Speziell die Arbeit in großen Höhen oder Tiefen bedarf einer geeigneten Schutzausrüstung. Absturzsicherungen, Höhensicherungsgeräte mit Rettungshub, Karabiner oder komplette Sicherungssets decken jeden Bedarf.
Laut der Arbeitsstättenrichtlinie 2.1 (Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen) handelt es sich bei der Absturzsicherung um eine „zwangsläufig wirksame Einrichtung, die einen Absturz auch ohne bewusstes Mitwirken der Beschäftigten verhindert.“ In der Rangfolge der Maßnahmen zum Schutz vor Absturz werden Absturzsicherungen an erster Stelle genannt. Wenn aus baulichen Gründen keine Absturzsicherungen oder Auffangeinrichtungen möglich sind, müssen persönliche Schutzausrüstungen zu verwendet werden. Dazu gehören beispielsweise:
Zubehör wie Karabiner, Sicherheitsseile und Verbindungsmittel komplettieren das Programm an DENIOS Absturzsicherungen. Wichtig ist, dass Systeme zur Absturzsicherung allen aktuellen Normen und Sicherheitsbestimmungen entsprechen.
Einrichtungen und PSA zur Absturzsicherung, insbesondere Sicherungsgurte, sind mit einer Reihe von Normen und Regelungen verbunden.
EN 358 Haltegurt: Zum Halten in der Arbeitsposition und zum Rückhalten in absturzgefährdeten Bereichen (z. B. beim Arbeiten auf Flachdächern). Die Halteösen befinden sich in der Regel seitlich im Bereich des Beckenknochens.
EN 361 Auffanggurt: Zur Sicherung in absturzgefährdeten Bereichen und zum Auffangen von Stürzen (z.B. bei Arbeiten an Türmen, Masten, Gebäudeüberhängen). Die Auffangösen befinden sich im Rücken zwischen den Schulterblättern (dorsal) oder im Brustbereich (sternal).
EN 361 Auffanggurt zur Verwendung im Steigschutz: in Verbindung mit EN 353-1; Zur Sicherung in absturzgefährdeten Bereichen und zum Auffangen von Stürzen in Verbindung mit mitlaufenden Auffanggeräten an fester Führung-Steigschutz (z.B. bei Arbeiten an Türmen, Masten). Die Steigschutzösen befinden sich in der Regel am Bauchgurt, mittig vor dem Körper.
EN 813 Sitzgurt: Zum Halten in sitzender Arbeitsposition bei freiem Hängen. Sitzgurtösen befinden sich möglichst im Bereich des Körperschwerpunktes.
Gemäß BGR 198 sollten Gurte und Gurtbänder alle 6-8 Jahre gewechselt werden, Verbindungsmittel und Seile alle 4- 6 Jahre. Weitere wichtige Normen zur Absturzsicherung sind EN 341 (Abseilgeräte), EN 354 (Verbindungsmittel), EN 355 (Falldämpfer), EN 353-2 (Mitlaufendes Auffanggerät an beweglicher Führung), EN 360 (Höhensicherungsgerät), EN 795 (Anschlagpunkt) oder EN 1496 (Rettungshubgeräte).
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