Vom Pflasterkasten, über Verbandskästen bis zur Ruheraumliege finden sich alle für ein schnelles Eingreifen relevanten Artikel in unserem Sortiment "Erste Hilfe". Wählen Sie individuelle Ausstattungen je nach Einsatzort, von Erster Hilfe im Büro bis zur Werkstatt.
Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht für die Arbeitnehmerinnen und –Nehmer in seinem Betrieb. Im besonderen Fall der Ersten Hilfe regelt das Arbeitsschutzgesetz in § 10, dass entsprechend der Zahl der Beschäftigten und entsprechend der anfallenden Tätigkeiten folgende Vorkehrungen getroffen werden müssen:
Besonders der letzte Punkt ist von erheblicher Wichtigkeit, denn es gibt eine große Anzahl an Produkten, die zur Ausübung lebensrettender Maßnahmen hinzugezogen werden können bzw. müssen.
Auch seitens der Beschäftigten gibt es Verpflichtungen beim Thema Erste Hilfe im Betrieb. Wie auch im Privatleben macht man sich strafbar, wenn man verletzten Personen keine Ersthilfe zukommen lässt. Einzig eine Gefahr für die eigene Gesundheit entbindet von dieser Pflicht. Laut Arbeitsschutzgesetz müssen aber auch Beschäftigte im Rahmen ihrer Möglichkeiten für Sicherheit und Gesundheitsschutz sorgen (§ 15 und § 16). Dazu beginnt schon damit, "Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel sowie Schutzvorrichtungen und die ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung" gemäß ihrer Bestimmung zu verwenden und Gefährdungen für sich und andere zu minimieren.
Beginnend bei der Pflasterbox gibt es eine Reihe von Produkten, die den Alltag in Betrieb und Produktion erheblich sicherer machen. Erste-Hilfe-Koffer enthalten alle notwendigen Hilfsmittel, die nach DIN 13157 im Betriebsverbandkasten vorhanden sein müssen. Klappbare Krankenbahren sind schnell bereit, um den Transport von Verletzten gewährleisten zu können. Hinzu kommen Produkte zur schnellen Soforthilfe bei Verletzungen der Augen wie Augenspülflaschen oder Körperduschen
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