Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie müssen Unternehmen betriebliche Arbeitsschutzkonzepte hinsichtlich zusätzlich erforderlicher Infektionsschutzmaßnahmen überprüfen. Es gilt, das Ansteckungsrisiko mit SARS-CoV-2 am Arbeitsplatz so weit wie möglich zu reduzieren. Zum Beispiel, indem die Anzahl ungeschützter Kontakte vermieden und die Konzentration an Viren in der Arbeitsumgebung verringert wird. Rund um den betrieblichen Infektionsschutz und die Umsetzung der erforderlichen Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz finden Sie bei DENIOS ein umfassendes Sortiment.
Die persönliche Schutzausrüstung ist ein wichtiger Bestandteil betrieblicher Hygienemaßnahmen. Wo die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann, helfen Mund-Nasen-Schutzmasken effektiv bei der Prävention von Tröpfeninfektionen. Das Tragen von Schutzhandschuhen ist eine sinnvolle Maßnahme, um Hautkontakt mit Corona-Viren zu vermeiden – insbesondere bei Tätigkeiten mit besonderem Infektionsrisiko. Spezielle Schutzboxen ermöglichen eine personenbezogene Aufbewahrung der PSA.
Neben der Übertragung von SARS-CoV-2 über Aerosole in der Raumluft spielen auch potentiell kontaminierte Oberflächen eine Rolle. Das regelmäßige Reinigen und Desinfizieren senkt das Risiko von Schmierinfektionen. Desinfiziert werden zum Beispiel Arbeitsplätze vor dem Schichtwechsel oder häufig berührte Flächen wie z.B. Türklinken, Bedienfelder oder Werkzeuge, die von unterschiedlichen Beschäftigten genutzt werden. NEU: Rutschfeste Matten zur Desinfektion von Schuhen.
Die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus ist in Innenräumen stark erhöht. Insbesondere dort, wo ein regelmäßiges Stoß- oder Querlüften nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, unterstützen Luftreiniger von DENIOS effektiv dabei, die Virenbelastung zu senken. Auch über die Corona-Pandemie hinaus lohnt sich die Investition: Luftreiniger senken die Ansteckungsgefahr durch Keime, Bakterien und Viren, erzeugen saubere Luft für Allergiker und Asthmatiker und steigern die Leistungsfähigkeit.
Ein Abstand von mindestens 1,5m zwischen Beschäftigten oder zwischen Mitarbeitern und anderen Personen vermindert das Infektionsrisiko. Damit die Einhaltung der Abstandsregel gewährleistet werden kann, können Absperrungen oder Abstandsmarkierungen eingesetzt werden. So gelingt die Abgrenzung und Kennzeichnung einzelner Arbeitsplätze, innerbetrieblicher Verkehrswege oder Warte- und Stehflächen.
Nutzen Sie Beschilderungen und Betriebsaushänge, um auf die korrekte Umsetzung der Handhygiene und sonstiger Regeln des betrieblichen Infektionsschutzes hinzuweisen. Übrigens: Nach Absatz 4.2.2 der Arbeitsschutzregel CoV-2 sind entsprechende Aushänge zu den Händewaschregeln an Waschgelegenheiten in Sanitärräumen, Kantinen und Pausenräumen vorgeschrieben.
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