Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Bauprodukte oder Bauarten ist ein zuverlässiger Verwendbarkeitsnachweis, der in Deutschland ausschließlich vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt werden kann. Er bietet Ihnen vor allem Planungssicherheit und eine schnelle, unkomplizierte Abwicklung bei Baubehörden und Sachversicherern.
Strenger geprüft für noch mehr Sicherheit. Seit 2017 gelten für die Zulassung von Brandschutzlagern durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) neue Richtlinien. Neben den bekannten und an DENIOS Raumsystemen bereits vielfach erfolgreich erprobten Brandversuchen steht nun auch die sogenannte „Heißbemessung“ auf dem Prüfprotokoll. Alles Wissenswerte zur neuen DIBt-Zulassung von Brandschutzlagern erfahren Sie in unseren FAQ.
Die Brandschutzlager von DENIOS bestehen aus dem Gebäude mit Brandschutz und einer WHG-Auffangwanne für eventuell austretende Gefahrstoffe. Nach dem Deutschen Baurecht ist die Auffangwanne eines Lagerbauwerkes ein sogenanntes ungeregeltes Bauprodukt. Für diese Art Bauprodukt ist zwingend eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erforderlich. Ohne diese Zulassung darf die Wanne nicht verwendet werden. Das über der Auffangwanne stehende Gebäude ist mit Brandschutzeigenschaften überprüft und mit 90 Minuten Brandschutz zugelassen. Diese beiden Zulassungen bestätigen die Eigenschaften als brandgeschütztes Gefahrstofflager und erleichtern den Unternehmen in Deutschland den notwendigen Bauantrag als Sonderbauwerk.
DENIOS Kunden genießen Rechtssicherheit – unser Brandschutzlager WFP bietet nicht nur höchsten Brandschutz nach REI 90, sondern entspricht auch den neuesten Prüfbedingungen des DIBt und ist Inhaber der bauaufsichtlichen Zulassung Z-38.5-292.
Für eine allgemeine Bauartzulassung muss nachgewiesen werden, dass das Bauwerk durch eingeleitete und witterungsbedingte Lasten keinen Schaden nimmt (Wind, Schnee). Weiterhin muss nachgewiesen werden, dass austretende Flüssigkeiten sicher aufgefangen werden. Da Stahl im Brandfall ab 200°C die Festigkeit verliert, wird die statische Berechnung mit erhöhten Temperaturen erneut ausgeführt und dabei als Rechenmodell überprüft, ob das Raumsystem weiterhin standsicher ist. Dieses Verfahren nennt sich Heißbemessung im Brandfall. Die vorgenannten theoretischen Betrachtungen müssen durch reale Brandversuche nach genormten Vorgaben überprüft werden. Dabei wird eine Seite des Raumsystems in einem Ofen auf 1200 °C aufgeheizt, die feuerabgewandte Oberfläche darf sich dabei lediglich um 180 K (Kelvin) gegenüber der Raumtemperatur aufheizen.
Nein, Einzelzertifikate der verwendeten Bauteile genügen nicht, da sich die Bauteile beim Erwärmen verziehen und es zu Spalten und Öffnungen in der Verkleidung kommen kann. Diese Effekte zu verhindern, ist das Know How des Herstellers.
Im Zuge der Angleichung der Normung in Europa sind die Brandschutzeigenschaften unter der Normenreihe EN 13501-1 und -2 eingeführt worden. Die aus der bisherigen Norm DIN 4102 bekannten Begriffe F 90 oder feuerbeständig wurden dabei in R (Resistance = Tragfähigkeit), E (Etancheité = Raumabschluß) und I (Isolation = Wärmedämmung) definiert. Die Zahl entspricht der Dauer der Beständigkeit, hier 90 Minuten (F 90 = REI 90).
DENIOS investiert schon seit vielen Jahren Zeit, Mühen und auch Geld in aufwendige Brandversuche unserer Produkte. Als Kunde kann man sich darauf verlassen: das DENIOS Brandschutzlager hat alle Tests bestanden und stellt ein Höchstmaß an Sicherheit dar.
Mit Wirkung zum 14. September 2016 wurden die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für Brandschutzlager aller Hersteller vom DIBt für ungültig erklärt. Sie gelten seitdem nicht mehr als Verwendbarkeitsnachweis im einzelnen Baugenehmigungsverfahren. Für die neu zu erwirkende DIBt Zulassung sind höhere Anforderungen seitens der Hersteller zu erfüllen (z.B. das Verfahren der Heißbemessung), die dem Stand der Technik entsprechen. DENIOS Kunden genießen hier Rechtssicherheit – unser Brandschutzlager WFP bietet nicht nur höchsten Brandschutz nach REI 90, sondern entspricht auch den neuesten Prüfbedingungen des DIBt und ist Inhaber der bauaufsichtlichen Zulassung Z-38.5-292.
Inhaber von Brandschutzlagern mit ausgelaufener DIBt Zulassung können aber beruhigt sein: Bereits vom Bauamt genehmigte Projekte verlieren mit der neuen DIBt Zulassung nicht ihre Gültigkeit. Somit müssen Sie für ihr "altes" Brandschutzlager keine neue Genehmigung einholen.
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