Leitern
(168 Artikel in 168 Ausführungen)Leitern gehören ebenso wie Werkzeuge oder andere Betriebsmittel zur standardmäßigen Betriebsausstattung. Schnell und ohne viel Aufwand erreicht man schwer zugängliche Arbeitsflächen und Höhen, etwa im Lager oder in der Produktion.
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Komfortabel und trittsicher: Anlegeleiter, Doppelleiter oder auch Klappleiter
Leitern auf dem Prüfstand
Laut der BetrSichV müssen alle Arbeitsmittel wie Leitern und Tritte regelmäßig einer Prüfung laut der DGUV Vorschrift 208-016 unterzogen werden. Daneben müssen Arbeitgeber zudem Anleitungen und Hinweise zur sicheren Nutzung der im Betrieb befindlichen Leitern an seine Mitarbeiter herausgeben. Ziel ist es, zu jeder Zeit einen sicheren und richtigen Umgang mit den Leitern im Betriebsalltag zu gewährleisten. Denn die Gefahrenzonen an einer Industrieleiter sind vielfältig:
- Gelenke
- Sicherheitsbügel
- Holm und Nieten
- Stufen
- Füße
- Spreizvorrichtung
- Brückenheberbefestigung
Durchgeführt wird diese Prüfung von einem geeigneten Fachmann. Dies können eine externe Person sowie dafür geschulte betriebseigene Arbeitnehmer sein. Wie oft eine Leiterprüfung stattfinden muss, hängt allerdings von den individuellen betrieblichen Rahmenbedingungen ab. Art, Umfang und Intervalle sind etwa abhängig von der Art der Leiter, ihrem Einsatzort und ihrer regelmäßigen Belastung.