Das Sicherheitsdatenblatt zu einem Gefahrstoff beschreibt sowohl die gefährlichen Eigenschaften, die von dem Stoff oder Gemisch ausgehen, als auch die Maßnahmen, die vor diesen Gefahren schützen können. Deshalb ist es wichtig, dass Sie als Anwender die Aussagen im Sicherheitsdatenblatt verstehen, richtig einordnen und umsetzen können.
Was Sie über Sicherheitsdatenblätter wissen müssen, haben wir für Sie zusammengefasst – von den rechtlichen Grundlagen über Ihre Anwenderpflichten bis hin zu den Inhalten des Sicherheitsdatenblatts und ihrer Interpretation.
Ein Sicherheitsdatenblatt ist ein Dokument, das umfassende Informationen zu einem Gefahrstoff oder Gemisch enthält. Neben den physikalischen und chemischen Eigenschaften enthält das Sicherheitsdatenblatt auch Angaben zu möglichen Risiken für Gesundheit und Umwelt sowie Vorgaben zur sicheren Handhabung, Lagerung und Entsorgung des Produktes.
Sicherheitsdatenblätter sind also unverzichtbare Informationsquellen, die es ermöglichen
einen Gefahrstoff oder ein Gemisch korrekt zu identifizieren
potenzielle Gefahren zu erkennen
und angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.
Sicherheitsdatenblätter werden von den Herstellern oder Lieferanten der Gefahrstoffe erstellt und stellen eine rechtliche Verpflichtung dar. Durch die detaillierten Angaben zu Zusammensetzung, Gefahrenidentifikation und Sicherheitsmaßnahmen bieten Sicherheitsdatenblätter eine wichtige Grundlage für die Risikobewertung und den Schutz von Menschen, der Umwelt und der Öffentlichkeit.
Sicherheitsdatenblätter werden durch eine Reihe von globalen und regionalen Regelungen geregelt, die den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen gewährleisten sollen. Einige der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen haben wir für Sie zusammengefasst:
GHS ist ein international anerkanntes System, das einheitliche Kriterien für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen bereitstellt. Die GHS-Kriterien werden von vielen Ländern weltweit, einschließlich der EU, übernommen und beeinflussen die Gestaltung und den Inhalt von Sicherheitsdatenblättern. So definiert das GHS beispielsweise die bekannten Gefahrenpiktogramme sowie die standardisierten Gefahrenhinweise (H- und P-Sätze). Die in GHS festgelegten Einstufungen und Kennzeichnungen für Gefahrstoffe werden mit REACH und CLP in europäisches Recht überführt.
Die CLP-Verordnung ist eine europäische Verordnung, die die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien in der EU regelt. Eines der Hauptziele der CLP-Verordnung ist es, festzustellen, ob ein Stoff oder ein Gemisch als gefährlich eingestuft werden sollte. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes zur Gefahrenkommunikation.
REACH ist eine umfassende europäische Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Gefahrstoffen. Sie regelt den Aufbau und die Inhalte von Sicherheitsdatenblättern und legt auch Anforderungen an die Erstellung und Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern durch Hersteller und Lieferanten von Gefahrstoffen fest.
Die TRGS 220 "Sicherheitsdatenblatt" spezifiziert die nationalen Aspekte bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern in Deutschland. So sind nach TRGS 220 diverse Angaben in Sicherheitsdatenblättern zu ergänzen, die sich auf die deutsche Gesetzgebung beziehen. Dazu gehören zum Beispiel Angaben zur Zuordnung in das nationale Lagerklassensystem in Abschnitt 7 des Sicherheitsdatenblattes (Handhabung und Lagerung) zur Ableitung von Zusammenlagerungsverboten oder -beschränkungen nach TRGS 510.
Die Gefahrstoffverordnung regelt den Umgang mit Gefahrstoffen in Deutschland. Sie enthält zum einen Anforderungen an die Erstellung und Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern durch Hersteller und Lieferanten von Gefahrstoffen. Die Verordnung enthält jedoch auch wichtige Vorgaben für den Anwender: So ist das Sicherheitsdatenblatt zwingend zur Informationsermittlung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung heranzuziehen. Daraus ergibt sich für den Anwender auch eine gewisse Beschaffungspflicht (Abschnitt 3 §6 GefStoffV). Arbeitgeber müssen zudem ihren Mitarbeitern Zugang zu sämtlichen Informationen ermöglichen, mit denen sie Tätigkeiten ausüben (§14 GefStoffV). Das heißt, auch Sicherheitsdatenblätter sind den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen.
Die TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ beschreibt Vorgehensweisen zur Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV. Dabei spielt das Sicherheitsdatenblatt als Informationsquelle eine enorm wichtige Rolle.
Die Verantwortlichkeiten in Bezug auf Sicherheitsdatenblätter für Gefahrstoffe liegen bei verschiedenen Akteuren entlang der Lieferkette, darunter Hersteller, Händler und Anwender.
Hersteller von Gefahrstoffen sind verpflichtet, Sicherheitsdatenblätter gemäß den geltenden rechtlichen Anforderungen zu erstellen und unaufgefordert mit dem Produkt bereit zu stellen.
Diese Sicherheitsdatenblätter müssen alle relevanten Informationen über den Gefahrstoff enthalten, einschließlich seiner Eigenschaften, Gefahren, sicheren Handhabung, Lagerung, Entsorgung sowie eventuell notwendiger Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei Abweichungen von Normalbetrieb. Letztere können Brände, ungewollte Freisetzung, Hautkontakt, Einatmen oder Verschlucken umfassen. Die Hersteller sind auch dafür verantwortlich, die Sicherheitsdatenblätter zu aktualisieren, wenn neue Informationen verfügbar werden oder sich die Gefahren des Stoffes ändern.
Händler haben ihrerseits die Verantwortung, die von den Herstellern erhaltenen aktuellen Sicherheitsdatenblätter an ihre Kunden weiterzugeben. Sie sollten sicherstellen, dass die Sicherheitsdatenblätter leicht zugänglich sind und den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Anwender haben die Verantwortung, die bereitgestellten Sicherheitsdatenblätter zu lesen, zu verstehen und die darin enthaltenen Informationen in die Praxis umzusetzen. Hierbei haben der Arbeitgeber bzw. bestellte Sicherheitsverantwortliche auf Basis der SDBs und der Prozesse Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und zur bestmöglichen Minimierung möglicher Risiken Betriebsanweisungen und Notfallpläne zu erarbeiten. Die Arbeitnehmer müssen diese zwingend einhalten, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dazu gehört die Kenntnis über die potenziellen Gefahren der verwendeten Gefahrstoffe, die korrekte Handhabung, persönliche Schutzausrüstung, Lagerung und Entsorgung. Um eine nachhaltige Umsetzung von Maßnahmen zu gewährleisten sind auch regelmäßige Sicherheitsschulungen unerlässlich! Wichtig zu wissen: Als Anwender darf man sich nicht ausschließlich auf eine „Bringschuld“ des Lieferanten verlassen. §6 GefStoffV verpflichtet den Anwender, sich das Sicherheitsdatenblatt „beim Lieferanten oder aus anderen ihm mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Quellen zu beschaffen“. Auch die TRGS 400 nimmt den Anwender in die Verantwortung: Für die Gefährdungsbeurteilung ist stets eine aktuelle Fassung des jeweiligen Sicherheitsdatenblattes zu verwenden. Das Sicherheitsdatenblatt ist durch den Anwender auf offensichtlich unvollständige, widersprüchliche oder fehlerhafte Angaben zu überprüfen. Erforderlichenfalls muss beim Lieferanten ein korrektes Sicherheitsdatenblatt angefordert und von diesem geliefert werden. Erhält der Anwender die erforderlichen Informationen nicht, muss er sich diese Informationen selbst beschaffen oder die Gefährdungen, zu denen keine Informationen vorhanden sind, als vorhanden unterstellen und die entsprechenden Maßnahmen festlegen. Das durch den Anwender verpflichtend zu führende Gefahrstoffverzeichnis muss Verweise auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter enthalten.
Alle Akteure der Lieferkette müssen Sicherheitsdatenblätter über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren archivieren und auf Verlangen einer zuständigen Behörde zugänglich machen.
Die Einhaltung dieser Verantwortlichkeiten gewährleistet die Sicherheit der Arbeitnehmer, den Umweltschutz und die Einhaltung der geltenden Vorschriften.
Herstellerpflichten | Händlerpflichten | Anwenderpflichten |
---|---|---|
Fachgerechte Erstellung des Sicherheitsdatenblattes gemäß der geltenden gesetzlichen Vorschriften | Weitergabe des Sicherheitsdatenblattes an ihre Kunden | Beschaffung des Sicherheitsdatenblattes |
Unaufgeforderte Bereitstellung mit dem Produkt | Sicherstellen einer leichten Zugänglichkeit | Plausibilitätsprüfung |
Aktualisierung bei Änderungen oder neu vorliegenden Informationen | Archivierung über mind. 10 Jahre | Umsetzung der enthaltenen Informationen in die Praxis (Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisungen) |
Archivierung über mind. 10 Jahre | Archivierung über mind. 10 Jahre |
Ein Sicherheitsdatenblatt ist in insgesamt 16 Abschnitte unterteilt. Bitte beachten Sie, dass die genaue Formatierung und der Inhalt von Sicherheitsdatenblättern je nach Hersteller variieren können.
Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
Im Abschnitt 1 eines Sicherheitsdatenblattes findet man grundlegende Informationen über das Produkt. Das umfasst den Handelsnamen des Produkts, die Produkt- oder Artikelnummer und andere eindeutige Identifikationsmerkmale wie die REACH-Registrierungsnummer, die EG-Nummer oder die CAS-Nummer. Es wird beschrieben, wofür das Produkt verwendet wird, beispielsweise als Reinigungsmittel, Lösungsmittel oder Farbstoff. Darüber hinaus werden auch Anwendungen genannt, für die das Produkt nicht geeignet ist, z.B. für den Kontakt mit Lebensmitteln. Auch der Name und die Adresse des Herstellers oder Lieferanten sind angegeben sowie eine Telefonnummer, unter der im Notfall schnelle Hilfe erhalten werden kann (z.B. Giftnotruf).
Abschnitt 2: Mögliche Gefahren
Im Abschnitt 2 eines Sicherheitsdatenblattes werden die Gefahren und Risiken beschrieben, die mit dem Umgang des Produkts verbunden sind. Es wird die Klassifizierung des Produkts gemäß der geltenden Vorschriften (CLP) angegeben sowie die dazugehörigen Gefahrenpiktogramme, Signalwörter, Gefahrenhinweise (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze).
Abschnitt 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
Der Abschnitt 3 des Sicherheitsdatenblattes gibt wichtige Einblicke in die chemische Zusammensetzung des Produkts und ermöglicht es Benutzern, potenzielle Gefahren besser zu verstehen.
Abschnitt 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Dieser Abschnitt enthält Informationen darüber, wie Erste Hilfe bei Exposition oder Unfällen mit dem Produkt geleistet werden kann – zum Beispiel bei Inhalation, Haut- oder Augenkontakt oder Verschlucken. Spezifische Maßnahmen können beispielsweise das Spülen mit Wasser, das Abdecken von Wunden, das Entfernen kontaminierter Kleidung o.ä. umfassen. Außerdem werden die wichtigsten Symptome beschrieben, die durch den Kontakt mit dem Produkt auftreten können, wie z. B. Reizungen, Übelkeit, Erbrechen, Schwindel, Atembeschwerden, etc. Gegebenenfalls finden Sie hier auch Informationen auf ärztliche Soforthilfe oder relevante Informationen für medizinisches Fachpersonal.
Abschnitt 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Der Abschnitt 5 des Sicherheitsdatenblattes informiert darüber, wie Brände mit dem Produkt sicher gelöscht werden können. Sie finden hier Angaben zu geeigneten und ungeeigneten Löschmitteln. Gegebenenfalls werden mögliche besondere Gefahren im Zusammenhang mit Bränden beschrieben, wie z. B. die Freisetzung giftiger Gase oder Dämpfe oder Explosionsgefahren. Darüber hinaus können spezifische Empfehlungen für die Brandbekämpfung sowie zur Schutzausrüstung enthalten sein, die von den Einsatzkräften getragen werden sollte.
Abschnitt 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Der Abschnitt 6 des Sicherheitsdatenblattes ist wichtig, um auf den Umgang mit unbeabsichtigten Freisetzungen vorbereitet zu sein und die möglichen Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren. Neben personenbezogenen Maßnahmen wie Persönlicher Schutzausrüstung geht es hier vor allem um Empfehlungen, wie Umweltschäden durch die Freisetzung des Produkts minimiert werden können. Das kann Maßnahmen zur Eindämmung und Kontrolle des freigesetzten Produktes umfassen sowie geeignete Methoden zur Reinigung und Beseitigung. Zum Beispiel das Verwenden von Bindemitteln, Auffangbehältern oder spezifischen Reinigungsverfahren.
Abschnitt 7: Handhabung und Lagerung
Im Abschnitt 7 eines Sicherheitsdatenblattes werden Anweisungen gegeben, wie das Produkt sicher gehandhabt werden sollte. Dies kann das Tragen persönlicher Schutzausrüstung (PSA), das Einhalten von Hygienemaßnahmen oder andere spezifische Vorsichtsmaßnahmen umfassen. Es werden Empfehlungen für die sichere Lagerung des Produkts gegeben, einschließlich geeigneter Temperaturbereiche, Belüftungsanforderungen, Explosionsschutzmaßnahmen oder anderer besonderer Lagerungsbedingungen. Im Abschnitt 7 finden Sie auch Informationen zur Lagerklasse des Gefahrstoffes, aus der Sie mögliche Zusammenlagerungsverbote- oder Beschränkungen ableiten können.
Abschnitt 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstungen
Der Abschnitt 8 des Sicherheitsdatenblattes bietet klare Anleitungen zur Minimierung der Exposition und zur Gewährleistung eines sicheren Umgangs mit dem Produkt, um potenzielle Gesundheitsrisiken zu reduzieren. Dies umfasst empfohlene Grenzwerte für die berufliche Exposition sowie Kontrollmaßnahmen zur Begrenzung der Exposition wie z.B. Verfahren zur Vermeidung von Haut- und Augenkontakt oder Maßnahmen zur Vermeidung des Einatmens von Dämpfen, Staub oder Aerosolen. Es werden spezifische Vorgaben gemacht, welche Persönliche Schutzausrüstung im Umgang mit dem Gefahrstoff vorzusehen ist.
Abschnitt 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
Der Abschnitt 9 bietet einen Überblick über die physikalischen und chemischen Eigenschaften des Produkts, die für den sicheren Umgang, die Lagerung und den Transport relevant sind. Dies umfasst Angaben zur Erscheinungsform (z.B. Zustand, Farbe), Geruch, pH-Wert, Siedepunkt, Schmelzpunkt, Flammpunkt, Explosionsgrenzen, Dichte, Löslichkeit, Viskosität und andere relevante Eigenschaften. Es werden auch Informationen zur Stabilität des Produkts, zu möglichen Reaktionen mit anderen Stoffen und zu Bedingungen, unter denen das Produkt instabil werden kann, bereitgestellt.
Abschnitt 10: Stabilität und Reaktivität
Der Abschnitt 10 dient dazu, den Anwender über potenzielle Reaktionsgefahren zu informieren und ihm Anweisungen zu geben, wie solche Gefahren vermieden werden können. Neben Angaben zu Bedingungen oder Substanzen, unter oder mit denen das Produkt reagieren kann werden auch Informationen möglichen Freisetzung gefährlicher Gase, Dämpfe oder Wärme bei bestimmten Reaktionen gegeben. Es werden Empfehlungen zur Vermeidung von gefährlichen Reaktionen und Maßnahmen zur Kontrolle oder Eindämmung von Reaktionen bereitgestellt.
Abschnitt 11: Toxikologische Angaben
Im Abschnitt 11 eines Sicherheitsdatenblattes findet man Informationen zu toxikologischen Daten des Produkts. Dies umfasst Angaben zur akuten Toxizität, Reizwirkung auf Haut und Augen, Sensibilisierungspotenzial, Mutagenität, krebserzeugenden Eigenschaften und anderen potenziellen gesundheitlichen Auswirkungen. Es werden auch Informationen über mögliche Symptome und Auswirkungen bei Exposition gegenüber dem Produkt sowie über akute und chronische Gesundheitsrisiken bereitgestellt. Darüber hinaus werden gegebenenfalls Angaben zur Toxizität des Produkts für bestimmte Zielorgane oder spezifische Bevölkerungsgruppen gemacht.
Abschnitt 12: Umweltbezogene Angaben
Der Abschnitt 12 dient dazu, die Benutzer über die potenziellen Auswirkungen des Produkts auf die Umwelt zu informieren. Dies umfasst Angaben zur Umwelttoxizität, Persistenz und Abbaubarkeit, Bioakkumulationspotenzial und anderen potenziellen ökologischen Auswirkungen. Es werden gegebenenfalls Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden oder zur Behandlung von verschüttetem oder freigesetztem Material empfohlen.
Abschnitt 13: Hinweise zur Entsorgung
Der Abschnitt 13 dient dazu, den Benutzern klare Anweisungen für die sichere Entsorgung des Produkts zu geben und sicherzustellen, dass dies gemäß den geltenden Vorschriften und Umweltstandards erfolgt. Das Sicherheitsdatenblatt enthält dazu Anweisungen und Empfehlungen für die sichere und umweltverträgliche Entsorgung von Restmengen, verschmutztem Material, Verpackungen und kontaminierten Behältern. Es werden auch Vorschriften und Bestimmungen für die Entsorgung des Produkts gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften angegeben. Darüber hinaus können Informationen zur Klassifizierung des Produkts als Sonderabfall oder zur Notwendigkeit spezifischer Entsorgungsverfahren gegeben werden. Je nach Hersteller finden Sie hier auch den passenden Abfallschlüssel gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV).
Abschnitt 14: Angaben zum Transport
Abschnitt 14 enthält Anweisungen für den sicheren Transport. Es werden spezifische Anforderungen hinsichtlich der Verpackung, Kennzeichnung und anderer Sicherheitsvorkehrungen während des Transports angegeben. Darüber hinaus können Informationen zu Beschränkungen oder Vorschriften für den Transport gemäß nationalen oder internationalen Regelungen vorhanden sein. Klassischerweise finden Sie hier z.B. auch die UN-Nummer, die Transportgefahrenklasse und die Verpackungsgruppe des Gefahrstoffs
Abschnitt 15: Rechtsvorschriften
Der Abschnitt 15 dient dazu, den Benutzern einen Überblick über die rechtlichen Verpflichtungen und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Produkt zu geben, um sicherzustellen, dass es in Übereinstimmung mit den entsprechenden Gesetzen und Regulierungen verwendet und gehandhabt wird.
Abschnitt 16: Sonstige Angaben
Im Abschnitt 16 eines Sicherheitsdatenblattes findet man zusätzliche Hinweise, die für den sicheren Umgang mit dem Produkt relevant sein können. Dazu gehören beispielsweise Informationen über spezielle Schulungen oder Schulungsbedarf oder Verweise auf andere relevante Dokumente oder Quellen
Bei der Nutzung eines Sicherheitsdatenblatts ist es äußerst wichtig, es vorher auf Plausibilität zu prüfen. Einer der ersten Schritte dabei ist die Überprüfung der CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) in einer Stoffdatenbank. Durch die Eingabe der CAS-Nummer kann überprüft werden, ob der angegebene Stoff tatsächlich mit den vorhandenen Informationen übereinstimmt.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist Abschnitt 9 des Sicherheitsdatenblatts. Hier werden die relevanten chemischen Eigenschaften des Stoffes aufgeführt. Es ist sicherzustellen, dass die angegebenen Eigenschaften zu den GHS-Symbolen (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals) passen, die im Sicherheitsdatenblatt aufgeführt sind.
Darüber hinaus sollte bei der Überprüfung des Sicherheitsdatenblatts auch auf andere relevante Informationen geachtet werden, wie beispielsweise die korrekte Klassifizierung des Stoffes gemäß den geltenden Vorschriften und die angegebenen Sicherheitsmaßnahmen zur Handhabung, Lagerung und Entsorgung.
Die Interpretation von Sicherheitsdatenblättern erfordert ein sorgfältiges Lesen, das Verstehen von Kennzeichnungen, die Einschätzung der Gefahren und Risiken sowie die Ableitung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen. Es ist enorm wichtig, dass Personen, die mit Gefahrstoffen umgehen, über das erforderliche Fachwissen verfügen, um Sicherheitsdatenblätter korrekt zu interpretieren und angemessene Maßnahmen zum Schutz ihrer Gesundheit und Sicherheit zu ergreifen. Insbesondere zur Erstellung der rechtlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung ist ein umfassendes Wissen zur fachgerechten Interpretation von Sicherheitsdatenblättern erforderlich.
Zu der Einschätzung der Gefahren und Risiken gehört die Analyse der Gefahrenhinweise und -beschreibungen, in denen Informationen über die Art und Schwere der Gefahren enthalten sind. Nur durch das Verständnis dieser Gefahren kann eine fundierte Beurteilung der potenziellen Risiken erfolgen, die mit dem Umgang oder der Exposition gegenüber dem Gefahrstoff verbunden sind.
Ein wesentlicher Aspekt der Interpretation von Sicherheitsdatenblättern besteht darin, geeignete Sicherheitsmaßnahmen abzuleiten. Dies erfordert das genaue Lesen der Empfehlungen und Anweisungen im Sicherheitsdatenblatt. Es können Informationen über Expositionsbeschränkungen, wie zulässige Arbeitsplatzgrenzwerte oder biologische Grenzwerte, technische Kontrollen wie Belüftungssysteme, Absaugvorrichtungen oder geschlossene Systeme sowie PSA wie Schutzkleidung, Handschuhe, Augenschutz und Atemschutzmasken enthalten sein. All diese Hinweise sind bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen und in ein Schutzkonzept zu überführen.
Im Praxisseminar „Vom Sicherheitsdatenblatt zur Gefährdungsbeurteilung“ der DENIOS Academy lernen Sie, wie Sie aus dem Sicherheitsdatenblatt den optimalen Informationsnutzen ziehen und diesen in eine Gefährdungsbeurteilung umsetzen.
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