ASR A3.6: So gelingt die Lüftung nach Arbeitsstättenverordnung
Eine gute Luftqualität am Arbeitsplatz ist mehr als nur ein Komfortfaktor – sie ist entscheidend für die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden. Schlechte Belüftung kann nicht nur zu Konzentrationsschwierigkeiten führen, sondern auch langfristige gesundheitliche Probleme verursachen. Besonders Mitarbeitende in industriellen Betrieben, die mit Gefahrstoffen arbeiten, sind gefährdet. Um dies zu vermeiden, geben die Arbeitsstättenverordnung und die ASR A3.6 "Lüftung" klare Vorgaben, wie Arbeitsräume belüftet werden müssen. In diesem Artikel erklären wir, was es dabei zu beachten gilt.
ASR-Lüftung – Das Wichtigste in Kürze
Arbeitgeber sind nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtet, für eine angemessene Luftqualität in Arbeitsräumen zu sorgen. Werden bestimmte Grenzwerte überschritten, können Bußgelder verhängt werden.
Die Lüftungsrichtlinie ASR A3.6 empfiehlt konkrete Maßnahmen, mit denen die Luftqualität und damit eine sichere und gesundheitlich zuträgliche Arbeitsumgebung gewährleistet werden kann.
Die ASR enthält beispielsweise Empfehlungen für die spezifische Belüftung von unterschiedlichen Räumen wie Büros, Produktionsstätten oder Sanitärräume.
Oft reicht eine natürliche Lüftung über Fenster nicht aus – viele Räume benötigen technische oder mechanische Lüftungsanlagen.
Die Luftqualität sollte regelmäßig kontrolliert werden.
Was ist eine ASR-Lüftung?
Der Begriff ASR-Lüftung bezieht sich auf die Anforderungen der "Technischen Regeln für Arbeitsstätten" (ASR). Diese Vorschriften wurden vom Ausschuss für Arbeitsstätten festgelegt und sollen dem Arbeitgeber helfen, die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu erfüllen. Konkret geht es in der ASR A3.6 „Lüftung“ um geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung einer angemessenen Luftqualität in Arbeitsräumen. Ziel dieser Regelung ist es, im Rahmen der Arbeitssicherheit die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten durch ausreichende Frischluftzufuhr zu gewährleisten, um Belastungen durch Schadstoffe oder Sauerstoffmangel zu vermeiden.
Verantwortung des Arbeitgebers
Als Teil der Arbeitsstättenverordnung sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten gesetzlich verpflichtend. Der Arbeitgeber hat Maßnahmen zu treffen, die eine regelmäßige Frischluftzufuhr ermöglichen und gesundheitsschädliche Schadstoffkonzentrationen in der Luft vermeiden. Dies kann je nach Arbeitsplatz von regelmäßiger Fensterlüftung bis hin zu technischen Lüftungsanlagen reichen. Wichtig ist, dass die Luftzirkulation der jeweiligen Raumnutzung angepasst wird, damit die vorgeschriebenen Grenzwerte nicht überschritten werden.
Die Umsetzung der ASR A3.6 ist eine Empfehlung bzw. ein Leitfaden, der Arbeitgebern dabei helfen kann, die verbindlichen Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung zu erfüllen.
Die Nichteinhaltung der Lüftungsvorschriften der Arbeitsstättenverordnung kann schwerwiegende Folgen haben. Arbeitgeber, die ihren Pflichten nicht nachkommen, müssen mit hohen Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen bis hin zur Schließung des Betriebes rechnen. Darüber hinaus besteht ein erhöhtes Risiko für gesundheitliche Beeinträchtigungen der Beschäftigten durch schlechte Luftqualität. Dies führt zu vermehrten Krankmeldungen und Produktivitätsverlusten, die den Betriebsablauf stark beeinträchtigen können.
Richtig lüften nach Arbeitsstättenverordnung
Die ASR A3.6 „Lüftung“ beschreibt detailliert, wie Arbeitsräume belüftet werden müssen, um eine gesunde Arbeitsumgebung zu schaffen. Sie unterscheidet zwischen verschiedenen Arbeitsbereichen und deren spezifischen Anforderungen an die Lüftung. Diese sind abhängig von der Nutzung und der möglichen Schadstoffbelastung.
Der Arbeitgeber hat die Wahl zwischen natürlichen Lüftungsmethoden und mechanischen Lüftungssystemen. Dies hängt von der Beschaffenheit des Raumes und den dort ausgeübten Tätigkeiten ab. Die Luftqualität muss regelmäßig überwacht werden.
Anforderungen an die Lüftung
Die ASR A3.6 definiert Mindestanforderungen für die Luftzufuhr in Arbeitsräumen. Dazu gehören:
Luftqualität: Die Raumluft muss frei von gesundheitsschädlichen Stoffen wie Stäuben, Dämpfen oder Gasen sein.
Frischluftzufuhr: Eine regelmäßige Zufuhr von Frischluft ist erforderlich, um Sauerstoffmangel und Schadstoffansammlungen zu vermeiden.
Luftwechselrate: Je nach Raumnutzung müssen bestimmte Luftwechselraten eingehalten werden (z. B. Büroräume vs. Produktionsstätten).
Abhängig von den spezifischen Gegebenheiten eines Raumes können Systeme zur mechanischen Be- und Entlüftung erforderlich sein. Für stark belastete Bereiche, wie Produktionsstätten oder Werkhallen, sind spezielle Filter- und Absauganlagen unerlässlich.
Natürliche Lüftung: Durch Fenster oder Lüftungsschächte.
Mechanische Lüftung: Automatische Systeme, die für eine kontinuierliche Luftzirkulation sorgen.
Absauganlagen: Für Arbeitsplätze, an denen gefährliche Stoffe wie Dämpfe oder Stäube entstehen.
Arbeitgeber können bei der Umsetzung auf hochwertige Lüftungssysteme zurückgreifen, die optimal auf industrielle Anforderungen abgestimmt sind.
Luftwechselrate in Arbeitsstätten: Definition und Tabelle
Die Luftwechselrate gibt an, wie oft die Luft in einem Raum in einer bestimmten Zeit vollständig ausgetauscht wird. Sie errechnet sich aus dem Raumvolumen und dem Volumenstrom der Lüftungsanlage bzw. dem natürlichen Luftwechsel. Je höher die Luftwechselrate, desto besser ist in der Regel die Luftqualität. Arbeitsstätten mit starker Luftbelastung, wie Labore oder Produktionsstätten, benötigen eine höhere Luftwechselrate als Büroräume.
Die ASR A3.6 gibt konkrete Orientierungshilfen, wie viele Luftwechsel pro Stunde in verschiedenen Arbeitsbereichen erforderlich sind, um eine gesundheitsschonende Umgebung zu schaffen. Hier ein Beispiel für typische Richtwerte für verschiedene Arbeitsbereiche:
Arbeitsraum | Empfohlene Luftwechselrate (pro Stunde) | Besonderheiten |
---|---|---|
Büroarbeitsplätze | 2-4 | Bei natürlicher Lüftung durch Fenster müssen die Luftwechselarten durch Pausen ausgeglichen werden |
Werkstätten und Produktionsräume | 5-10 | Höherer Luftwechsel, abhängig von der Art der Tätigkeit und der Schadstoffbelastung |
Labore | >10 | Abhängig von der Art der Chemikalien und möglichen Gefahrenquellen im Raum |
Hinweis: Diese Werte dienen nur als Orientierung und sollten an die spezifischen Arbeitsbedingungen angepasst werden.
Belüftung in verschiedenen Arbeitsbereichen
Die Anforderungen an die Belüftung sind je nach Art des Arbeitsbereichs unterschiedlich. Nachfolgend sind einige Anforderungen und Hinweise für die Lüftung in verschiedenen Bereichen aufgeführt.Eine optimale Lüftung in diesen Bereichen trägt nicht nur zur Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden bei, sondern verbessert auch das Arbeitsklima insgesamt.
ASR-Lüftung in Büros
In Büroräumen ist eine regelmäßige Frischluftzufuhr wichtig, um Ermüdung, Konzentrationsschwäche und CO₂-Anreicherung zu vermeiden. Es wird empfohlen, mindestens 2 bis 4 Luftwechsel pro Stunde zu gewährleisten. Dies kann durch natürliche Belüftung (Fenster) oder durch mechanische Belüftungssysteme erreicht werden. Eine CO₂-Konzentration von weniger als 1.000 ppm ist gemäß ASR A3.6 anzustreben, um optimale Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Produktionsstätten
Produktionsstätten und Industriehallen, in denen häufig mit Schadstoffen wie Stäuben, Dämpfen, Chemikalien und anderen Gefahrstoffen gearbeitet wird, erfordern je nach Belastung höhere Luftwechselraten pro Stunde. Hier sind mechanische Lüftungsanlagen mit integrierten Filtersystemen unerlässlich, um gesundheitsschädliche Stoffe aus der Luft zu entfernen. Insbesondere in Bereichen mit hoher Luftbelastung sollte eine kontinuierliche Überwachung der Luftqualität erfolgen. Auch Luftreiniger sind empfehlenswert.
Lagerhallen
In Lagerhallen ist eine effiziente Lüftung besonders wichtig, da es sich oft um große Räume mit unterschiedlichen Materialien handelt, die einen hohen Luftwechsel erfordern. Mechanische Lüftungsanlagen, die für eine konstante Frischluftzufuhr und eine gezielte Schadstoffabfuhr sorgen, sind daher unverzichtbar.
Achtung bei Gefahrstofflagerung: Insbesondere bei der Gefahrstofflagerung, beispielsweise in Gefahrstoffschränken, ist eine gezielte Lüftung entscheidend. Diese Schränke werden oft zur Lagerung von Chemikalien, Lösungsmitteln oder anderen gefährlichen Substanzen genutzt, die Dämpfe oder Gase abgeben können. Ohne ausreichende Lüftung besteht die Gefahr, dass sich diese Stoffe in gefährlichen Konzentrationen ansammeln, was zu Gesundheitsrisiken oder sogar Explosionsgefahr führen kann. Durch den Einsatz von Umluftfiltertechnologie kann sowohl die allgemeine Luftqualität verbessert als auch das Explosions- und Gesundheitsrisiko minimiert werden.
ASR-Lüftung von Umkleideräumen und Pausenräumen
Pausen- und Umkleideräume sollten ebenfalls gut belüftet sein, um eine angenehme Atmosphäre zu gewährleisten und Geruchsbelästigungen zu vermeiden. Eine Lüftung von 3 bis 5 Luftwechseln pro Stunde ist hier angemessen. Insbesondere in Umkleideräumen, in denen häufig Feuchtigkeit durch Kleidung und Schuhe entsteht, ist eine regelmäßige Frischluftzufuhr wichtig, um Schimmelbildung zu vermeiden.
Sanitäranlagen
Sanitärräume stellen besondere Anforderungen an die Lüftung, um unangenehme Gerüche und die Ausbreitung von Keimen zu minimieren. Empfohlen wird eine Lüftung mit mindestens 5 bis 8 Luftwechseln pro Stunde. Hier sind mechanische Abluftsysteme sinnvoll, die die Luft kontinuierlich nach außen abführen, um hygienische Bedingungen zu gewährleisten.
Für Sanitärräume eignen sich besonders sensorgesteuerte Abluftsysteme. Diese Systeme schalten sich automatisch ein, sobald eine bestimmte Luftfeuchtigkeit oder Geruchsbelastung festgestellt wird. Das spart Energie und sorgt gleichzeitig für hygienische Verhältnisse.
Reicht eine Fensterlüftung aus?
Ob eine Fensterlüftung ausreicht, hängt stark von der Nutzung des Raumes und den auftretenden Belastungen ab. Die Fensterlüftung bietet den Vorteil einer einfachen und kostengünstigen Frischluftzufuhr. Insbesondere in kleineren Büros oder Pausenräumen ohne hohe Schadstoffbelastung kann sie bei regelmäßiger Nutzung ausreichend sein. Die Effizienz hängt jedoch stark von äußeren Faktoren wie Wetter und Luftzirkulation ab.
Eine Fensterlüftung ist in der Regel ausreichend, wenn:
die Raumgröße überschaubar ist
keine nennenswerte Schadstoffbelastung vorliegt
eine ausreichende Luftzirkulation durch geöffnete Fenster möglich ist.
Im Vergleich zur Fensterlüftung sorgen technische Lüftungsanlagen für eine kontinuierliche, kontrollierte Luftzufuhr, unabhängig von äußeren Einflüssen. Sie können Schadstoffe gezielt absaugen und den Luftaustausch konstant halten, was mit einer Fensterlüftung oft nicht möglich ist.
Luftqualität in Arbeitsstätten verbessern mit DENIOS
Die Vorteile einer richtlinienkonformen Lüftung liegen auf der Hand: Sie reduziert das Risiko von Schadstoffbelastungen, insbesondere beim Umgang mit Gefahrstoffen, und sorgt für optimale Arbeitsbedingungen. Durch die Verbesserung der Raumluftqualität werden Gesundheitsschäden vermieden und krankheitsbedingte Ausfallzeiten minimiert.
Für die Umsetzung der für Arbeitgeber verpflichtenden ASR bietet DENIOS ein breites Produktspektrum an Absauganlagen und Luftreinigern, die auf die speziellen Anforderungen der unterschiedlichen Arbeitsbereiche zugeschnitten sind. Weitere Informationen und detaillierte Tipps zur Entlüftung von Gefahrstoffschränken können Sie in unserem kostenlosen Whitepaper nachlesen.
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