu korrigieren sowie auftretende Verschmutzungen oder Beschädigungen zu beseitigen.
Damit die Beschäftigten bei der Arbeit nicht geblendet werden, sollten Leuchten und Leuchtmittel ausgewählt werden, die für eine geeignete Beleuchtungsstärke in den Arbeitsbereichen sorgen und unter Berücksichtigung der Betriebsbedingungen am Arbeitsplatz angebracht beziehungsweise positioniert werden.
Besonders hilfreich sind dabei Leuchten, die vielfältige Einstell- und Positionierungsmöglichkeiten bieten. In unserem Onlineshop finden Sie praktische Modelle für die Aufstellung im Büro, auf Zeichentischen oder in Werkstätten.
Um Blendung zu vermeiden, kann es zudem hilfreich sein, Helligkeitsunterschiede zwischen Blendquelle und Umgebung (z. B. durch helle Decken und Wände) sowie Reflexionen durch matte Oberflächen zu verringern.
Kommt es zum Ausfall der Allgemeinbeleuchtung, helfen eine Notbeleuchtung und mobile Handleuchten, um akute Gefahrensituationen zu vermeiden. Nach ArbStättV und ASR A3.4 können Sie zur Anbringung einer ausreichenden Notbeleuchtung verpflichtet sein. Bei der Planung sollten vor allem auch die Bestimmungen der DIN EN 1838 und DIN EN 13032-3 beachtet werden.
Die wichtigsten Begriffe der Lichttechnik werden im Folgenden kurz definiert.
Der Farbwiedergabeindex Ra, englisch Colour Rendering Index (CRI), gibt die Differenz zwischen der Farbwiedergabe eines Leuchtkörpers und der des natürlichen Tageslichts an. Natürliches Licht hat einen Farbwiedergabeindex von 100 Ra (maximaler Wert). Hat also ein Leuchtkörper einen Indexwert von 100 Ra, so entspricht die Farbwiedergabe dem natürlichen Tageslicht.
Die Lichtfarbe eines Leuchtkörpers wird in Kelvin (K) angegeben. Je höher der Kelvin-Wert, desto „kälter“ wird das Licht wahrgenommen. Die Farbtemperatur hat unterschiedliche Wirkungen auf den Menschen: Während beispielsweise warmweißes Licht als entspannend empfunden wird, wirkt tageslichtweißes Licht leistungsfördernd, da der menschliche Biorhythmus aktiviert wird.
Es gilt:
Lichtfarbe | Kelvin (K) |
---|---|
Warmweiß | < 3300 |
Neutralweiß | 3300 bis 5300 |
Tageslichtweiß | > 5300 |
Künstliches Licht ist Licht, welches durch künstliche Lichtquellen erzeugt wird, im Gegensatz zum Tageslicht, das als natürliche Lichtquelle gilt.
Leuchtdioden, kurz LEDs, beruhen auf dem Prinzip der Elektrolumineszenz und überzeugen durch ihre Langlebigkeit und geringe Umweltbelastungen.
Bis zu 50 Prozent des Energieverbrauchs in einem Unternehmen kann die Beleuchtung ausmachen. Bei der Suche nach passenden neuen Leuchtmitteln sollte man daher neben dem Preis vor allem auch auf den Aspekt der Energieeffizienz achten. Das schont nicht nur die Umwelt, sondern auf lange Sicht auch den Geldbeutel.
Lumen ist die Einheit des Lichtstroms – Strahlung die Lichtquellen in Form von sichtbarem Licht abgeben. Je höher der Lichtstrom, also der Lumen-Wert, desto heller das Leuchtmittel. Der Lichtstrom stellt die gesamte, in alle Richtungen von einer Lichtquelle in den Raum abgegebene sichtbare Strahlung dar.
Hier gibt es jedoch Unterschiede zwischen verschiedenen Leuchtmittel-Arten:
Herkömmliche Leuchtstoffröhren strahlen das Licht gleichmäßig nach allen Seiten ab. Hier ist der Einsatz von Reflektoren notwendig, um den Lichtstrom in die gewünschte Richtung zu lenken, was mit Helligkeitsverlusten verbunden ist.
Bei LEDs ist das nicht nötig, da ihr Lichtstrom naturgemäß nur in eine Richtung austritt. LED-Leuchtmittel sind also bei gleichem Lumen-Wert effektiv heller als herkömmliche Leuchtstoffröhren.
Auf der Beleuchtungsstärke (Lux) beruhen die Normen und Richtlinien, die es bei der korrekten Ausleuchtung von Arbeitsstätten zu beachten gilt. Sie gibt an, wie viel Licht effektiv auf eine Arbeitsfläche fällt – unabhängig vom Lumen-Wert der Leuchte.
Mit einem Luxmeter können Sie überprüfen, ob Sie die benötigten Beleuchtungsstärken in Ihrem Betrieb erreichen.
Watt (W) bezeichnet die Leistung, also den Energieumsatz eines Leuchtmittels pro Zeiteinheit. Da aber zum Beispiel LED Leuchten mehr Lumen aus einem Watt herausholen als herkömmliche Glühbirnen, sollte auch der Lichtstrom beachtet werden, um den Energieverbrauch eines Leuchtmittels einzuordnen.
Leuchtmittel | ||||
---|---|---|---|---|
Leistung Glühbirne | 25W | 40W | 60W | 100W |
Leuchtstärke | 249lm | 470lm | 806lm | 1521lm |
Leistung LED | 4W | 6-8W | 12W | 17W |
Eine gute Beleuchtung am Arbeitsplatz ist wichtig für die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Sicherheit der Mitarbeitenden. Eine falsche Beleuchtung kann zu Unfällen, gesundheitlichen Beschwerden und Leistungseinbußen führen. Der Arbeitgeber ist gemäß Arbeitsschutzgesetz für die Beleuchtung verantwortlich und muss die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung sowie weiterer Richtlinien und Vorschriften beachten. Die Beleuchtungsstärke muss den individuellen Sehaufgaben angepasst sein. Tageslicht ist vorteilhaft, aber in vielen Fällen ist zusätzlich eine künstliche Beleuchtung erforderlich.
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