Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Kundenfragen zu Behältern aller Art. Ob Sie mehr über die Anschaffung von Behältern für Lebensmittel, die Sicherheitsanforderungen für Gefahrstoffbehälter beim Transport oder die optimale Stapelhöhe von Behältern erfahren möchten – wir haben die Antworten für Sie.
Beim Kauf des Behälters sollte auf das Label "lebensmittelecht" geachtet werden. Dieses bedeutet, dass das Material ohne gesundheitliche Bedenken im direkten Kontakt mit Lebensmitteln verwendet werden darf und auch Geruch und Geschmack der Lebensmittel nicht beeinträchtigt. Edelstahl ist hier aufgrund seiner Hygieneeigenschaften oft das Material erster Wahl.
Edelstahl selbst hinterlässt keine schädlichen Stoffe und lässt sich auch gut reinigen, um Verunreinigungen durch Bakterien und Keimen entgegenzuwirken. Er ist zudem korrosionsbeständig und wird beispielweise im Kontakt mit Fruchtsäuren nicht angegriffen. Aber es gibt zum Beispiel auch lebensmittelechte Behälter aus Kunststoff. Für alle Versionen/Materialien bestätigt der Hersteller mit einer Konformitätserklärung, dass das Produkt alle rechtlichen Anforderungen für einen Lebensmittelkontakt entspricht.
Hier sind weitere Punkte, die bei der Anschaffung von Behältern für Lebensmittel zu berücksichtigen sind, damit die Behälter sicher, funktional und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen:
Die Auswahl des Werkstoffs bzw. der Bauart der einzusetzenden Verpackung (Prüfung der Eignung): Grundsätzliche Lebensmitteleignung des Packmittels (Konformitätsbestätigung) und ggf. auch gefahrgutrechtliche Bestimmungen
(chemische) Beständigkeit des Packmittels und seiner Komponenten gegenüber dem Füllgut
Bereitstellung der Dokumentation des jeweiligen Herstellers (Spezifikationen / Datenblätter, Konformitätserklärung, ggf. weitere Zulassungsdokumente)
Möglichkeiten zur Versiegelung des Füllgutes (Zollrechtliche Anforderungen)
Lagerung und Handling der Verpackung beim Abfüller und beim Empfänger
Gewünschtes Volumen
Einfach- oder Mehrfachnutzung
Abfüllung (Anlageneignung)
Geplantes Transportmittel
Lieferzustand / Sauberkeit
Preis und Handlingkosten
In unserem Webshop erkennen Sie lebensmittelechte Behälter an der Kennzeichnung "Lebensmittelecht" (Glas-Gabel-Symbol). Sie können in unseren Produktkategorien den Filter "Zulassung / Zertifikat" verwenden und sich so alle lebensmittelechten Artikel anzeigen lassen.
Beim Transport von Gefahrstoffen auf öffentlichen Straßen gelten strenge Anforderungen an die Behälter, um die Sicherheit von Personen, der Umwelt und des Transportguts zu gewährleisten.
Generell sind die lokal geltenden bzw. landesspezifischen gesetzlichen Anforderungen für den Transport der Füllprodukte – in jeglichen dazu verwendeten Packmitteln – desjenigen Landes zu beachten, in dem sich der abfüllende Betreiber / Verwender befindet. In Deutschland gelten grundsätzlich die allgemeinen Bestimmungen für den Transport auf Straße, Schiene, Wasserwegen und in der Luftfahrt. Unter Umständen können auch Lebensmittel gefahrgutrechtliche Bestimmungen (ADR) berühren.
Ein Behälter muss eine UN-Zulassung haben, wenn er für den Transport gefährlicher Güter verwendet wird. Die UN-Zulassung stellt sicher, dass der Behälter den internationalen Sicherheitsstandards für den Transport gefährlicher Stoffe entspricht, die durch verschiedene Regulierungsbehörden wie die Vereinten Nationen festgelegt wurden. Es ist zudem sicherzustellen, dass der Behälter für die Verpackungsgruppe geeignet ist, in die das Füllgut eingeordnet wird. Diese gibt an, wie robust und widerstandsfähig eine Verpackung sein muss, um den spezifischen Gefahren des Inhalts zu widerstehen.
Zum Beispiel gelten für den Transport von Lithium-Akkus unterschiedliche Anforderungen an den Behälter, abhängig davon, ob es sich um einen intakten oder einen defekten Akku handelt. Intakte Akkus erfordern weniger strenge Sicherheitsmaßnahmen, während defekte Akkus zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen benötigen, um potenzielle Gefahren zu minimieren. Alles Wichtige zum Thema UN-Zulassung erfahren Sie in unserem Ratgeber über UN-Nummern und UN-Zulassungen.
Unter diesen Voraussetzungen darf die Ware unabhängig vom Zielland bis zum ersten Warenempfänger transportiert werden. Für einen weiteren Transport sind dann die lokalen und jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Zudem sind weitere allgemeine Hinweise zu berücksichtigen:
Die Zulassung muss dem Füllgut angepasst sein bzw. genügen. Hierauf ist das Hauptaugenmerk zu legen
Grundsätzlich muss die jeweilige Verpackung intakt sein. In nennenswerter Weise beschädigte Verpackungen sind selbstverständlich nicht einzusetzen
Auch beim Transport von nicht gefährlichen Gütern ist eine Prüfung der Eignung für den vorgesehenen Zweck unumgänglich
Hinweis: Es liegt immer in der Verantwortung des Inverkehrbringers, die Einhaltung dieser Anforderungen sicherzustellen.
In unserem Webshop erkennen Sie Behälter mit Transportzulassung am UN-Logo. In unseren Shopkategorien können Sie mit dem Filter "Zulassung / Zertifikat" gezielt nach UN-zugelassenen Produkten filtern.
Die meisten Behälter sind grundsätzlich für die Mehrfachnutzung konzipiert und entsprechend leicht zu reinigen und ggf. zu sterilisieren. Jedoch sind bei der Mehrfachverwendung bestimmte Aspekte zu beachten:
Eine Mehrfachverwendung setzt nach jedem durchgeführten Umlauf eine professionelle Wiederaufbereitung oder Rekonditionierung sowie eine Qualitäts- und Funktionsprüfung der Behälter und deren Bauteilen voraus
Bei der Mehrfachverwendung können der Innenbehälter selbst, Anbauteile wie Auslaufarmaturen und Schraubkappen sowie deren Dichtungen, je nach Füllgut, Anwendungsart und Anwendungsdauer verschleißen
Ein erneut einzusetzender Behälter sollte technisch in einwandfreiem Zustand sein
Der Behälter muss vor dem nächsten Einsatz gründlich gereinigt und auf Korrosion, Verunreinigungen und Schäden überprüft werden. Er muss vollständig frei von Gefahrstoffen sein, um gefährliche Reaktionen zu vermeiden. Das Reinigungsmittel darf keine gefährlichen Reaktionen mit Restinhalten im Behälter verursachen. Idealerweise sollten Behälter nach der Reinigung nur mit ähnlichen Substanzen wiederverwendet werden, um potenzielle Reaktionen auszuschließen. Ehemalige Gefahrstoffbehälter dürfen wegen Kontaminationsrisiken und strenger Vorschriften nicht für Lebensmittel verwendet werden
Jeder Behälter, der Anzeichen verminderter Widerstandsfähigkeit aufweist, darf nicht mehr verwendet werden!
Am besten sind Edelstahl hoher Güte (1.4401) oder Glas für die Mehrfachverwendung geeignet. Hier ist meist über Jahre keine Beeinträchtigung des Materials vorhanden und die Lebensdauer der Verpackung ist theoretisch unbegrenzt. Achten Sie hier z.B. darauf, dass keine Dichtungen vorhanden sind, die durch Reinigungsmittel verschleißen können. Edelstahl-Behälter mit gratfreien Schweißnähten lassen sich besser reinigen. Aber auch Stahl- und Kunststoffbehälter können mehrfach verwendet werden. In der Regel eignen sich Deckelbehälter mit großer Öffnung besser als Spundbehälter. Durchgefärbte Materialien wie Kunststoffe sind wiederum besser als lackierte Oberflächen (z. Bsp. Weißblech oder Schwarzblech) geeignet.
Die zulässige Verwendungsdauer zur Beförderung gefährlicher Güter beträgt, vom Datum der Herstellung gerechnet, je nach Füllgut bis zu 5 Jahre. Verwender von IBC für den Transport gefährlicher Güter sind gemäß Orange Book / IMDG / ADR / RID (jeweils Kapitel 6.5.4.4.1 –6.5.4.4.3) bzw. 49 CFR §180.352 (b) (USA) verpflichtet, spätestens nach zweieinhalb Jahren eine sogenannte „wiederkehrende Prüfung“ an jedem IBC durchzuführen.
Die wiederkehrende Prüfung ist von Werksachkundigen/ Inspektoren zu realisieren und zu dokumentieren. Nach Ablauf der Frist für die wiederkehrende Prüfung darf ein IBC nicht befüllt oder zur Beförderung aufgegeben werden. Länderspezifisch muss der Sachkundige ggf. einen entsprechenden Lehrgang absolviert haben und auch namentlich registriert werden (Beispiel Deutschland: BAM). Bitte kontaktieren Sie Ihre zuständige Zulassungsbehörde für detaillierte Informationen.
Deutschland: Nähere Informationen können Sie auch dem Prüfbericht des IK: „Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen an IBCs“ entnehmen. Bei der Verwendung von IBCs zur Beförderung nicht gefährlicher Güter empfehlen wir, sich ebenfalls an vorgenannten Vorgaben zu orientieren.
Erfahren Sie in unserem IBC-Ratgeber mehr über die sichere Handhabung und Rekonditionierung von IBCs.
Hinweis: Grundsätzlich ist aber der Inverkehrbringer für die weitere Verwendung und Gebrauch verantwortlich, da die Kenntnis über Füllgut und Verwendung außerhalb unseres Einflussbereiches liegt.
Zulassungsunterlagen, technische Datenblätter und Konformitätserklärungen kommen immer vom Hersteller bzw. werden vom Lieferanten (Großhändler / Vertreiber) bereitgestellt.
Fast alle Behälter aus HDPE können ohne Bedenken bis 60° C durch warmes Füllgut erwärmt werden, da erst in diesem Bereich Kunststoffe anfangen weich zu werden. Das gilt auch für die Kunststoffdichtungen, die in fast jedem Behältertyp, auch in Stahlfässern, zu finden sind. Das Überschreiten der maximalen Abfülltemperatur kann sich negativ auf die Eigenschaften von HDPE auswirken und zu Deformationen wie z.B. Einfallstellen oder Faltenbildung führen.
Bei einigen Bauarten ist eine kurzzeitige Erwärmung auf 70 – 80° C möglich, ohne dass das Material leidet bzw. ohne, dass Schäden am Behälter entstehen. Dies muss generell im jeweiligen Einzelfall geprüft werden.
Während des Abkühlprozesses sollten Kunststoffbehälter ausreichend belüftet und entlüftet werden. Lassen Sie Deckelbehälter offen auskühlen, um Unter- oder Überdruck zu verhindern.
Behälter aus Stahlblech können in der Regel ohne Weiteres auf 100° C erwärmt werden. Einige Bauarten halten sogar wesentlich höhere Temperaturen aus. Hierzu kann jedoch keine Pauschalaussage getroffen werden. Wichtige Aspekte sind hier das eingesetzte Dichtungsmaterial (kann als Schwachstelle fungieren - Verformung / Veränderung durch höhere Temperaturen, was zu Undichtigkeit führt) und etwaige Innenlacke, die je nach Ausführung unterschiedlich auf Temperaturen reagieren.
Stellen Sie sicher, dass der Behälter frei von Beschädigungen und Verunreinigungen ist.
Sorgen Sie für einen sicheren Stand, indem der Behälter beim Befüllen auf einer festen, ebenen Fläche steht und füllen Sie das Füllgut bei atmosphärischem Druck in die dafür vorgesehene Einfüllöffnung.
Die Behälter dürfen nach einer Warm- oder Heißabfüllung erst nach Abkühlung des Füllguts auf Umgebungstemperatur verschlossen und gestapelt werden, um ein Einfallen des Behälters und eine Destabilisierung des gesamten Stapels zu verhindern. Hier besteht sonst eine Implosionsgefahr.
Um Deformationen durch ein möglicherweise entstehendes Vakuum beim Abkühlen des Produktes sicher zu verhindern, muss für eine ausreichende Be- und Entlüftung gesorgt werden.
Unter Beförderungsbedingungen soll ein Austreten des Inhalts, insbesondere infolge von Vibration, Temperaturwechsel, Druck oder Feuchtigkeitsänderung vermieden werden.
Beim Befüllen und Entleeren von Behältern kann ein Über- oder Unterdruck entstehen, z.B. durch:
Zersetzung des Füllproduktes
Füllprodukt bindet bzw. zersetzt Sauerstoff
Heißabfüllung ab ca. 40°C (Erfahrungswert)
Große Temperaturwechsel bei Lagerung
Temperaturschwankungen nach dem Transport
Höhenschwankungen nach dem Transport
Ein Über- bzw. Unterdruck sollte vermieden werden, da sonst Deformationen entstehen können. Bei Gefahrgutbehältern ist eine Angabe der Druckbeständigkeit in kPa aufgedruckt. Das heißt aber nicht, dass der Behälter diesem Druck ohne Verformung standhält. Um solche Deformationen jedoch grob ausschließen zu können, wird der Einsatz eines für die spezifische Anwendung geeigneten Be- und Entlüftungssystems empfohlen. Eine Lüftungseinrichtung muss eingebaut werden, wenn sich aufgrund der normalen Zersetzung ein gefährlicher Überdruck bilden kann. Hierzu müssen die Sondervorschriften im Transportrecht beachtet werden:
Es gelten besondere Vorschriften für das Verpacken organischer Peroxide der Klasse 5.2 und selbstersetzlicher Stoffe der Klasse 4.1
Der Einsatz einer Lüftungseinrichtung ist unter Einhaltung ADR 4.1.7.0.1 für organische Peroxide möglich
Bei Füllprodukten mit der Gefahrgutklasse 6.1 ist eine Lüftungseinrichtung generell verboten!
Hinweis: Es gibt zahlreiche Anwendungen und eine Vielzahl an Behälter-Bauarten, sodass auch hier jeder Einzelfall im Detail betrachtet werden muss. Sie benötigen Hilfe? Sprechen Sie mit unseren Experten, um zu erfragen.
Bei der Stapelung von Behältern spielen viele Faktoren, wie Abfüll-, Lager- und Transportumstände, Art und Konstruktion der Behälter, das Gewicht und das Füllgut, eine wichtige Rolle. Hersteller geben in der Regel an, wie viele Behälter übereinandergestapelt werden dürfen. Oft wird auch das maximale Gesamtgewicht angegeben, das auf den unteren Behälter ausgeübt werden darf. Diese Angaben finden sich in den technischen Datenblättern und Bedienungsanleitungen der Behälter.
Eine Stapelung ist unter folgenden Voraussetzungen sicher:
Zwischen den Fässern sollte eine Palette liegen, die das Gewicht gleichmäßig verteilt und sich in gutem Zustand befindet
Die Raumtemperatur sollte unter 40 ºC liegen
Der Stapel sollte vor direkten Sonnenstrahlen geschützt werden
Statische Stapellast: Das Gewicht darf die aufgelegte und geprüfte Stapellast nicht überschreiten (kann beim Hersteller erfragt werden)
Dynamische Stapellast: Das Gewicht sollte 65 % der aufgelegten und geprüften statischen Stapellast nicht überschreiten
Der Füllungsgrad sollte entsprechend den jeweils gültigen Vorschriften maximal sein
Der Füllungsgrad der oberen Fässer darf nicht den Füllungsgrad der unteren Fässer übersteigen
Grundsätzlich sollten auch unter Berücksichtigung der zulässigen Stapellast aus sicherheitstechnischen Gründen statisch maximal bis zu vier Fässer hoch gestapelt werden. Für die erforderliche Sicherheit ist grundsätzlich der Abfüller, Versender bzw. Betreiber / Frachtführer verantwortlich. Hierbei sind auch die Anforderungen an die vorschriftenkonforme Lagerung und den innerbetrieblichen Transport zu beachten.
Eine Stapelung ist unter folgenden Voraussetzungen sicher:
Stellen Sie grundsätzlich sicher, dass der unterste IBC mit der gesamten Palette auf einer ebenen Oberfläche aufliegt, die frei von Fremdkörpern ist
Setzen Sie nur Gabelstapler ein, die über die entsprechend notwendige Hublast verfügen und stellen Sie sicher, dass die Gabeln die korrekte Länge haben und den IBC in kompletter Länge unterfahren
Beim Stapeln der IBCs ist das formschlüssige Einnesten der Palette des oberen IBC im Käfig des unteren IBC immer zu gewährleisten
Stapeln Sie nur IBC des gleichen Typs
Die sogenannten Stapeldruckwerte dürfen für den jeweiligen IBC-Typ keinesfalls überschritten werden. Grundsätzlich sollten auch unter Berücksichtigung der zulässigen Stapellast aus sicherheitstechnischen Gründen statisch maximal bis zu vier IBCs gestapelt werden. Die Stapelung mit bis zu 4 IBC ist nur erlaubt, sofern die Stabilität des Stapels gewährleistet ist.
Die Stapelbarkeit von Behältern während der Lagerung (statischer Zustand) richtet sich nach folgenden Faktoren:
Nach der Dichte des eingefüllten Produkts
Dem Behälter-Typ und der damit gemäß der Zulassung erlaubten und bezüglich der Stabilität möglichen Stapellast
Die Stapelung während des Transports (dynamischer Zustand) ist in Abhängigkeit der höchstzulässigen anwendbaren Stapellast erlaubt, sofern die Stabilität des Stapels gewährleistet ist.
Hinweis: Aufgrund der Asymmetrie der Paletten müssen die Behälter entsprechend dem Muster der Ladefläche gestapelt werden, wobei der obere Behälter korrekt in den unteren genestet werden muss. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Stapelung im Produktdatenblatt und die Vorgaben zur Ladungssicherung des Herstellers.
Ein Piktogramm auf dem Behälter gibt die höchstzulässige Stapellast an bzw. weist darauf hin, sofern ein Behälter nicht gestapelt werden darf. Das Stapellast-Piktogramm ist nach Transportrecht zwingend gut sichtbar auf UN Behältern anzubringen. Die genannten Werte dürfen jedoch auch beim Einsatz von non-UN Behältern nicht überschritten werden.
Im sprachlichen Gebrauch werden diese Begriffe häufig fälschlicherweise gleichartig verwendet. Es gibt aber durchaus einen Unterschied.
UV-stabilisiert: Der Schutz ist durch das gesamte Material hindurch vorhanden, wodurch z.B. eine mögliche Versprödung durch UV-Strahlung verlangsamt wird.
UV-geschützt: Der Schutz wird durch eine äußere Schicht oder Beschichtung bereitgestellt, die die UV-Strahlung blockiert oder reflektiert.
UV-stabilisiert | UV-geschützt |
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Der Schutz ist durch das gesamte Material hindurch vorhanden, wodurch die Degradation durch UV-Strahlung verlangsamt wird. | Der Schutz wird durch eine äußere Schicht oder Beschichtung bereitgestellt, die die UV-Strahlung blockiert oder reflektiert. |
Bietet einen umfassenderen, aber möglicherweise weniger intensiven Schutz über die gesamte Lebensdauer des Materials hinweg. | Bietet einen sehr effektiven Schutz an der Oberfläche, der jedoch möglicherweise durch mechanische Beschädigungen oder Abnutzung beeinträchtigt werden kann. |
Geeignet für Anwendungen, bei denen das Material über längere Zeiträume und in wechselnden Bedingungen UV-Strahlung ausgesetzt ist. | Ideal für Anwendungen, bei denen eine hohe UV-Strahlung zu erwarten ist und die Oberflächenintegrität besonders wichtig ist, z.B. bei Behältern, die ständig im Freien stehen. |
Ja, es gibt Behälter, die für beide Anforderungen geeignet sind. Der EX-Schutz hängt grundsätzlich immer vom Zusammenspiel zwischen der Verpackung und den lokalen EX-Schutzeinrichtungen ab. Zum Beispiel erfordern Stahlfässer spezielle Erdungsklemmen, die die Lackierung durchdringen.
Bei Kombinationsverpackungen, wie Stahl mit Kunststoffeinsatz, muss der Innenbehälter möglichst viel Kontakt zur innen unlackierten und geerdeten Stahloberfläche haben, um statische Aufladungen zu vermeiden. Der EX-Schutz muss daher immer lokal, bei der Abfüllung oder Entleerung, überprüft werden. Die Eignung für Lebensmittel ist davon unabhängig und betrifft nur die einzelnen Komponenten der Verpackung.
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