Industriewaagen dienen dem Wiegen von Gütern. Sie sind in vielen Arbeitsbereichen, etwa im Lager, im Versand oder im Warenausgang sowie im Labor oder in der Produktion unverzichtbar.
Industriewaagen dienen dem Wiegen von Gütern. Sie sind in vielen Arbeitsbereichen, etwa im Lager, im Versand oder im Warenausgang sowie im Labor oder in der Produktion unverzichtbar. Von der Bestimmung kleinster Gewichte im mg-Bereich bis hin zur Ermittlung großer Tonnen-Lasten, gilt es eine geeignete Waage für die gestellten Anforderungen in Ihrem Betrieb zu finden. DENIOS bietet Ihnen hierzu ein breites Sortiment an Industriewaagen an.
Waage ist nicht gleich Waage: Je nach Einsatzbereich müssen Industriewaagen bestimme Anforderungen erfüllen und sind deswegen unterschiedlich gebaut. Damit Sie einordnen können, welcher Waagentyp für Ihre Arbeitsumgebung geeignet ist, haben wir Ihnen im Folgenden alle Industriewaagen auf einen Blick zusammengestellt:
Bei der Auswahl einer geeigneten Waage sollten Sie prüfen, was das Ziel des Wägevorgangs ist (zum Beispiel Stückzählung von Kleinteilen oder das Wiegen von Schwerlasten) und mit welchen Minimal- oder Maximallasten Sie im Arbeitsalltag umgehen müssen. Des Weiteren sollten Sie prüfen, ob Sie den Wägevorgang an einem definierten Standort im Betrieb durchführen wollen, sodass die Waage an die Stromversorgung vor Ort angeschlossen werden kann, oder ob Sie eine mobile Waage, z.B. mit Akkubetrieb, benötigen. Es kann ebenso wichtig sein, einen Waagentyp mit integrierter Datenschnittstelle zum PC oder Drucker zu erwerben.
Nach der EU-Richtlinie 2014/31/EU müssen alle Waagen, die:
amtlich konformitätsgeprüft sein. Dieser Vorgang, der dem Verbraucherschutz dient, heißt Eichung. Die Ersteichung findet immer durch den Hersteller statt und garantiert, dass die entsprechende Waage die Genauigkeit einhält. Sie wird mit dem Kürzel M und dem Jahr der Ersteichung ausgewiesen. Bei den meisten Waagen beträgt die Herstellergültigkeit 2-3 Jahre, danach sollte die Waage vom regional zuständigen Eichamt nachgeeicht werden.
Bedenken Sie, dass bereits bei Bestellung einer Industriewaage, die den oben genannten Kriterien entspricht, ihre Ersteichung direkt mitbestellt werden muss. Eine nachträgliche Ersteichung ist nicht möglich. Hat man eine Waage inklusive Ersteichung erworben, muss man diese innerhalb von 6 Wochen nach Inbetriebnahme beim zuständigen Eichamt anmelden. Ist die Eichgültigkeit dieser Waage abgelaufen, muss diese erneut durch die DAkkS (Nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland) rekalibriert werden. Die zertifizierte Nacheichung, die mit einer Konformitätskennzeichnung bestätigt wird, ist international anerkannt. Der Betreiber der Waage muss sich allerdings selber darum kümmern, die Eichgültigkeit im Auge zu behalten und das Prüfamt rechtzeitig zu informieren. Empfehlenswert ist es hierbei, mindestens 10 Wochen vor Ablauf der Eichfrist einen Termin mit dem zuständigen Eichamt zu vereinbaren. In der Regel muss in Deutschland alle zwei Jahre nachgeeicht werden. Ausnahmen davon sind in der Mess- und Eichverordnung § 34 nachzulesen.
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