Chemikalien sind ein unverzichtbarer Bestandteil vieler Industriebetriebe, Labore, Produktionsunternehmen und sogar Hobbywerkstätten. Doch mit ihrer Verwendung geht auch die Verantwortung einher, diese Stoffe sicher und gesetzeskonform zu entsorgen, um sowohl die menschliche Gesundheit als auch die Umwelt zu schützen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Chemikalien richtig identifizieren, sicher lagern und welche Vorschriften Sie bei der Chemikalien-Entsorgung beachten müssen.
Gefährliche Chemikalien umfassen explosive und entzündbare Stoffe wie Kunststoffe und Lösungsmittel, selbstentzündliche, brandfördernde sowie ätzende Stoffe wie Chlor, Säuren oder Laugen und verschiedene Gase.
Gefährliche Chemikalienabfälle dürfen niemals mit dem normalen Haus- oder Gewerbemüll entsorgt werden.
Gewerbliche Chemikalienentsorgung erfordert in der Regel die Beauftragung zertifizierter Entsorger, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Es ist wichtig, die nationalen Gesetze wie das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), und das Chemikaliengesetz (ChemG) zu beachten, die die sichere Handhabung und Entsorgung von Chemikalien regeln.
Vor der Entsorgung muss eine fachgerechte Lagerung von Chemikalien in speziellen Behältern im Betrieb sichergestellt werden.
Der Begriff „Chemikalien“ bezeichnet eine breite Palette von Stoffen und Verbindungen, die eine gewünschte oder auch unerwünschte chemische Reaktion auslösen können. Dazu gehören sowohl Elemente aus dem Periodensystem als auch deren Verbindungen wie Säuren (Salzsäure, Salpetersäure etc.), Basen, Laugen, Salze, Oxide und organische Moleküle wie Kohlenwasserstoffe und Polymere. Im Alltag sind die meisten dieser Substanzen inzwischen unverzichtbar und begegnen uns in Form von Reinigungsmitteln, Farben, Medikamenten, Düngemitteln und vielen anderen Produkten.
In der EU regelt die CLP-Verordnung die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Diese schreibt vor, dass gefährliche Substanzen mit standardisierten Gefahrensymbolen versehen sein müssen, bevor sie vermarktet oder verwendet werden dürfen.
Liste mit Chemikalien | Beispiele |
---|---|
Explosive und/oder entzündbare Stoffe | Kunststoff, Lack, Lösungsmittel, Öl |
Feste oder flüssige ätzende Stoffe | Chlor, Natriumperoxid, Baukalk, Ätznatron, Salpetersäure, Phosphorsäure, Salzsäure, Schwefeldioxid, Natronlauge |
Umweltschädliche Stoffe | Schwermetalle wie Blei oder Quecksilber, Schwefeltrioxid, Trichlormethan |
Tipp: Sie erkennen chemische Abfälle oft auch daran, dass auf der Verpackung „entzündbar“, „giftig“, „ätzend“ oder „reizend“ vermerkt ist.
Wie genau Sie Chemikalien entsorgen sollten, hängt maßgeblich von der Menge und der Art der Stoffe ab, die Sie entsorgen möchten. Da Chemikalien Sonderabfälle bzw. „gefährliche Abfälle“ sind, sollten Sie diese niemals mit dem normalen Haus- oder Gewerbemüll entsorgen. Orientieren Sie sich am besten an den folgenden Hinweisen, denn unsachgemäß entsorgte Chemikalien können ein großes Risiko für Gesundheit und Umwelt darstellen.
Die gewerbliche Entsorgung von Chemikalien, wie sie in Betrieben, Laboren und Apotheken anfällt, erfordert eine sorgfältige Planung und Durchführung. Sie haben bei der Entsorgung folgende Möglichkeiten:
Bei kleineren Mengen an Chemikalien bietet sich der fachgerechte Transport zu einer autorisierten Sammelstelle wie einem lokalen Wertstoffhof oder einer mobilen Schadstoffsammelstelle an. Achten Sie dabei auf die Transportrichtlinien, da Chemikalien als Gefahrgut gelten und in entsprechenden Behältern transportiert werden müssen.
Insbesondere Industriebetriebe und Labore, die regelmäßig größere Mengen an Chemikalien entsorgen müssen, sollten zertifizierte Entsorgungsunternehmen beauftragen. Diese Unternehmen bieten meist entweder eine Sammel- oder eine individuelle Entsorgung an, für die ein entsprechender Nachweis geführt werden muss. Bei der Sammelentsorgung beispielsweise stellt der Entsorger einen passenden Gefahrstoffbehälter zur Verfügung, in dem Sie die anfallenden Stoffe lagern können und der in vereinbarten Abständen geleert wird. Die Art der Entsorgung richtet sich in der Regel nach der Menge der chemischen Abfälle.
Wenn Sie ein externes Unternehmen beauftragen, bietet es sich an, eine Liste der zu entsorgenden Chemikalien anzufertigen und dem Entsorger zu übergeben. Dokumentieren Sie darauf Art, Hersteller und Menge der jeweiligen Stoffe. Dies ist besonders bei Einmal-Entsorgungen für die Kalkulation der Kosten empfehlenswert.
Achtung: Für die fachgerechte Entsorgung haftet immer der Abfallerzeuger und nicht das Entsorgungsunternehmen. Beauftragen Sie daher immer einen zertifizierten Betrieb.
In manchen Fällen ist es möglich, abgelaufene chemische Stoffe und Produkte direkt über den Großhandel zu entsorgen. Informieren Sie sich am besten bei Ihrem Lieferanten, ob dies möglich ist.
Damit Sie als Labor bei der Lagerung und Entsorgung Ihrer chemischen Abfälle alle wichtigen Punkte im Blick haben, haben wir diese in einer Checkliste für Sie zusammengestellt.
In privaten Haushalten fallen Chemikalienabfälle meist nur in geringen Mengen an und unterliegen daher nicht den strengen Vorschriften bezüglich Lagerung und Kennzeichnung, die für gewerbliche Nutzer gelten. Eine Dokumentation der Entsorgung ist ebenfalls nicht erforderlich. Dennoch gelten chemische Abfälle wie Batterien, Akkus, Desinfektions- und Arzneimittel, Motoröl, Pflanzenschutz- und Düngemittel, Spraydosen oder Frostschutzmittel als gefährlicher Sondermüll und dürfen unter keinen Umständen über den Restmüll entsorgt werden.
Für die private Entsorgung von chemischen Abfällen gibt es je nach Wohnort unterschiedliche Möglichkeiten. Dazu gehören:
kommunale Sammelstellen
Wertstoffhöfe
Schadstoffmobil
Rückgabe beim Hersteller (z. B. Apotheke oder Baumarkt)
Bei der Entsorgung von gefährlichen Stoffen wie Chemikalien gibt es wichtige gesetzliche Vorgaben, die strikt zu beachten sind. Dazu gehören die folgenden Regelungen:
Abfallverzeichnisverordnung (AVV) der Europäischen Union: Diese Verordnung klassifiziert Chemikalien anhand ihrer Gefährlichkeit und weist ihnen eine sechsstellige Abfallschlüsselnummer (ASN) zu. Diese Kennziffern sind entscheidend für die korrekte Handhabung und Entsorgung chemischer Stoffe.
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG): Schreibt allgemeine Regeln zur Abfallentsorgung und Wiederverwertung vor.
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Regelt die Einstufung und den sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen zum Schutz von Mensch und Umwelt.
Nachweisverordnung (NachWV): Schreibt die Dokumentation der sachgemäßen Entsorgung vor.
Chemikaliengesetz (ChemG): Gewährleistet den Schutz vor schädlichen Einflüssen gefährlicher Stoffe und Verbindungen.
Zudem sollten Sie auf die korrekte und sichere Lagerung, die eindeutige Kennzeichnung der Chemikalien sowie das Tragen von Schutzausrüstungen innerhalb des Betriebes achten. So ist es beispielsweise essenziell, dass Chemikalien stets getrennt voneinander und von anderen Abfällen aufbewahrt werden. Diese Trennung verhindert gefährliche Reaktionen, die während der Zwischenlagerung zu Rauchentwicklung, Bränden oder sogar Explosionen führen können. Darüber hinaus trägt sie dazu bei, dass alle Abfälle gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes optimal verwertet werden können. Achten Sie zudem auf weitere Aspekte bei der Lagerung von chemischen Stoffen wie Säuren:
Gute Raumbelüftung
Undurchlässiger Boden
Raumkennzeichnung mit den notwendigen Sicherheitshinweisen, Warnschildern und Gefahrensymbolen
Chemikalien vor äußeren Einflüssen schützen
Kennzeichnung der Abfallbehälter mit den entsprechenden Gefahrensymbolen, den Inhaltsstoffen und dem offiziellen Abfallschlüssel gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
Tragen von Schutzkleidung beim Umgang mit Chemikalien
Chemikalien werden grundsätzlich als Gefahrstoffe eingestuft und müssen entsprechend den jeweiligen Gefahrgut-Vorschriften gelagert und transportiert werden. Für kleinere Mengen werden üblicherweise Kunststoff- oder Weißblechgebinde verwendet, abhängig von den Eigenschaften der Chemikalien. Beachten Sie dabei, dass auch vermeintlich harmlose Abfälle wie Putzlappen zu einer Gefahrenquelle werden können, wenn sie mit gefährlichen Stoffen in Berührung kommen. Ein mit brennbaren Flüssigkeiten getränkter Putzlappen darf daher niemals in Standard-Müllbehältern entsorgt werden. Eine sichere Entsorgungsmöglichkeit bieten selbstlöschende Abfallbehälter, die mit selbstschließenden Deckeln ausgestattet sind und somit ein hohes Maß an Sicherheit gegen die Entstehung von Bränden bieten.
Bei größeren Mengen kommen Spezialbehälter wie zugelassene Spannringfässer oder ASP-Behälter für feste und pastöse Stoffe sowie ASF-Behälter für flüssige Abfälle zum Einsatz, die in der Regel ein Fassungsvermögen von ca. 100 bis 1.000 Litern haben.
Die Entsorgung von Chemikalien geht je nach Menge auch mit hohen Kosten einher, da es sich um gefährlichen Sondermüll und hochreaktive Stoffe handelt, die einer speziellen Entsorgung bedürfen. Doch die Strafen bei unsachgemäßer Entsorgung sind in der Regel höher. Um als Betrieb alle geltenden Vorschriften und Gesetze einzuhalten, empfiehlt es sich daher immer, ein zertifiziertes Unternehmen zu beauftragen.
Für eine genaue Kostenkalkulation ist es hilfreich, dem Entsorger eine detaillierte Liste aller zu entsorgenden Stoffe zukommen zu lassen. Die einzelnen Kosten variieren je nach Stoff und Gefährlichkeit – so kann ein Liter Öl bereits 30 Cent und ein Kilo Quecksilber über 10 Euro kosten.
Die fachgerechte Entsorgung von Chemikalien ist von entscheidender Bedeutung, um Umweltschäden zu vermeiden und die Gesundheitssicherheit zu gewährleisten. Da die richtige Lagerung dieser gefährlichen Stoffe ebenso kritisch ist wie ihre Entsorgung, ist es unabdingbar, sichere und geeignete Behälter zu verwenden. Bei DENIOS finden Sie eine Vielzahl von speziell konzipierten Behältern, die dafür entwickelt wurden, die strengen Anforderungen für die Lagerung von Chemikalien zu erfüllen. So können Sie nicht nur die Sicherheit in Ihrer Arbeitsumgebung erhöhen, sondern auch sicherstellen, dass Ihre Chemikalien ordnungsgemäß bis zur Entsorgung aufbewahrt werden. Weitere Informationen rund um das Thema Gefahrenstoffhandling und -lagerung finden Sie zudem im DENIOS Magazin.
Die Entsorgung von Chemikalien ist aus mehreren Gründen wesentlich: Sie schützt die Umwelt vor Schadstoffen, die Wasserquellen, Böden und die Luftqualität beeinträchtigen können. Zudem trägt eine fachgerechte Entsorgung zur Sicherheit am Arbeitsplatz und im häuslichen Bereich bei, indem das Risiko von Gesundheitsgefährdungen und Unfällen wie Bränden und Explosionen, minimiert wird. Darüber hinaus ist die ordnungsgemäße Entsorgung chemischer Stoffe gesetzlich vorgeschrieben, um die öffentliche Gesundheit und das ökologische Gleichgewicht zu wahren. Durch die Einhaltung dieser Vorschriften vermeiden Einzelpersonen und Unternehmen zudem rechtliche Folgen und mögliche Strafen.
Die Entsorgung von Chemikalien variiert je nach Art und Gefahrenpotenzial der Substanz. Zunächst sollte jeder Haushalt oder Betrieb über die örtlichen Vorschriften und Sammelstellen für Chemikalienabfälle informieren. In der Regel dürfen flüssige organische Lösemittel, Farben und Batterien nicht in den regulären Hausmüll. Stattdessen sollten sie zu speziellen Sammelstellen oder Wertstoffhöfen gebracht werden, die für die Entsorgung solcher Stoffe ausgestattet sind.
Bei größeren Mengen und gefährlicheren Chemikalien wie Säuren, Laugen oder giftigen Substanzen ist es oft notwendig, einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb zu beauftragen, der die Chemikalien sicher abtransportiert und fachgerecht entsorgt. Wichtig ist, dass alle Chemikalien getrennt und in geeigneten Behältern gelagert werden, um Unfälle bei der Lagerung und beim Transport zu vermeiden.
Nicht alle Chemikalien sind automatisch als gefährlicher Abfall einzustufen, jedoch können viele davon aufgrund ihrer toxischen, entzündlichen, korrosiven oder umweltschädlichen Eigenschaften in diese Kategorie fallen.
Die Einstufung als gefährlicher Abfall hängt von den spezifischen Risiken ab, die eine Substanz für die Gesundheit und die Umwelt darstellt. Regelungen wie die europäische Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) definieren, welche Chemikalien als gefährlich gelten und spezifische Entsorgungsmethoden erfordern. Daher ist es wichtig, die jeweiligen Sicherheitsdatenblätter und Kennzeichnungen zu prüfen, um festzustellen, ob eine Chemikalie als gefährlicher Abfall behandelt werden muss und welche Maßnahmen zur sicheren Entsorgung getroffen werden müssen.
Die Entsorgung von Schwefel- oder Salzsäure, zwei stark korrosiven und gefährlichen Säuren, erfordert besondere Sorgfalt, um eine umweltgerechte und sichere Entsorgung zu gewährleisten. Säuren dürfen niemals über den Hausmüll oder die Kanalisation beseitigt werden. Stattdessen müssen sie bei speziellen Sammelstellen für Chemikalienabfälle abgegeben werden, die häufig bei kommunalen Wertstoffhöfen oder über mobile Schadstoffsammelstellen zugänglich sind. Informieren Sie sich bei Ihrer lokalen Entsorgungseinrichtung über die spezifischen Anforderungen und Termine, an denen gefährliche Abfälle angenommen werden, um die korrekte und sichere Entsorgung von Salzsäure zu gewährleisten.
Bei größeren Mengen, beispielsweise bei Laboren oder Industriebetrieben, bietet sich die Beauftragung eines zertifizierten Entsorgers an. Vor der Entsorgung ist es wichtig, die Säure in einem geeigneten, fest verschlossenen und korrosionsbeständigen Behälter sicher zu verpacken.
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