Artikel für die PSA, die persönliche Schutzausrüstung, schützen Mitarbeiter vor alltäglichen und typischen Gefährdungen, die mit den Arbeitsabläufen einhergehen. Atemschutz, Schutzhelme, Schutzbrillen oder Gehörschutz bilden das umfangreiche Sortiment.
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In der modernen Arbeitswelt spielt die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten eine zentrale Rolle. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist ein unverzichtbares Element, um Mitarbeiter vor den vielfältigen Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Bei DENIOS finden Sie eine umfassende Auswahl an PSA, die den höchsten Standards entspricht und den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird. In diesem Leitfaden erfahren Sie alles Wissenswerte über die verschiedenen Arten von PSA, die Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers, die Auswahlkriterien und die gesetzlichen Vorgaben, um einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Persönliche Schutzausrüstung, kurz PSA, umfasst alle Ausrüstungen, die von Beschäftigten getragen oder genutzt werden, um sich vor Gefährdungen ihrer Sicherheit und Gesundheit zu schützen. Dazu gehören auch Zusatzgeräte, die mit der persönlichen Schutzausrüstung verbunden sind und das gleiche Ziel verfolgen. Bei DENIOS finden Sie eine breite Palette von PSA, die verschiedene Schutzfunktionen erfüllen:
Atemschutz: Schützt die Atemwege vor gefährlichen Stoffen und Partikeln. Ein Beispiel sind FFP2-Masken, die besonders in Umgebungen mit Staub oder Schadstoffen eingesetzt werden.
Schutzbrillen: Bieten Schutz für die Augen vor mechanischen, chemischen oder optischen Einflüssen.
Gehörschutz: Verhindert Gehörschäden durch Lärm. Dazu gehören Ohrstöpsel oder Kapselgehörschützer.
Schutzhandschuhe: Schützen die Hände vor mechanischen, chemischen und thermischen Risiken.
Kopfschutz: Helme und Schutzhauben, die vor Kopfverletzungen durch herabfallende Gegenstände oder Anstoßen schützen.
Absturzsicherung: Systeme wie Auffanggurte und Seile, die in der Höhe arbeitende Personen vor einem Absturz bewahren.
Schutzkleidung: Kleidung, die vor verschiedenen Gefahren schützt, z. B. Chemikalienschutzanzüge oder Flammenschutzkleidung.
Das Arbeitsschutzgesetz legt fest, dass der Arbeitgeber die Verpflichtung hat, die erforderliche persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen. Der Arbeitgeber muss Maßnahmen ergreifen, um Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu beseitigen oder auf ein Minimum zu reduzieren. PSA sollte jedoch nur als letzte Maßnahme eingesetzt werden. Zuerst sollten technische und organisatorische Schutzmaßnahmen geprüft und implementiert werden: Gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz müssen Gefahren immer zunächst an der Quelle beseitigt oder entschärft werden. Die gesetzlich vorgeschriebene „T-O-P“-Reihenfolge sieht wie folgt aus:
Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass PSA eingesetzt werden muss, sind die spezifischen Anforderungen an die PSA festzulegen, um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. Die gewählte Ausrüstung darf keine zusätzlichen Gefahren verursachen. Zum Beispiel ist das Tragen von Schutzhandschuhen an Bohr- oder Drehmaschinen nicht erlaubt, da die Gefahr besteht, dass die Handschuhe eingezogen werden. Bei der Auswahl der richtigen persönlichen Schutzausrüstung sollten folgende Experten einbezogen werden:
Fachkräfte für Arbeitssicherheit: Diese Experten kennen die spezifischen Gefahren am Arbeitsplatz und die entsprechenden Schutzmaßnahmen.
Betriebsarzt: Betriebsärzte müssen gesundheitliche Aspekte berücksichtigen und sicherstellen, dass die PSA den ergonomischen Anforderungen entspricht.
Betriebs- oder Personalrat: Diese Gremien vertreten die Interessen der Beschäftigten und können bei der Auswahl der PSA mitbestimmen.
Sicherheitsbeauftragte: Sie haben ein spezielles Wissen über die Sicherheitsanforderungen im Betrieb und können wertvolle Beiträge leisten.
Betroffene Beschäftigte: Im Rahmen von Trageversuchen können sie ihre Erfahrungen und Rückmeldungen zum Komfort und Praktikabilität der PSA einbringen.
Die Richtlinie für persönliche Schutzausrüstungen klassifiziert PSA in drei Kategorien:
Kategorie I (Geringe Risiken): Diese PSA schützt vor geringfügigen Risiken, deren Wirkung der Benutzer selbst beurteilen kann. Beispiele sind einfache Schutzhandschuhe oder Sonnenbrillen.
Kategorie II (Mittlere Risiken): Diese umfasst PSA, die nicht in die Kategorien I oder III fallen. Beispiele sind Arbeitsschutzhelme, Schutzschuhe und Gehörschutzmittel.
Kategorie III (Hohe Risiken): Diese Kategorie umfasst komplexe PSA, die vor hohen Risiken wie tödlichen Gefahren oder irreversiblen Gesundheitsschäden schützt. Beispiele sind Atemschutzgeräte oder Absturzsicherungen.
Persönliche Schutzausrüstung muss den ergonomischen Anforderungen und gesundheitlichen Bedürfnissen der Beschäftigten entsprechen. Sie sollte an den Träger anpassbar sein, um maximalen Schutz und Komfort zu gewährleisten. Grundsätzlich ist PSA für den Gebrauch durch nur eine Person bestimmt. Falls eine gemeinsame Nutzung notwendig ist, beispielsweise bei Auffanggurten, muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass keine Gesundheits- oder Hygienebedenken bestehen.
Nicht jede Schutzausrüstung oder Arbeitskleidung zählt zur PSA. Folgende Ausrüstungen sind davon ausgeschlossen:
Arbeitskleidung und Uniformen: Diese dienen nicht speziell dem Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten.
Ausrüstung für Not- und Rettungsdienste: Diese unterliegen anderen Regelungen und Standards.
Schutzausrüstung für Militär, Zivil- und Katastrophenschutz sowie Polizei: Diese sind für spezielle Einsatzbereiche konzipiert und nicht für allgemeine Arbeitsumgebungen gedacht.
Verkehrsschutzkleidung: Diese fällt unter verkehrsrechtliche Vorschriften.
Sportausrüstung: Diese sind nicht für den beruflichen Arbeitsschutz vorgesehen.
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