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Ölfass-Lagerung und -Transport: Tipps & Vorschriften

Wenn gefährliche oder wassergefährdende Stoffe im Betrieb in Fässern gelagert werden, kann eine unsachgemäße Handhabung schnell zu Umwelt-, Brand- und Gesundheitsgefährdungen führen. Die Gefahren gehen dabei nicht nur vom Fassinhalt aus, sondern auch vom Handling der Fässer: Durch das manuelle Transportieren, Heben oder Halten der Fässer sind die Beschäftigten hohen physischen Belastungen ausgesetzt. Vermeiden Sie Risiken und sorgen Sie für sichere Arbeitsbedingungen „rund ums Fass“. In den folgenden FAQ geben wir Ihnen nützliche Tipps zur Lagerung und zum Umgang mit Gefahrstoffen in Ölfässern & Co.

Welches Fass eignet sich für welchen Inhalt?

Um das passende Fassmaterial auswählen zu können, empfiehlt sich der Blick in die Sicherheitsdatenblätter der zu lagernden Stoffe. Dort finden Sie alle relevanten Informationen zu Lagerung und Transport von Ölfässern und anderen Fässern. Unsere Medienbeständigkeitsliste gibt Ihnen nützliche Hinweise zu passenden Behälterwerkstoffen für verschiedenste Lagermedien:

Lagermedium Konzentration Stahl 1), 4) V2A 2) PE 3)
Acetaldehyd ≤ 40%
Acetaldehyd techn. rein
Aceton
Ameisensäure ✓ 5)
Ammoniakwasser (-Lösung)
Ammoniumhydroxid ≤ 38%
Ammoniumnitrat gesättigt
Batteriesäure ≤ 78%
Benzin
Benzoesäure
Benzol
Blausäure ≤ 10%
Borsäure
Bremsflüssigkeit
Butanol techn. rein
Buttersäure
Calciumacetat wässrig
Calciumchlorat, wässrige Lösung ≤ 65%
Calciumhydroxid
Calciumhypochlorit gesättigt
Chlorbenzol
Chloressigsäure ≤ 50%
Chlorierte Kohlenwasserstoffe
Chlorsäure ≤ 20% ✓ 5)
Chromsäure ≤ 20% ✓ 5)
Dichlorethylen techn. rein
Dieselkraftstoff
Eisen-(II)-sulfat gesättigt
Eisen-(III)-chlorid gesättigt
Eisen-(III)-sulfat gesättigt
Erdöl
Essigsäure
Essigsäureethylester
Ethanol
Ether
Ethylenchlorid
Ethylenglykol
Flugturbinenkraftstoff
Getriebeöl
Glycerin
Glycolsäure ≤ 70%
Harnsäure
Harnstoff
Heizöl
Hydrazin ≤ 10%
Hydrazinhydrat wässrig
Isobutylether
Isobutanol
Isobutylacetat
Isobutylchlorid
Isohexan
Isopentan
Isopropylalkohol (Isopropanol)
Kaliumcarbonat
Kaliumchlorat
Kaliumchlorid wässrig
Lagermedium Konzentration Stahl 1), 4) V2A 2) PE 3)
Kaliumchlorid ≤ GL
Kaliumhydroxid 50%
Kaliumnitrat 50%
Kaliumnitrat ≤ GL
Kaliumphosphat ≤ GL
Kaliumsulfat ≤ GL
Kerosin
Kieselsäure
Klebstoffe
Kraftstoff
Kühlerfrostschutzmittel (KFZ)
Magnesiumcarbonat gesättigt
Magnesiumchlorid wässrig
Magnesiumnitrat gesättigt
Magnesiumsulfat
Methanol
Menthol fest
Methylacetat
Methylacrylat
Methylenchlorid = Dichlormethan*
Motorenöl, aromatenfrei
Natriumacetat
Natriumbisulfat
Natriumbisulfit wässrig
Natriumcarbonat
Natriumchlorid
Natriumhydrogensulfat ≤ GL
Natriumhydrogensulfit ≤ GL
Natriumhydroxid
Natriumsulfat
Natriumsulfid ≤ GL
Natronbleichlauge ✓ 5)
Nickelchlorid ≤ GL
Nitrobenzol
Nitroverdünnung
Öle
Ölsäure techn. rein
Penthanol
Petroleum techn. rein
Phenol 100%
Phosphorsäure ≤ 95%
Propanol
Raps-Methylester (Bio-Diesel)
Salicylsäure gesättigt
Salpetersäure ≤ 10%
Salzsäure > 37% ✓ 5) ✓ 5)
Schwefelsäure ≤ 80%
Schwefelsäure 95%
Schweflige Säure gesättigt
Terpentinöl
Testbenzin
Toluol
Wasserstoffperoxid ≤ 90% ✓ 5)
Xylol
Zitronensäure ✓ 5)

✓ geeignet – GL: Gesättigte Lösung
*1 nur im kalten Zustand beständig. Wenn erwärmt wird, neu beurteilen
1) Stahl lackiert (Werkstoffnummer 1.0038) oder verzinkt (Werkstoffnummer 1.0242),
2) Edelstahl V2A (Werkstoffnummer 1.4301),
3) Polyethylen (PE) ggf. in ableitfähiger Ausführung, z. B. bei Stoffen mit einem Flammpunkt unter 60 °C
4) Verzinkte Auffangwannen sind bei der Lagerung folgender Flüssigkeiten nicht einzusetzen: organische und anorganische Säuren, Natron- und Kalilauge sowie weitere Alkalihydroxide, Chlorkohlenwasserstoffe, Amine, Nitroverbindungen, Säurechloride und andere Chloride, Phenol, wässrige alkalische Lösungen, Nitrile.
5) nur bedingt geeignet

Welche gesetzlichen Vorschriften müssen bei der Lagerung von Gefahrstoffen in Fässern eingehalten werden?

Ein Fass gehört zu den ortsbeweglichen Behältern, daher sind bei der Lagerung von Gefahrstoffen in Fässern die Vorschriften der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ zu beachten. Anhand einer Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe ist zu ermitteln, ob durch die Lagerung Gefahren für Personen und Umwelt entstehen.

Kriterien bei der Gefährdungsbeurteilung

Bei der Gefährdungsbeurteilung sind folgende Kriterien besonders zu beachten:

  • Eigenschaften bzw. Aggregatzustand der gelagerten Gefahrstoffe

  • Menge der gelagerten Gefahrstoffe

  • Art der Lagerung

  • Tätigkeiten bei der Lagerung

  • Zusammenlagerung von Gefahrstoffen

  • Arbeits- und Umgebungsbedingungen, insbesondere Bauweise des Lagers, Raumgröße, klimatische Verhältnisse, äußere Einwirkungen und Lagerdauer

Effektive Schutzmaßnahmen: Gefahren minimieren durch gezielte Vorkehrungen

Aufbauend auf den vorhandenen Erkenntnissen ist es entscheidend, gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche Gefährdungen zu beseitigen oder auf ein Minimum zu reduzieren. Im Folgenden werden grundlegende Schutzmaßnahmen vorgestellt, die dabei eine zentrale Rolle spielen.

  • Gestaltung des Lagers und der Lagereinrichtungen

  • Organisation der Arbeitsabläufe

  • Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel für Tätigkeiten, die mit der Lagerung von Gefahrstoffen in Zusammenhang stehen, z. B. Greifeinrichtungen bei unpalettierten Fässern

  • Begrenzung der Dauer und des Ausmaßes der Exposition

  • Angemessene Hygienemaßnahmen, insbesondere regelmäßige Reinigung

  • Vermeidung des unbeabsichtigten Freisetzens von Gefahrstoffen

  • Bereithaltung von Mitteln zur Gefahrenabwehr

Sind die gelagerten Stoffe im Sicherheitsdatenblatt einer Wassergefährdungsklasse zugeordnet, ist zusätzlich das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu beachten. Dieses stellt konkrete Anforderungen an das Rückhaltevermögen des Fasslagers, um im Leckagefall das Auffangen des Fassinhaltes zu gewährleisten. Üblicherweise müssen mindestens 10 % des Gesamtvolumens und mindestens das Volumen des größten Fasses aufgefangen werden. Abweichende Regelungen gibt es für Wasserschutzgebiete. Hier muss das Auffangvolumen i.d.R. 100 % der Lagermenge betragen.

Nachlesen: WHG und TRGS 510

Was ist beim Ab-, Be- und Umfüllen aus Fässern zu beachten?

Beim Ab-, Be- und Umfüllen aus Fässern sind einige Punkte zu beachten, um Menschen und Umwelt zu schützen.

Welche allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen sollten vor dem Um- und Abfüllen aus Fässern getroffen werden?

Werden Tätigkeiten wie Umfüllen und Abfüllen durchgeführt, sind diese in der Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400 gesondert zu bewerten. In 3 einfachen Schritten erfahren Sie nachfolgend, welche Sicherheitsmaßnahmen vor dem Umfüllen und Abfüllen aus Fässern zu treffen sind:

1. Vorkehrungen zum Rückhalten von verschütteten Flüssigkeiten

Vor Beginn der Ab- und Umfüllarbeiten sind geeignete Maßnahmen zum Zurückhalten von verschütteten Flüssigkeiten zu treffen. Es empfiehlt sich, die Arbeiten nur in dafür vorgesehenen Bereichen durchzuführen, die sich nicht innerhalb von Durchgängen oder Verkehrswegen befinden.

  • In unserem Onlineshop finden Sie dafür geeignete Bodenauffangwannen, die einen optimalen Flächenschutz bieten.

  • Für das Abfüllen aus Fässern können auch spezielle Abfüllstationen genutzt werden, die gleichzeitig als Lagereinheit dienen.

  • Um verschüttete Flüssigkeiten schnellstmöglich aufnehmen zu können, sollten außerdem geeignete Bindemittel bereitgehalten werden.

  • Flexible Absperrbarrieren oder Kanalabdeckungen dienen ebenfalls der Vermeidung von Umweltschäden durch austretende gefährliche Flüssigkeiten.

2. Maßnahmen zur Emissionsminderung

Maßnahmen zur Emissionsminderung sind notwendig, um die bei den Arbeiten entstehenden Dämpfe zu reduzieren. Sorgen Sie für eine gute Belüftung des Arbeitsbereichs und installieren Sie gegebenenfalls Absaugvorrichtungen (für bestimmte Stoffe sind durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Emissionsgrenzen festgelegt). Es ist darauf zu achten, dass die Fässer möglichst nahe an der Absaugung aufgestellt werden können.

3. Schutzmaßnahmen und die richtige Vorbereitung

  • Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bietet Sicherheit beim Ab- und Umfüllen aus Fässern. Nutzen Sie Atemschutzmasken, wenn eine technische Absauganlage nicht einsetzbar oder nicht ausreichend ist. Schutzhandschuhe und Schutzbekleidung schützen Mitarbeitende vor Hautverletzungen.

  • Für den Fall, dass es trotz Schutzmaßnahmen zu einem Hautkontakt mit Gefahrstoffen kommt, müssen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen (z. B. Augenspülungen und Notduschen) zur Verfügung stehen.

  • Werden Arbeiten von Einzelpersonen ausgeführt, sind Überwachungsmaßnahmen zu treffen, die im Notfall eine schnelle Verfügbarkeit von Hilfsmaßnahmen ermöglichen.

Unser Tipp: Prüfen Sie vor dem Abfüllvorgang die aufnehmenden Behälter auf Aufnahmefähigkeit und alle verwendeten Geräte auf Undichtigkeiten und Funktionsmängel. Das geeignete Werkzeug für das Abnehmen und Aufsetzen des Fassdeckels legen Sie am besten schon vor Beginn der Arbeiten bereit, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Nachlesen: TRGS 400

Wie können Fässer sicher manuell befüllt werden?

Beachten Sie auch hier die entsprechenden Sicherheits- und Schutzmaßnahmen (siehe oben). Um das Auslaufen und Verspritzen gefährlicher Flüssigkeiten beim Umfüllen z. B. aus Kleingebinden zu vermeiden, empfiehlt sich der Einsatz von Fasstrichtern. DENIOS bietet hier auch Modelle mit Überfüllsicherung an. Kontrollinstrumente wie Füllstandsanzeigen helfen Ihnen ebenfalls, ein Überfüllen zu vermeiden.

Was ist beim Abfüllen aus Fässern zu beachten?

Stellen Sie sicher, dass alle Sicherheitsvorkehrungen und Schutzmaßnahmen eingehalten werden (siehe oben). Verwenden Sie ausschließlich Handpumpen und elektrische Fasspumpen, die für das zu fördernde Medium geeignet sind. Bei leicht entzündlichen Flüssigkeiten ist der Explosionsschutz zu prüfen und ex-geschütztes Arbeitsmaterial (Pumpen, Absaugungen, Erdungskabel etc.) zu verwenden. Nach dem Abfüllvorgang ist die Pumpe vorsichtig aus dem Fass zu nehmen, um die Freisetzung von Gefahrstoffen und Hautkontakt zu minimieren. Beim Abfüllen von Fässern aus Fassregalen sorgt die vorstehende Auffangwanne für ein sicheres Handling.

Was wird zum Mischen von Flüssigkeiten in Fässern benötigt?

Auch beim Mischen von Flüssigkeiten in Fässern sind zunächst die allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen zu beachten (siehe oben). Achten Sie darauf, dass die verwendeten Misch- oder Rührwerke für den Fassinhalt geeignet sind.

Wie gewährleiste ich einen sicheren Transport von Fässern?

Beim Transport von Fässern ist besondere Umsicht geboten, da Gefahrstoffe bei einer Beschädigung des Fasses unkontrolliert austreten können. Nutzen Sie daher geeignete Arbeitsmittel zum innerbetrieblichen Transport, um ein Umkippen oder Herabfallen des Fasses zu vermeiden. Auch in Sachen Arbeitsschutz punkten Sie mit den passenden Hilfsmitteln zum Fasshandling: Hilfsmittel für den innerbetrieblichen Transport dienen dazu, den Einsatz menschlicher Muskelkraft auf ein Minimum zu reduzieren, um zum Beispiel häufig auftretenden Verletzungen und Rückenbeschwerden vorzubeugen. Die Lastenhandhabungsverordnung fordert, dass geeignete Hilfsmittel eingesetzt werden, um durch deren ergonomische Gestaltung eine Gesundheitsgefährdung auszuschließen.

Für den Transport von Fässern können verschiedene Betriebsmittel genutzt werden:

Unsere Produkte für den Transport und das Handling von Fässern sind einfach in der Anwendung, erfüllen höchste Sicherheitsstandards und schonen die Gesundheit. Machen Sie sich das Arbeitsleben leichter!

Ölfässer im Betrieb sicher lagern und transportieren

Unsachgemäße Lagerung und Transport von Ölfässern im Betrieb können zu Umwelt-, Brand- und Gesundheitsgefahren führen. Neben den Gefahren, die vom Fassinhalt ausgehen, ist auch die Handhabung der Fässer problematisch, da die Mitarbeiter hohen körperlichen Belastungen ausgesetzt sind. Grundlage für die Auswahl des richtigen Fassmaterials sind die Sicherheitsdatenblätter der gelagerten Stoffe. Bei der Lagerung von Ölfässern sind die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die TRGS 510, zu beachten. Es sind geeignete Vorkehrungen zur Risikominderung zu treffen, einschließlich der Gestaltung des Lagers, der Arbeitsabläufe, der Arbeitsmittel und der Hygienemaßnahmen. Beim Um- und Abfüllen sind Maßnahmen zur Emissionsminderung und zur Rückhaltung auslaufender Flüssigkeiten erforderlich.

Wir beraten Sie gerne!

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